(Kampf-) Hund

Hallo Recht-Forum,

meine Nachbarin hat seit einem Jahr einen Dobermann-Mischling.
Sie hält ihn artfremd nur in der 2-Zimmer Wohnung und geht 2-3 mal täglich Gassi. Jetzt am Wochenende hat sie ihren Garten (20qm !) einzäunen lassen und der Hund (inzwischen ausgewachen) darf auf den Rasen. Das hat den Hund so gefreut, dass er sofort losbuddelte und nach 3 Stunden der rasen gänzlich weg war …

Doch das Problem ist ein ganz anderes. Die Frau hat den Hund total verhätschelt und hat ihn nicht unter Kontrolle.

Wie verhalte ich mich als Türnachbar, wenn ich mich und vor allem die Kinder 4+9 Jahre regelrecht bedroht fühle.
Es ist natürlich NOCH nichts passiert. Es ist ja auch kein direkter Kampfhund, für den div. Verordnungen existieren, sondern ein Mischling. Ich will ja auch nicht einen Nachbarschaftskrieg anzetteln. Das pers. gespräch bringt jedenfalls nichts, das hab ich schon in Gutem versucht.
Wende ich mich ans Ordnungsamt? Wird dort auch untersucht, ob die Frau den Hund „beherrscht“ z.B. ihm körperlich gewachsen ist, ihn halten kann???

Danke für Eure Hilfe + Gruß

Michael

Hiho

hmm dürfte schwierig werden der Dame was „anzuhängen“ solange ihr Hund keinen Menschen oder andere Hunde angreift kannst du nix machen. Du weißt ja wie Behörden sind, wenn nichts vorliegt schreiten sie auch nicht ein. Einzige Möglichkeit, du kannst den Verdacht, dass sie ihren Hund nicht unter Kontrolle hat begründen ( z.B. wenn sie öfters „besoffen“ mit ihm Gassi geht
und dabei offensichtlich andere Gefährdet ). Ansonsten solltest du darauf achten ob sie ihren Hund auch im Hausflur angeleint hat. Sollte das nicht der Fall sein, kannst du sie deswegen Anzeigen ( Ordnungswidrigkeit ).

MfG

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Was hat der Hund denn nun angestellt??

Hallo Recht-Forum,

meine Nachbarin hat seit einem Jahr einen
Dobermann-Mischling.
Sie hält ihn artfremd nur in der 2-Zimmer Wohnung und geht 2-3
mal täglich Gassi. Jetzt am Wochenende hat sie ihren Garten
(20qm !) einzäunen lassen und der Hund (inzwischen
ausgewachen) darf auf den Rasen. Das hat den Hund so gefreut,
dass er sofort losbuddelte und nach 3 Stunden der rasen
gänzlich weg war …

Gänzlich weg…?? Lässt sie den armen Hund hungern?

Doch das Problem ist ein ganz anderes. Die Frau hat den Hund
total verhätschelt und hat ihn nicht unter Kontrolle.

Verhätschelt? Darüber kann man zwar geteilter Meinung sein, aber was ist daran so schlimm das es dich stört ?

Was bedeutet " nicht unter Kontrolle"?

Wie verhalte ich mich als Türnachbar, wenn ich mich und vor
allem die Kinder 4+9 Jahre regelrecht bedroht fühle.

Warum fühlst du dich bedroht, was treibt den der verhätschelte Hund deiner Nachbarin das du Angst vor ihm hast?

Es ist natürlich NOCH nichts passiert. Es ist ja auch kein
direkter Kampfhund, für den div. Verordnungen existieren,
sondern ein Mischling. Ich will ja auch nicht einen
Nachbarschaftskrieg anzetteln. Das pers. gespräch bringt
jedenfalls nichts, das hab ich schon in Gutem versucht.

Was hast du den Versucht, das sie ihrem Hund das buddeln im Garten verbietet? Oder ihn zu verhätscheln?

