Hallo!
Nein, das heißt, dass man aus der Tatsache, dass jemand
anderer Unrecht tut, nicht selbst Unrecht setzen darf (das
würde zu einem gewalttätigen Chaos führen)! Das heißt auch,
dass man seine Ansprüche, die man glaubt zu haben, nicht mit
dem Faustrecht durchsetzen darf, sondern dies über die
kontrollierende und ordnende Staatsgewalt geschieht.
(Abgesehen davon, dass man überhaupt gar keinen Anspruch hat,
auf diesen konkreten Parkplatz - aus der Tatsache heraus, dass
jemand zu Unrecht einen Parkplatz blockiert, ist es völlig
unlogisch abzuleiten, man hätte dann einen Anspruch auf den
Parkplatz). Der einzige der hier einen Anspruch hat ist der
Staat mit seinem Strafanspruch (OWi) - daher ist auch die
Polizei für das zuständig.
Das ist eigentlich alles ganz normal in einem geordneten Staat
und nichts ungewöhnlich Böses!
…
dass jemand anderer Unrecht tut, nicht selbst Unrecht setzen darf (das würde zu einem gewalttätigen Chaos führen)! Das heißt auch, dass man seine Ansprüche, die man glaubt zu haben, nicht mit dem Faustrecht durchsetzen darf
Hab letztens so einen GEZ-Schnüffler hinterm Haus
aufgespürt und hatte gar keine Lust mehr, mit dem
zu diskutieren. Er wolle die Polizei und bla-bla…
hat dann aber durchaus verstanden, dass er wohl eher
einen Krankenwagen brauchen wird.
Und hier ist denn dann die Anwendung von Gewalt
wieder „rechtens“.
Auch die Verfolgung eines Ladendiebs und „Festhalten“ ist
ja eine Anwendung von „Gewalt“, in dem ich ihn durch das
Festhalten, bis zum Eintreffen der Polizei, in „seiner
Freiheit“ beschränke…und „rechtens“…