Kampf um einen Parkplatz

Folgendes steht zur Debatte, sagen wir, unser Nachbar und sein Bruder fahren mit dem Auto in die Stadt, wollen die Mutter vom Zug abholen. Am Bahnhof ist ein Parkplatz frei, aber eine Frau versperrt den beiden den Weg und erklärt mein Mann kommt gleich ich halte hier den Platz frei. Der Bruder steigt aus und schiebt die Frau aus der Parklücke auf den Bügersteig, damit sein Bruder mit dem Auto diese Parklücke benutzen kann. Anderer Platz ist nicht vorhanden, alles ist zugeparkt. Der Mann von Ihr ist dann auch mit seinem Auto gekommen. Es gab Streit, wir zeigen Sie an, damit Sie Bescheid wissen. Geparkt haben die dann an ca. 1Km weiter. Was hat unser Nachbar und sein Bruder zu fürchten.

Christa

Wir sind hier wieder in der alten Thematik der Nötigung nach § 240 StGB. Darf der Autofahrer den Passanten, der mit seinem Körper einen Parkplatz blockiert, wegschieben (mit dem Auto / der eigener Körperkraft) oder nicht.
Die Antwort lautet hier(trotz eines dies jedenfalls relativierenden neueren Gerichtsurteils, dessen Fundstelle ich jetzt nicht im Kopf habe): Nein!

Das Verbringen des Passanten aus dem Parkplatz mit Gewalt (und das liegt hier wohl auch zweifelsohne vor) erfüllt bereits den Tatbestand der Nötigung, es fehlt allein noch an der Rechtswdidrigkeit der Handlung (ich lasse hier mal die tieferen Fragen der Zweck-Mittel-Relation, etc. iRd. der Norm beiseite). Hiergegen wird man oftmals argumentieren, daß der Passant doch rechtswidrig handelt, wenn er den Parkplatz besetzt.
Das mag schon sein, die Rechtswidrigkeit des nötigenden Verhaltens orientiert sich aber nicht am Verhalten des Opfers, sondern an der Frage, ob das eigene Verhalten rechtmäßig ist. Das ist hier nicht der Fall, da man kein Recht hat, das Fehlverhalten des anderen mit Gewalt zu korrigieren. Ein solches ergibt sich auch nicht aus der Notwehr, da das Parken auf einem Parkplatz nicht zu den Rechten gehört, deren Verteidigung im Rahmen des § 32 StGB erlaubt ist.

Hi
Parkplatz freihalten ist nicht. Gewaltsames entfernen der Frau aber auch nicht. Ich hab solche Streitigkeiten täglich vor meinem Balkon.
Meine Meinung: beide Seiten haben echt 'nen hau, wenn es dabei zu Handgreiflichkeiten kommt - aber das scheint heute völlig normal zu sein. Vor allem wenn ich sehe wie während da die Fetzen wegen nem Parkplatz fliegen im Umkreis von 50 m 3 freie legale Lücken sind und etwa 5 Autos ein- und ausparken ohne sich zu schlagen. Manchmal würd ich zu gerne mit dem Gartenschlauch dazwischen halten :smile:
HH

… heißt also, der illegale Parkplatzblockierer bekommt Recht.
Na bravo!

Ist es denn nicht auch Nötigung, wenn der Blockierer das andere Auto daran hindert, den Parkplatz rechtmäßig zu benutzen ???

Markuss

Hallo Markuss,

… heißt also, der illegale Parkplatzblockierer bekommt
Recht.
Na bravo!

Ist es denn nicht auch Nötigung, wenn der Blockierer das
andere Auto daran hindert, den Parkplatz rechtmäßig zu
benutzen ???

Doch, ist es auch. Du kannst ja die Polizei rufen (kommt nach ein paar Stunden). Wenn sich die Dame (in diesem Beispiel) entfernen möchte Personalausweis geben lassen und Daten notieren. Falls Sie das nicht will, kannst Du sie festhalten (das darf man dann wieder - super, nicht?).