Wende ich mich ans Ordnungsamt? Wird dort auch untersucht, ob
die Frau den Hund „beherrscht“ z.B. ihm körperlich gewachsen
ist, ihn halten kann???

Das Ordnungsamt? die können einen Hund auch nicht erziehen,
und erschießen scheint dann doch zu voreilig.

Danke für Eure Hilfe + Gruß

Michael

Bitte bitte, bin gerne behilflich :smile:)

sonnige grüße aus Göttingen

Uwe

Hallo Michael,

woraus leitest Du die Bedrohung ab?
Der Hund Deiner Nachbarin kann den Garten gerne täglich umgraben. Das hat Dich nichts anzugehen. Wenn das Tier regelmäßig ausgeführt wird, ist auch das im Rahmen des Üblichen und in Ordnung. Wenn Du diese Dinge und auch die Anzahl der Zimmer in der Nachbarwohnung außen vor läßt, was bleibt dann noch übrig?

Worüber willst Du Dich dann „im Guten“ mit der Nachbarin oder gar einer Behörde unterhalten?

Gruß
Wolfgang

Hallo,

meine Nachbarin hat seit einem Jahr einen
Dobermann-Mischling.

Das ist doch schön.

Sie hält ihn artfremd nur in der 2-Zimmer Wohnung und geht 2-3
mal täglich Gassi.

Wer hat Dir denn verraten, das das „artfremd“ wäre? Wo liegt hier Dein Problem?

Jetzt am Wochenende hat sie ihren Garten
(20qm !) einzäunen lassen und der Hund (inzwischen
ausgewachen) darf auf den Rasen.

Auch hier sehe ich Dein Problem nicht. Hab ich richtig verstanden, das es ihr eigener (evtl. gemieteter) Garten ist? Und sie hat den Garten eingezäunt? Dann meine Frage: Was geht es Dich an, was sie auf Ihrem eigenen, abgezäunten Gartenstück tut?

Das hat den Hund so gefreut,
dass er sofort losbuddelte und nach 3 Stunden der rasen
gänzlich weg war …

Ist klar. Jeder Hund freut sich über die Chance zum Buddeln. Wieder die Frage: War es Dein Rasen?

Doch das Problem ist ein ganz anderes. Die Frau hat den Hund
total verhätschelt und hat ihn nicht unter Kontrolle.

Woher willst Du wissen, das sie ihren Hund nicht unter Kontrolle hat? Hört ihr Hund nicht auf sie? Bist Du der Meinung, das sie ihn nicht halten kann? Wenn Du dieser Meinung bist, woher nimmst Du diese Weisheit? Und wo ist das Problem, wenn sie ihren Hund verhätschelt? Dann geht es zumindest dem Hund doch sehr gut. Überhaupt, ich habe den Eindruck, dem Hund würde es recht gut gehen. Sie geht mit ihm mehrmals täglich raus und er hat ein „eigenes“ Stück grün für sich. Was gefällt Dir daran nicht?

Wie verhalte ich mich als Türnachbar, wenn ich mich und vor
allem die Kinder 4+9 Jahre regelrecht bedroht fühle.

Wodurch fühlst Du Dich denn bedroht? Durch die reine Anwesenheit des Hundes? Dann geh ihr doch einfach aus dem Weg.

Es ist natürlich NOCH nichts passiert.

Was genau bedroht Dich denn? Die Gewißheit, das BILD und RTL Recht haben könnten und der Hund ein Monster ist, weil er größer als ein Turnschuh ist?

Es ist ja auch kein
direkter Kampfhund, für den div. Verordnungen existieren,
sondern ein Mischling.

Nur zu Deiner Information: Es gibt keine Rasse „Kampfhund“. Und der Großteil dieser Verordnungen sind verfassungswidrig. Ein Hund ist auch keinesfalls von Natur aus böse oder aggressiv, auch wenn das durch die Medien und Mediengeile Politiker gern impliziert wird. Hunde sind bzw. werden erst dann problematisch, wenn sie von Ihren Besitzern mißbraucht werden.

