Nochmal Hallo!
habe ich da in einen Ameisenhaufen gestochen???
Das vielleicht nicht unbedingt.
Ich glaub mit Verallgemeinerungen kommt man nicht weiter.
Bingo. Dein Ursprungsposting war allerdings in meinen Augen sehr allgemein gehalten. Aus dem ursprünglichen Text konnte ich lediglich entnehmen, das Dir nicht gefällt, das Deine Nachbarin einen Hund hält, der Dir nicht passt. Zu eventuellen Gründen oder genaueren Vorfällen hast Du dort noch keine Aussage getätigt. Und offensichtlich war ich nicht der einzige, der Dein Posting so verstanden hatte.
Sicher sind nicht alle größeren Hunde Killer, aber
genausowenig sind sie Schoßhündchen. Es sind einfach alles
Einzelfälle und ich wollte hier keine Kampfhund-Diskussion
lostreten.
(mir ist bekannt, dass es keine Rasse namens „Kampfhund“ gibt,
aber jeder weiss was gemeint ist, und so erspart man sich 200
Zeilen Umschreibungstext)
Schön, daß Du das verstanden hast. Leider verstehen das zu wenige und Dein Ursprungsposting las sich eben nicht so, als ob Du zu den Verständigen gehören würdest 
Soweit hab ich Dich wohl falsch verstanden, Sorry dafür.
a) Der besagte Hund ist nicht negativ aufgefallen!
Er ist ca 15 Monate alt und ist zeitlebens unter Verschluss in
der Wohnung gewesen. Außnahme: 2 bis 3x5 Minuten zum Schei…
vor die Tür, oder per Leine in den Garten.
DAS IST NICHT ARTGERECHT!
Wenn es tatsächlich so ist, wie Du hier beschreibst, dann ist es sicher nicht artgerecht. Ich halte das -gerade bei einem Hund dieser Größe- für Tierquälerei. Allerdings wirst Du kaum eine Möglichkeit haben, dagegen vorzugehen. Für deutsche Behörden oder auch für den sogenannten Tierschutzverein (oder ähnliche Institutionen) gibt es hier noch keinen Grund einzugreifen. Der Hund kriegt ein Dach über dem Kopf und was zu fressen. Solange er nicht einen äußerlich sehr schlechten Eindruck macht, wird niemand etwas tun. Denn das der Hund nur sowenig raus kommt, läßt sich schwer beweisen.
b) Sobald der Hund frische Luft schnuppert, ist er nicht zu
halten.
Das halte ich für völlig normal, erst Recht unter Berücksichtigung der von Dir beschriebenen Tatsache des gigantischen „Auslaufs“. Daraus könnte man zwar nicht dem Hund, dafür aber der Besitzerin einen Vorwurf machen.
Das Tier hat mindestens 40 kg und seine Besitzerin
kann ihn nicht halten. Ausserdem gehorcht er ihr nicht. Es
kennt keine Grenzen. Die Besitzerin kann rufen und Kommandos
abgeben wie sie will.
Das allerdings halte ich für sehr schlimm. Ich würde es zwar noch nicht als bedrohlich einstufen, für verantwortungslos halte ich es dennoch. Davon hattest Du im Detail vorhin aber auch noch nichts erwähnt. Nun würde ich zwar nicht sagen, das man (oder besser Frau) einen 40kg schweren Hund nicht halten kann, das hängt aber sicher von der Konstitution der Besitzerin ab. Die kannst Du besser beurteilen als ich.
Es kam vor, daß er bei geöffneter Tür einfach in die andere
Wohnung sprang und dort auf die Kinder zustürzte (er ist
wahrscheinlich sehr verspielt) auch ist er manchmal über die
Terasse ausgebüchst und stand plötzlich im unserem Garten bzw.
in der Wohnung.
Das ist dann wohl der einzige Punkt, an dem man vorgehen
könnte.
