Kaminschacht öffnen vermieter oder mieter bezahlt?

hallo liebe wissensgemeinde, habe mal ne frage.
wir wohnen in einer mietwohnung. es ist ein 5 familienhaus. es wird mit gas geheizt. für den gibt es einen seperaten kaminschacht.
und es verläuft noch ein schacht durch die wohnung. die auch frei ist. also man könnte sie benutzen. der haken ist nur, das dieser kaminschacht genau unter der dachspitze getrennt wurde und geschlossen wurde. also es führt nicht mehr raus. es hört unter der dachspitze auf. es wurde damals vom betrieb genommen, weil keine verwendung mehr gab.
da allerdings das heizen immer teurer wird, und wenn man noch kleinkinder im haus hat, muss man schon manchmal früher anfangen zu heizen usw. auf jedenfall, es wird teuer.
daher würde ich mir gerne einen kaminofen kaufen den ich mit holz heizen kann. hatte auch schonmal den schornsteinfeger meister bei mir. von ihm aus ist der schacht noch in takt. müsste halt oben an der dachspitze geöffnet werden. und diese kosten belaufen sich ca. auf 1500 Euro. und das ist keine kleine summe für uns.
da wollte ich fragen. wer müsste das denn im fall bezahlen. kann ich den vermieter damit belasten. also gibt es da irgendwelche fälle, wo er damit belastet werden kann. hab ich bei diesem thema irgendwelche rechte die ich in anspruch nehmen kann, so in dem sinne das der vermieter dafür verantwortlich ist den kaminschacht zu öffnen weil es halt noch im prinzip in takt ist und auch durch die wohnung läuft.
wer kann mir bei diesem thema helfen. wäre echt dankbar.
der winter steht vor der tür und es wird auch immer kälter in deutschland. letztes jahr hatte wir bei uns volle -27 Grad. oh mann. und viel viel schnee. und es wird denke ich mal die nächsten paar jahre so weiter gehn.
danke schonmal für eure hilfe und antworten.
p.s. der vermieter ist die deutsche annington.

Hallo Mahmud,

was der Hausbesitzer mit seinem Haus macht, oder machen kann ist seine Sache.

Einesteils hat er mit dem Rückbau des Kamins unter das Dach einige Probleme weniger am Hals. Allerdings hat er sich und den Mietern die Möglichkeit genommen auf Gaslieferengpässe, Preiserhöhungen oder sonstige Probleme mit Hilfe dieses Kamins auszuweichen.
Prinzipiell haben Sie kein Recht auf die Bereitstellung des Kamins.
Sprechen Sie mit Ihren Mitbewohnern, ob diese auch an der Kaminbenutzung interessiert sind und bitten dann gemeinsam den Vermieter den Kamin wieder zu aktivieren.
Wenn er es macht kann er die Kosten als Mieterhöhung weitergeben. Falls er es nicht macht könnte die Mietergemeinschaft die Sache in Eigenverantwortung die Initiative ergreifen und das Projekt mit Genehmigung des Hausherren durchführen.

Für den Vermieter stellt es aber auch eine gewisse Wertsteigerung dar, wenn das Haus wieder über eine zweite Heizmöglichkeit verfügt.
Beste Grüße
hardy

Hallo das tut mir leid,aber da kann ich nicht helfen!Vieleicht wissen andere mehr wie ich!Wünsche euch viel Glück! LG Veronika

MoinMoin!
Wenn Sie für Ihren eigenen Gebrauch eine Veränderung an dem Wohn-Eigentum des Vermieters etwas ändern wollten, müssen Sie das auch bezahlen. Denn es war zu keinem Zeitpunkt Ihre Mietsache.
Wenn der VM Ihnen zum Umbau die Erlaubnis erteilt, was ich nicht glaube, ist das sozusagen „Ihr Baby“, wird von Ihnen bestellt und bezahlt und die Veränderung geht dabei automatisch dann in das Eigentum des Eigentümers (VM) über.
Gruß
MK

Der Vermieter kann einer Wiederinbetriebnahme des Kamins über das Dach hinaus zustimmen. Er wird diese Zustimmung stets nur dann erteilen, wenn Sie die Baukosten übernehmen und in der Folge die Kehr- und Wartungsgebühren. Ferner kommen auf Sie die Kosten eines feuersicheren Mülleimers zu, da Plastiktonnen keine heiße Asche aufnehmen können. Ferner müßte auf Ihre Kosten ein feurgeschützter Brennstofflagerraum eingerichtet werden. Bei Beendigung Ihres Mietverhältnisses müssen dann alle Sonderbaumaßnahmen und Einrichtugnen wieder auf Ihre Kosten zurückgebaut werden. Zur Sicherstellung solcher Kosten wird der Vermieter eine zusäzliche Kaution außerhalb des üblichen Mietvertrages in Höhe der sich abzeichnenden Kosten verlangen. Ein Folgemieter dürfte sich den zwar etwas teureren aber bequemeren Feuerungsmehtode „Zentralheizung“ aufgeschlossener gegenüberstellen, als dies derezit bei Ihnen aus reinen Kostenerwägugnen heraus der Fall ist. Für den Vermieter indessen besteht augrund der zeitgemäßen umweltschonenden Heizungseinrichtung kein Handlungsbedarf aus eigenem Interesse!

Sie müssen auf jeden Fall mit Ihrem Vermieter diese Angelegenheit besprechen. Ohne diesen und desse Erlaubnis dürfen Sie keine solchen Änderungen vornehmen. Ob der Vermieter verpflichtet ist, Ihnen einen zweiten Kamin zur Verfügung zu stellen und dieses auch zu finanzieren, kann ich mir nicht vorstellen.
Das Einfachste ist, Sie reden mit einem Vertreter der Deutschen Annington.

Herta Bassauer

Hallo Mahmud,

jede bauliche Veränderung an der Mietsache ist mit dem Vermieter abzusprechen und von ihm zu genehmigen. Also suche erst einmal das Gespräch mit dem Vermieter. Auf keinen Fall darfst Du eigenmächtig etwas verändern. Eventuell verläuft der Kamin noch durch andere Wohnungen, die auch angeschlossen werden könnten.
Der Umbau muss vorher mit dem zuständigen Bezirks-Schornsteinfeger genehmigt werden. Die Kostenfrage musst Du ebenfalls mit dem Vermieter regeln. Einen Rechtsanspruch hast Du nicht.

Viel Erfolg und Gruß
Udo

hallo,
also ich gehe davon aus, der in der schon eine Heizung ist.
Warum sollte der Vermieter nochmal 1500€ ausgeben, damit der Mieter billiger heizen kann.Wenn er lieb und nett ist, macht er das…er muss aber nicht.

lisa

Sorry bei diesem Problem kann ich dir leider nicht helfen.