Kaminofen einbauen

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

meine Frau und ich haben uns eine ETW gekauft in der wir selber wohnen.
Da wir im EG/UG unsere Wohnung haben,sind wir auf den Trichter gekommen uns einen Kaminofen einbauen zu lassen um Heizkosten zu sparen,da wir einen Kaminanschluss in unserer Wohnung haben.
Die Zustimmung vom Schornsteinfeger hab ich auch,nur hapert es jetzt an ein zwei „kleinigkeiten“

Hier jetzt meine Fragen:

1:Bruach ich eine Genehmigung ,bevor ich den einbaue,immerhin befindet sich alles in meiner Wohnung.

2:smiley:ie Reinigungsklappe für den SChornsteinfeger befindet sich bei meinem Nachbarn im OG,dieser jedoch will nicht das in seiner Wohnung gekehrt wird…(kann er es mir verbieten oder muß er im schlimmsten Fall reinigen lassen,kann ich ihn zwingen,man will ja keinen Streit vom Zaun brechen)

3:smiley:er Schornsteinfeger würde auch vom Dach aus den Kamin reinigen,hierzu bräuchte er einen Zugang zu diesem,welchen er in Form von einem großen Fenster in der Wohnung meines Nachbarn hätte!
Kann er sich dagegen wehren oder müßte er den Schornsteinfeger da reinlassen,zumindest hätte er dann keinen Schmutz in der Wohnung

Ich kenn da leider die rechtliche Seite nicht gut genug,will auch nicht unbedingt mit meinem Nachbarn streiten,aber ich hab das Gefühl er will mich hinhalten,weil er sich über die Gemeinschaft ein neues Veluxfenster in seinen Dachboden instalieren lassen will und schiebt mich als Grund dafür vor.

Vielen Dank für die Antworten

mfg
mardik

Hallo mardik,

eine Genehmigung haben Sie ja schon! Die vom Schornsteinfeger!

Die übrigen Fragen haben so gar nichts mit dem Einbau des Kaminofens im Sinne von Bauen, Montieren zu tun.
Diese beziehen sich auf die Rechte der Eigentümer, Nachbarschaftsrecht und was weiss ich noch alles.
Ich würde Ihnen empfehlen sich dazu mit den übrigen Eigentümern und einem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen.
Rechtsauskünfte kann und darf ich Ihnen nicht geben.

Im übrigen bin ich der Meinung, dass man mit einem Kaminofen nicht wirklich Heizkosten einspart, sondern im ungünstigsten Fall sogar die Heizkosten erhöht.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Dieter Winter
www.Speckstein-Winter.de

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Servus mardik
Das ist schon eine verzwickte Sache. Und ich bin auch kein Jurist und kann daher auch keine Rechtsberatung durchführen.
Rein vom Schornsteinfegergesetz her kann der Nachbar die Reinigung nicht verwehren. Das Schornsteinfegergesetz schränkt zu dem Zweck die Unverletzlichkeit der Wohnung ein.
Meistens gibt es aber bei Wohnanlagen mit mehreren Eigentümern eine jährliche Eigentümerversammlung auf der solche Streitigkeiten geregelt werden können, bzw. Vereinbarungen getroffen worden sind.
Wenn der Kaminkehrer dir signalisiert hat dass er die Kehrung mit einem Dachausstieg aus deines Nachbarn Wohnung mit einer Laufanlage über Dach machen kann, dann geht es in der Tat wohl drum wer die Kosten trägt und in wie weit die Eigentümergemeinschaft einer Änderung der Dachlandschaft zustimmen muss.
Aber ich schätze mal dass du in dieser Sache einen Juristen als Ratgeber brauchst.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ob er den Kaminfeger reinlassen muß oder nicht kann ich leider auch nicht beantworten. Frag doch einfach mal deinen Kaminfeger, wie das in ähnlichen Fällen gehandhabt wird. Aber es ist doch eine Öffnung unten(um den Ruß zu entnehmen) am Kamin und eine oben. Unser Kaminfeger reinigt immer von unten (schiebt die Bürste nach oben).

MfG
Andre Naumann
Vertrieb-Service-Naumann.de

Hallo Andre,

erst mal danke für die Antwort.

Das mit der unteren Luke hab ich ihn auch gefragt,er meinte das würde bei mir nicht in Frage kommen,da ich ja mit Holz und Briketts heizen wollte.
Bei Ölheizungen kann man von unten reinigen,so hat er mir das gesagt,ob des stimmt oder nicht weiß ich leider auch nicht.

MfG

Ob das stimmt was der Kaminfeger sagt weiß ich leider nicht, aber ruf doch mal bei einem anderen Kaminfeger an und schildere das Problem. Erwähne aber bitte nicht was Dein Kaminfeger gesagt hat.
Hast Du den Kaminfeger gefragt, ob er sich auch Zugang zur anderen Wohnung erzwingen (gesetzlich ö.ä.) kann, um an die Reinigungsöffnung oder Dachluke zu kommen.

MfG
Andre Naumann
Vertrieb-Service-Naumann.de