Ich will ja auch nicht einen
Nachbarschaftskrieg anzetteln.

Das ist auch gut so. Dann laß Deine Nachbarin doch einfach in Ruhe, geh ihr aus dem Weg und so hat jeder seinen Frieden.

Das pers. gespräch bringt
jedenfalls nichts, das hab ich schon in Gutem versucht.

Was wolltest Du denn von ihr? Was willst Du erreichen, welches Problem hast Du eigentlich? Mir scheint, Deine einziges Problem ist, das Deine Nachbarin einen großen Hund hat, der Dir nicht gefällt. Sofern Du mit der Anwesenheit des Hundes ein Problem hast, dann ist das eben Dein Problem. Solange der Hund nicht nachgewiesener Maßen gefährlich für sein bzw. in dem Fall Dein Umfeld ist oder wird, gibt es auch kein Problem.

Wende ich mich ans Ordnungsamt? Wird dort auch untersucht, ob
die Frau den Hund „beherrscht“ z.B. ihm körperlich gewachsen
ist, ihn halten kann???

Was würdest Du denn vom Ordnungsamt erwarten? Das sie das Hundeerschießungskommando schicken? Wovor hast Du eigentlich Angst? Was bedeutet für Dich, das sie dem Hund körperlich gewachsen sein soll oder ihn beherrscht? Ein Hund sollte Gehorsam ggü. Seinem Besitzer sein. Da spielt die körperliche Konstitution des Besitzers keine so große Rolle. Wenn der Hund vom Welpenalter an auf seinen Besitzer geprägt ist, dann wird es in der Regel keine Probleme geben.

Meine Empfehlung an Dich wäre lediglich, nicht an Stellen nach Problemen zu suchen, an denen es keine gibt. Mir erscheint, Du projezierst Deine subjektiven Ängste -wo auch immer sie her rühren- auf ein Tier, das Du eigentlich nicht beurteilen kannst. Gerade diese subjektiven Gefühle bei vielen Menschen, sicherlich noch angefacht durch populistische Kampagnen der Medien und der Politik, machen vielen Hundebesitzern das Leben auch so schon genug zur Qual. Da mußt Du nicht als Nachbar noch für mehr Stimmung sorgen.

Danke für Eure Hilfe + Gruß

Ich denke zwar nicht, daß Du meine Antwort hilfreich findest, einen Gruß gibt es für Dich aber trotzdem.

Greetings and

So long.

Der Dicke MD.

Pille Palle !!
habe ich da in einen Ameisenhaufen gestochen???
Ich glaub mit Verallgemeinerungen kommt man nicht weiter. Sicher sind nicht alle größeren Hunde Killer, aber genausowenig sind sie Schoßhündchen. Es sind einfach alles Einzelfälle und ich wollte hier keine Kampfhund-Diskussion lostreten.
(mir ist bekannt, dass es keine Rasse namens „Kampfhund“ gibt, aber jeder weiss was gemeint ist, und so erspart man sich 200 Zeilen Umschreibungstext)

