Kampf um den Garagenvorplatz!

In einem Mehrfamilienhaus existiert eine Garage, die an eine Mietpartei vermietet ist. Diese Mietpartei hat 2 Autos. 1 Auto steht also immer in der Garage, 1 Auto meist genaus davor.
Der Vermieter wohnt nun neuerdings auch in diesem Haus, hat aber keine Garage.
Immer wenn nun die Mietpartei mit der Garage nicht da ist (z. B. Urlaub) und somit der Vorplatz der Garage leer ist, gibt es regelrecht einen Kampf um diesem Platz.
Wem gehört nun dieser Platz?
Der Vermieter behauptet, dass der Vorplatz ihm gehört, da ja nur die Garage vermietet ist und im Urlaubsfall ja auch niemand aus dieser Garage fährt.

Der Garagenvorplatz darf von den Mietern benutzt werden, bis der Mietvertrag ungültig wird. Meiner Meinung nach haben die Mieter das Recht zu bestimmen, wer dort parken darf. Der Vermieter hat kein Vorrecht, da er ja sein Recht auf diesen Platz abgetreten hat. Andernfalls könnten ja dann auch Vermieter in den Wohnungen wohnen, wenn die Mieter im Urlaub sind.

Der Garagenvorplatz darf von den Mietern benutzt werden…

Nö, der Mieter hat die Garage gemietet und nicht den Platz davor.
Allerdings darf sich auch der Vermieter nicht davor stellen, wenn die Garage dann nicht mehr zu nutzen ist, auch dann nicht wenn der Mieter die Garage für eine Zeit nicht nutzt.

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Der Vermieter hat dies auch gesagt, dass er ja nur die Garage vermietet hat und nicht den Platz davor. Auf diesem Platz steht meist das 2. Auto des Mietinhabers der Garage. Bei dessen Urlaub ist dieser Platz dann aber frei und niemand muss aus der Garage fahren.
Auch hat der Vermieter gesagt, dass das versicherungsrechtliche Gründe hätte, dass auf diesem Platz und somit ja auf seinem Grundstück kein anderes Auto stehen darf.
Er hatte wohl mal Probleme mit der Versicherung, da bei einem Sturm Ziegel und/oder Eiszapfen ein teueres Auto schwer beschädigten, das auf diesem Platz stand und nicht dem Garagenmieter gehörte.
Wer hat nun recht?

Der Vermieter hat in sofern recht, dass er bestimmen darf, ob sich der Mieter vor die Garage stellen kann oder auch nicht. Wie gesagt, der Mieter hat nur die Garage gemietet und nicht den Vorplatz. Aber der Vermieter darf sich halt auch nicht so einfach auf den Garagenvorplatz stellen, wenn dadurch die Einfahrt zur Garage und somit die Garage an sich nicht mehr nutzbar ist. Und das ist unabhängig , ob der Mieter die Garage nutzt oder nicht. Das ergibt sich aus § 535 Abs.1 BGB:

Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.

Gruß

Joschi