Grüße,

Anwar

Hallo Markuss!

Ist es denn nicht auch Nötigung, wenn der Blockierer das
andere Auto daran hindert, den Parkplatz rechtmäßig zu
benutzen ???

Ja klar. Aber daraus kann man keinen Freibrief und keine Entschuldigung für eigenes Fehlverhalten ableiten. Wenn 2 solcher Idioten aufeinander treffen, kracht’s eben und hinterher zeigt man sich gegenseitig an … totaler Hirnriß!

Gruß
Wolfgang

1 Like

Freihalten ist keine Nötigung

… heißt also, der illegale Parkplatzblockierer bekommt
Recht.
Na bravo!

Nein das heißt:
Es ist nicht erlaubt wegen jedem Scheiss mehr oder weniger handgreiflich zu werden.

Ist es denn nicht auch Nötigung, wenn der Blockierer das
andere Auto daran hindert, den Parkplatz rechtmäßig zu
benutzen ???

Nein, das Freihalten eines Parkplatzes durch einen Fußgänger, der sich in Parklücke stellt ist keine Gewalt iSd §240 StGB. Rein psychische Zwangswirkung reicht nicht (BayObLG NStZ 1990, 281); das Opfer muss die Zwangswirkung physisch empfinden… Bei der blockierenden Fußgängerin hier fehlt es auch an der Verwerflichkeit gem. Abs. 2 (NZV 1995, 297).

Das Verhalten der Fußgängerin stellt jedoch einen Verstoß gegen die StVO, also mithin eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese kann jedoch nur durch hinzuziehen der Polizei geahndet werden, da ein Festnahmerecht für Jedermann bei OWi´en nicht besteht.

M.

3 Like

iniuria non excusat iniuriam!
Hallo!

Nein, das heißt, dass man aus der Tatsache, dass jemand anderer Unrecht tut, nicht selbst Unrecht setzen darf (das würde zu einem gewalttätigen Chaos führen)! Das heißt auch, dass man seine Ansprüche, die man glaubt zu haben, nicht mit dem Faustrecht durchsetzen darf, sondern dies über die kontrollierende und ordnende Staatsgewalt geschieht. (Abgesehen davon, dass man überhaupt gar keinen Anspruch hat, auf diesen konkreten Parkplatz - aus der Tatsache heraus, dass jemand zu Unrecht einen Parkplatz blockiert, ist es völlig unlogisch abzuleiten, man hätte dann einen Anspruch auf den Parkplatz). Der einzige der hier einen Anspruch hat ist der Staat mit seinem Strafanspruch (OWi) - daher ist auch die Polizei für das zuständig.

Das ist eigentlich alles ganz normal in einem geordneten Staat und nichts ungewöhnlich Böses!

Gruß
Tom

1 Like

Hi!

Diese Debatten sind mit vollkommen svhleierhaft.
Hier in München passiert so etwas dauernd, mir schätzungsweise 4 x p.a.

Meine Reaktion: ich parke den Platz zu, ohne den Blockierer zu berühren. Dann warte ich, bis er geht. Dauert maximal 15 Minuten, die ich mir dann auch nehme… :wink:

Natürlich kann es passieren, dass der Fahrer, für den der PLatz freigehalten wird, ausfallend wird („Scher Di weg, Du Drecksau!..“), mit stoischer Ruhe kriegt man in einem solchen Fall jedoch jeden klein.

Ich persönlich lasse übrigens keinen Platz blockieren, sondern suche solange, bis ich einen freien Platz gefunden habe und parke dann dort.

Grüße,

Mathias

Nicht doch, er bekommt nicht recht, er handelt illegal. Man darf ihn aber eben nicht mit mehr oder weniger sanfter Gewalt entfernen. Anzeigen kann man ihn doch. Oder gleich die Pol rufen. Der Tip mit dem aussitzen war doch gut :smile:

Barbara

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

… heißt also, der illegale Parkplatzblockierer bekommt Recht.