a) Der besagte Hund ist nicht negativ aufgefallen!
Er ist ca 15 Monate alt und ist zeitlebens unter Verschluss in der Wohnung gewesen. Außnahme: 2 bis 3x5 Minuten zum Schei… vor die Tür, oder per Leine in den Garten.
DAS IST NICHT ARTGERECHT!
b) Sobald der Hund frische Luft schnuppert, ist er nicht zu halten. Das Tier hat mindestens 40 kg und seine Besitzerin kann ihn nicht halten. Ausserdem gehorcht er ihr nicht. Es kennt keine Grenzen. Die Besitzerin kann rufen und Kommandos abgeben wie sie will.
Es kam vor, daß er bei geöffneter Tür einfach in die andere Wohnung sprang und dort auf die Kinder zustürzte (er ist wahrscheinlich sehr verspielt) auch ist er manchmal über die Terasse ausgebüchst und stand plötzlich im unserem Garten bzw. in der Wohnung.
Das ist dann wohl der einzige Punkt, an dem man vorgehen könnte.
c) Es ist sicher eine Gefahr, wenn solch ein Tier, in einem kinderreichen Wohngebiet lebt: Kinder können falsch reagieren, ihn womöglich erschrecken und schon schnappt er mal zu. Zumal ihm Geräusche, spielende Kinder etc. ja völlig fremd sind- er war ja stehts isoliert
d) Wie sollen sich Kinder verhalten, wenn die durch Kinderlärm genervte Hundehalterin drohnt „sie lasse gleich den Hund raus“
e) Wenn ich im Garten bin und das Vieh springt auf mich zu, stellt sich aufrecht an den Zaun und kläfft - wer fühlt sich da nicht bedroht. Wenn der an einem hochspringt reichts locker für nen Zungenkuss…

Nun seid ihr wieder dran …

Gruß,
Michael

Nochmal Hallo!

habe ich da in einen Ameisenhaufen gestochen???

Das vielleicht nicht unbedingt.

Ich glaub mit Verallgemeinerungen kommt man nicht weiter.

Bingo. Dein Ursprungsposting war allerdings in meinen Augen sehr allgemein gehalten. Aus dem ursprünglichen Text konnte ich lediglich entnehmen, das Dir nicht gefällt, das Deine Nachbarin einen Hund hält, der Dir nicht passt. Zu eventuellen Gründen oder genaueren Vorfällen hast Du dort noch keine Aussage getätigt. Und offensichtlich war ich nicht der einzige, der Dein Posting so verstanden hatte.

Sicher sind nicht alle größeren Hunde Killer, aber
genausowenig sind sie Schoßhündchen. Es sind einfach alles
Einzelfälle und ich wollte hier keine Kampfhund-Diskussion
lostreten.
(mir ist bekannt, dass es keine Rasse namens „Kampfhund“ gibt,
aber jeder weiss was gemeint ist, und so erspart man sich 200
Zeilen Umschreibungstext)

Schön, daß Du das verstanden hast. Leider verstehen das zu wenige und Dein Ursprungsposting las sich eben nicht so, als ob Du zu den Verständigen gehören würdest :smile:
Soweit hab ich Dich wohl falsch verstanden, Sorry dafür.

a) Der besagte Hund ist nicht negativ aufgefallen!
Er ist ca 15 Monate alt und ist zeitlebens unter Verschluss in
der Wohnung gewesen. Außnahme: 2 bis 3x5 Minuten zum Schei…
vor die Tür, oder per Leine in den Garten.
DAS IST NICHT ARTGERECHT!

Wenn es tatsächlich so ist, wie Du hier beschreibst, dann ist es sicher nicht artgerecht. Ich halte das -gerade bei einem Hund dieser Größe- für Tierquälerei. Allerdings wirst Du kaum eine Möglichkeit haben, dagegen vorzugehen. Für deutsche Behörden oder auch für den sogenannten Tierschutzverein (oder ähnliche Institutionen) gibt es hier noch keinen Grund einzugreifen. Der Hund kriegt ein Dach über dem Kopf und was zu fressen. Solange er nicht einen äußerlich sehr schlechten Eindruck macht, wird niemand etwas tun. Denn das der Hund nur sowenig raus kommt, läßt sich schwer beweisen.

b) Sobald der Hund frische Luft schnuppert, ist er nicht zu
halten.

Das halte ich für völlig normal, erst Recht unter Berücksichtigung der von Dir beschriebenen Tatsache des gigantischen „Auslaufs“. Daraus könnte man zwar nicht dem Hund, dafür aber der Besitzerin einen Vorwurf machen.

Das Tier hat mindestens 40 kg und seine Besitzerin
kann ihn nicht halten. Ausserdem gehorcht er ihr nicht. Es
kennt keine Grenzen. Die Besitzerin kann rufen und Kommandos
abgeben wie sie will.