Dies ist allerdings ein Punkt, den ich (auch als eingefleischter Hundefreund) nicht akzeptieren würde. Meine Empfehlung an der Stelle wäre, den Vermiter zu informieren. Letztendlich mußt Du Dich nicht mit der unvernünftigen und auch unverantwortlichen Nachbarin auseinander setzen. Erst Recht nicht, wenn Du es bereits erfolglos probiert hast. Hier ist Dein Vermieter gefordert. Teile ihm die genauen Umstände mit, am besten schriftlich. Fordere ihn auf, für Abhilfe zu sorgen, andernfalls würde ich unter Setzung einer angemessenen Frist eine Mietkürzung ankündigen. Letztendlich handelt es sich um eine wohnwertsenkende Belästigung, die Du nicht akzeptieren mußt. Eine genauere Auskunft dazu kann Dir bestimmt ein Mieterschutzbund o.ä. geben.
c) Es ist sicher eine Gefahr, wenn solch ein Tier, in einem
kinderreichen Wohngebiet lebt: Kinder können falsch reagieren,
ihn womöglich erschrecken und schon schnappt er mal zu. Zumal
ihm Geräusche, spielende Kinder etc. ja völlig fremd sind- er
war ja stehts isoliert
Nun gut, ich betrachte das zwar noch nicht als Gefahr als solche. Schließlich liegt das im Verantwortungsbereich eines jeden Hundehalters, dafür zu sorgen, das nichts passiert. Ich als Hundehalter habe nunmal die Verantwortung, meinen Hund zu beaufsichtigen. Und ich kann für meinen Teil bzw. aus meiner eigenen Erfahrung sagen, das solange nichts passieren kann, wie mein Hund unter meiner Kontrolle ist. Alles andere ist im übrigen auch gesetz- bzw. verordnungswidrig. In den meisten (üblen) Hundeverordnungen steht geschrieben, das es verboten ist, einen Hund unbeaufsichtigt in der Öffentlichkeit zu lassen. Wenn Du mir Dein Bundesland nennen kannst, kann ich Dir auch genau den entsprechenden Paragraphen nennen. Im Wiederholungsfall gäbe es hier noch die Möglichkeit der Anzeige wegen Verstoßes gegen diese Verordnungen, das wird relativ teuer. Ich würde dies aber nur als letzte Möglichkeit in Betracht ziehen, weil dies dann der Hund ausbaden darf.
d) Wie sollen sich Kinder verhalten, wenn die durch Kinderlärm
genervte Hundehalterin drohnt „sie lasse gleich den Hund raus“
Dies erfüllt meines Erachtens den Straftatbestand der Nötigung. Eventuell Bedrohung. Auf dem Gebiet kenne ich mich allerdings nicht so gut aus. Das hat vielleicht damit zu tun, das mir ein solch dämlicher Spruch nie in den Sinn kommen würde. Vielleicht solltest Du diese Teilfrage mal separat posten. Mit Sicherheit kann Dir hier darauf jemand genauer antworten.
e) Wenn ich im Garten bin und das Vieh springt auf mich zu,
stellt sich aufrecht an den Zaun und kläfft - wer fühlt sich
da nicht bedroht. Wenn der an einem hochspringt reichts locker
für nen Zungenkuss…
Nun ja, ich würde mich lieber auf die Bezeichnung Hund anstatt Vieh einigen. Und ganz ehrlich, so´n Zungenkuss von ´nem Hund hat doch auch was 
Aber im Ernst, auch dies ist eigentlich illegal. Das heißt dann glaube ich Belästigung. Diesen Aspekt würde ich allerdings auch mit dem Vermieter klären. Denn der Garten gehört zur Wohnung. Du mußt zwar akzeptieren, wenn der Hund im Garten Deiner Nachbarin ist, in Deinem Garten brauchst Du ihn allerdings nicht zu dulden.
Nun seid ihr wieder dran …
Gut, ich war jetzt dran. Wie Du sicher bemerkt hast, hätten wir ein Mißverständnis von vornherein ausschließen können. In Deinem Ursprungsposting haben für meinen Geschmack ein paar wesentliche Teile gefehlt. Kommt vor, ich hätte vielleicht auch nachfragen können. Nächstes Mal tue ich das auch, ok?
Mir kommt nur jedesmal die Galle hoch, wenn ich den Eindruck gewinnen muß -ob gerechtfertigt oder nicht- das mal wieder jemand auf der allgemeinen Hysteriewelle schwimmt und damit seinen Nachbarn ärgern will, nur weil ihm der Hund nicht passt. Leider hatte ich zunächst bei Dir den Eindruck, dafür nochmal ganz ehrlich eine Entschuldigung.
Gruß,
Dir natürlich auch einen netten Gruß und
So long.
Der Dicke MD.
PS: Für alle Vorwürfe gegen Deine Nachbarin bräuchtest Du natürlich möglichst unabhängige Zeugen. Sonst heißt es schnell, da könnte ja jeder kommen… Aber das nur btw.