Na ja der Autofahrer hätte sich ja neben die Frau stellen können - mal sehen wer zuerst weicht, wenn der Hunger ruft, die Blase drückt oder es zu regnen anfängt *g*.

Gruss
Enno

PS: Ich sehe solche Auseinandersetzungen auch ein paar Mal pro Monat und sie erheitern mich jedesmal auf’s neue.

1 Like

Hallo!

Nein, das heißt, dass man aus der Tatsache, dass jemand
anderer Unrecht tut, nicht selbst Unrecht setzen darf (das
würde zu einem gewalttätigen Chaos führen)! Das heißt auch,
dass man seine Ansprüche, die man glaubt zu haben, nicht mit
dem Faustrecht durchsetzen darf, sondern dies über die
kontrollierende und ordnende Staatsgewalt geschieht.
(Abgesehen davon, dass man überhaupt gar keinen Anspruch hat,
auf diesen konkreten Parkplatz - aus der Tatsache heraus, dass
jemand zu Unrecht einen Parkplatz blockiert, ist es völlig
unlogisch abzuleiten, man hätte dann einen Anspruch auf den
Parkplatz). Der einzige der hier einen Anspruch hat ist der
Staat mit seinem Strafanspruch (OWi) - daher ist auch die
Polizei für das zuständig.

Das ist eigentlich alles ganz normal in einem geordneten Staat
und nichts ungewöhnlich Böses!

dass jemand anderer Unrecht tut, nicht selbst Unrecht setzen darf (das würde zu einem gewalttätigen Chaos führen)! Das heißt auch, dass man seine Ansprüche, die man glaubt zu haben, nicht mit dem Faustrecht durchsetzen darf

Hab letztens so einen GEZ-Schnüffler hinterm Haus
aufgespürt und hatte gar keine Lust mehr, mit dem
zu diskutieren. Er wolle die Polizei und bla-bla…
hat dann aber durchaus verstanden, dass er wohl eher
einen Krankenwagen brauchen wird.
Und hier ist denn dann die Anwendung von Gewalt
wieder „rechtens“.
Auch die Verfolgung eines Ladendiebs und „Festhalten“ ist
ja eine Anwendung von „Gewalt“, in dem ich ihn durch das
Festhalten, bis zum Eintreffen der Polizei, in „seiner
Freiheit“ beschränke…und „rechtens“…

Nicht erlaubt, fertig.
Hallo,

fahre die Person um, schiebe sie weg, oder stelle dich so hin ohne sie zu berühren. Bei letzterem (siehe Mathias Posting) kann Dir gesetzlich nix passieren.

gruß

dennis

Hallo!

Dass man einen Ladendieb auf frischer Tat festhalten darf oder Notwehr üben darf sind sinnvolle und notwendige, aber klarerweise möglichst klein gehaltene, Ausnahmen einer allgemeinen Regel.

Gruß
Tom

Genau!
Hallo,

Meine Reaktion: ich parke den Platz zu, ohne den Blockierer zu
berühren. Dann warte ich, bis er geht. Dauert maximal 15
Minuten, die ich mir dann auch nehme… :wink:

So mach ich das auch immer. Jedoch bitte ich den Blockierer immer noch höflich, doch bitte Platz zu machen, dann findet er bestimmt viel schneller wieder nen Parkplatz zum Reinstellen. Schließlich kommt an meinem Auto kein anderes mehr vorbei ud damit basta!!

Die meisten suchen dann zähneknirschend das Weite!!

Grüße, Nina

Hi Dennis.

Letzteres würde ich auch machen.
Ach, übrigens…
'iesch ‚abe gar kein auto…!‘

Markuss

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ein klassischer Fall für den Parkaffen-Aufkleber. Ich verstehe nicht, wie manche Menschen so unfair werden, wenn es um den Verkehr oder ums Parken geht. Dann kriegt man halt nicht den Parkplatz, sondern einen anderen. Ich hätte einfach keine Lust so viel Energie aufzuwenden, um mich so in Rage zu bringen wegen einem Parkplatz…