Das allerdings halte ich für sehr schlimm. Ich würde es zwar noch nicht als bedrohlich einstufen, für verantwortungslos halte ich es dennoch. Davon hattest Du im Detail vorhin aber auch noch nichts erwähnt. Nun würde ich zwar nicht sagen, das man (oder besser Frau) einen 40kg schweren Hund nicht halten kann, das hängt aber sicher von der Konstitution der Besitzerin ab. Die kannst Du besser beurteilen als ich.

Es kam vor, daß er bei geöffneter Tür einfach in die andere
Wohnung sprang und dort auf die Kinder zustürzte (er ist
wahrscheinlich sehr verspielt) auch ist er manchmal über die
Terasse ausgebüchst und stand plötzlich im unserem Garten bzw.
in der Wohnung.
Das ist dann wohl der einzige Punkt, an dem man vorgehen
könnte.

Dies ist allerdings ein Punkt, den ich (auch als eingefleischter Hundefreund) nicht akzeptieren würde. Meine Empfehlung an der Stelle wäre, den Vermiter zu informieren. Letztendlich mußt Du Dich nicht mit der unvernünftigen und auch unverantwortlichen Nachbarin auseinander setzen. Erst Recht nicht, wenn Du es bereits erfolglos probiert hast. Hier ist Dein Vermieter gefordert. Teile ihm die genauen Umstände mit, am besten schriftlich. Fordere ihn auf, für Abhilfe zu sorgen, andernfalls würde ich unter Setzung einer angemessenen Frist eine Mietkürzung ankündigen. Letztendlich handelt es sich um eine wohnwertsenkende Belästigung, die Du nicht akzeptieren mußt. Eine genauere Auskunft dazu kann Dir bestimmt ein Mieterschutzbund o.ä. geben.

c) Es ist sicher eine Gefahr, wenn solch ein Tier, in einem
kinderreichen Wohngebiet lebt: Kinder können falsch reagieren,
ihn womöglich erschrecken und schon schnappt er mal zu. Zumal
ihm Geräusche, spielende Kinder etc. ja völlig fremd sind- er
war ja stehts isoliert

Nun gut, ich betrachte das zwar noch nicht als Gefahr als solche. Schließlich liegt das im Verantwortungsbereich eines jeden Hundehalters, dafür zu sorgen, das nichts passiert. Ich als Hundehalter habe nunmal die Verantwortung, meinen Hund zu beaufsichtigen. Und ich kann für meinen Teil bzw. aus meiner eigenen Erfahrung sagen, das solange nichts passieren kann, wie mein Hund unter meiner Kontrolle ist. Alles andere ist im übrigen auch gesetz- bzw. verordnungswidrig. In den meisten (üblen) Hundeverordnungen steht geschrieben, das es verboten ist, einen Hund unbeaufsichtigt in der Öffentlichkeit zu lassen. Wenn Du mir Dein Bundesland nennen kannst, kann ich Dir auch genau den entsprechenden Paragraphen nennen. Im Wiederholungsfall gäbe es hier noch die Möglichkeit der Anzeige wegen Verstoßes gegen diese Verordnungen, das wird relativ teuer. Ich würde dies aber nur als letzte Möglichkeit in Betracht ziehen, weil dies dann der Hund ausbaden darf.

d) Wie sollen sich Kinder verhalten, wenn die durch Kinderlärm
genervte Hundehalterin drohnt „sie lasse gleich den Hund raus“

Dies erfüllt meines Erachtens den Straftatbestand der Nötigung. Eventuell Bedrohung. Auf dem Gebiet kenne ich mich allerdings nicht so gut aus. Das hat vielleicht damit zu tun, das mir ein solch dämlicher Spruch nie in den Sinn kommen würde. Vielleicht solltest Du diese Teilfrage mal separat posten. Mit Sicherheit kann Dir hier darauf jemand genauer antworten.

e) Wenn ich im Garten bin und das Vieh springt auf mich zu,
stellt sich aufrecht an den Zaun und kläfft - wer fühlt sich
da nicht bedroht. Wenn der an einem hochspringt reichts locker
für nen Zungenkuss…

Nun ja, ich würde mich lieber auf die Bezeichnung Hund anstatt Vieh einigen. Und ganz ehrlich, so´n Zungenkuss von ´nem Hund hat doch auch was :smile:

Aber im Ernst, auch dies ist eigentlich illegal. Das heißt dann glaube ich Belästigung. Diesen Aspekt würde ich allerdings auch mit dem Vermieter klären. Denn der Garten gehört zur Wohnung. Du mußt zwar akzeptieren, wenn der Hund im Garten Deiner Nachbarin ist, in Deinem Garten brauchst Du ihn allerdings nicht zu dulden.

Nun seid ihr wieder dran …

Gut, ich war jetzt dran. Wie Du sicher bemerkt hast, hätten wir ein Mißverständnis von vornherein ausschließen können. In Deinem Ursprungsposting haben für meinen Geschmack ein paar wesentliche Teile gefehlt. Kommt vor, ich hätte vielleicht auch nachfragen können. Nächstes Mal tue ich das auch, ok?

Mir kommt nur jedesmal die Galle hoch, wenn ich den Eindruck gewinnen muß -ob gerechtfertigt oder nicht- das mal wieder jemand auf der allgemeinen Hysteriewelle schwimmt und damit seinen Nachbarn ärgern will, nur weil ihm der Hund nicht passt. Leider hatte ich zunächst bei Dir den Eindruck, dafür nochmal ganz ehrlich eine Entschuldigung.

Gruß,

Dir natürlich auch einen netten Gruß und

So long.

Der Dicke MD.

PS: Für alle Vorwürfe gegen Deine Nachbarin bräuchtest Du natürlich möglichst unabhängige Zeugen. Sonst heißt es schnell, da könnte ja jeder kommen… Aber das nur btw.

Das scheint mir ein netter und verspielter Mischling zu sein. Ich würde viel eher versuchen, zu dem Hund eine Beziehung aufzubauen (ein Leckerchen reicht in der Regel). Vielleicht würde ich der Nachbarin auch anbieten, mit dem Hund eine Hundeschule zu besuchen, wenn ich selbst Zeit hätte und sie nicht. Oder dann einfach mal mit dem Hund Gassi gehen. Kinder wachsen übrigens schöner mit Tieren auf.

Zwar keine Antwort, aber vielleicht mal ein Gedankenanstoß. Natürlich lebe ich nicht dort und kann eigentlich nicht mitreden (vor allen Dingen das mit der Drohung der Nachbarin ist mies), wir haben allerdings einen ähnlich agilen Hund in der Nachbarschaft und unsere alleinstehende Nachbarin ist froh, dass sie in der Not auf uns zurückgreifen kann. Der Hund ist unerzogen aber total freundlich, und das ist wohl auch eher die Regel.

Wenn sich Hund und Herrchen lieben, ist die Zweizimmerwohnung wohl eher ein kleines Problem aber noch keine Tierquälerei.

Gruß
Jeanny

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Moien!

gut daß ich mich zurückgehalten habe, denn nach dem ersten Posting wollt ich dir auch eins auf den Deckel geben ;o))))

a) Der besagte Hund ist nicht negativ aufgefallen!

Nach dem was du schreibst schon ;o)))

Er ist ca 15 Monate alt und ist zeitlebens unter Verschluss in
der Wohnung gewesen. Außnahme: 2 bis 3x5 Minuten zum Schei…
vor die Tür, oder per Leine in den Garten.
DAS IST NICHT ARTGERECHT!

Falls sie den Hund aus dem Tierheim hat, solltest du dort mal anrufen, denn die kümmern sich (je nach Tierheim) auch um die Hunde die sie vermittelt haben…wer isch so wenig um seinen Hund kümmert hat keinen verdient!

b) Sobald der Hund frische Luft schnuppert, ist er nicht zu
halten. Das Tier hat mindestens 40 kg und seine Besitzerin
kann ihn nicht halten. Ausserdem gehorcht er ihr nicht. Es
kennt keine Grenzen. Die Besitzerin kann rufen und Kommandos
abgeben wie sie will.

Hier solltest du vieleicht mal mit ihr reden und ihr klarmachen, daß sie eine Hundeschule zu besuchen hat und du sonst „Ärger“ machst!

Es kam vor, daß er bei geöffneter Tür einfach in die andere
Wohnung sprang und dort auf die Kinder zustürzte (er ist
wahrscheinlich sehr verspielt) auch ist er manchmal über die
Terasse ausgebüchst und stand plötzlich im unserem Garten bzw.
in der Wohnung.
Das ist dann wohl der einzige Punkt, an dem man vorgehen
könnte.

Nöö…nicht der einzige ;o)))

c) Es ist sicher eine Gefahr, wenn solch ein Tier, in einem
kinderreichen Wohngebiet lebt: Kinder können falsch reagieren,
ihn womöglich erschrecken und schon schnappt er mal zu. Zumal
ihm Geräusche, spielende Kinder etc. ja völlig fremd sind- er
war ja stehts isoliert
d) Wie sollen sich Kinder verhalten, wenn die durch Kinderlärm
genervte Hundehalterin drohnt „sie lasse gleich den Hund raus“

Die Kinder sollten gehen, aber die Eltern unverzüglich Strafanzeige erstatten und die Polizei einschalten!!!

e) Wenn ich im Garten bin und das Vieh springt auf mich zu,
stellt sich aufrecht an den Zaun und kläfft - wer fühlt sich
da nicht bedroht. Wenn der an einem hochspringt reichts locker
für nen Zungenkuss…

Da du dich nicht mit Hunde auszukennen scheinst ists kein Wunder, daß du dich bedroht fühlst, da du wohl nicht einordnen kannst warum der Hund bellt…

Mal zusammengefaßt…

Die Situation ist durchaus gefährlich, auch wenn der Hund an sich nicht bösartig ist, da er halt seine Energie nicht im ausreichendem Maße „loswerden“ kann, zudem durch die fehlende Erziehung er nicht weiß wie er sich zu verhalten hat. Da kann es schon vorkommen, daß er Kinder anspringt - nicht um sie anzugreifen, sondern weil er spielen will, doch bei 40 Kilo „Kampfgewicht“ ist das natürlich net ungefährlich! Merk ich schon bei unserem Kläffer, der nur knapp unter 30 Kilo hat…

Nach deinen Beschreibungen hast du mehrere Wege gegen diese Frau vorzugehen, wobei es hilfreich wäre, wenn sich andere Nachbarn anschließen würden…

  • Strafanzeige gegen die Halterin wegen Nötigung und Bedrohung der Kinder (da es gegen Kinder geht durchaus erfolgsversprechend)
  • Polizei holen, wenn sie die Kinder bedroht (auf Grund der Kampfhundthematik können die das gar net vernachlässigen)
  • Tierheim einschalten und über die Mißstände informieren (das Tierheim hat jederzeit das Recht sich im Haus umzusehen und über die „Haltung“ zu informieren und „gute“ werden das sofort machen!)
  • Ordnungsamt einschalten, denn auch bei Mischlingen, wo ein Kampfhund mit drinne ist, kann/muß (das weiß ich jetzt net genau) ein Wesenstest angeordnet werden, bei dem der Hund ja keine Chance hätte und die Halterin dadurch gezwungen wäre entsprechende Schulungen zu machen…abgesehen davon hättest du dabei die innere Genugtuung, daß die Halterin ordentlich mehr Hundesteuer zahlen darf ;o))
  • Vermieter (sofern bekannt) informieren kann je nach Vermieterauch helfen…

Bernd