mit 4 jahren wurde mein nachname geändert. meine mutter hatte geheiratet und ich sollte ohne adoption trozdem zur familie gehören optisch. ich würde aus persönlichen gründen gerne wieder meinen geburtsnamen wieder haben wollen, geht das denn?
so ganz einfach wird das nicht gehen, besondere Gründe müssten da schon angegeben werden. Außrdem werden Gebühren verlangt. Da ich es nicht genau weiß, am Besten beim Bürgerservice Deiner Kommunalverwaltung konkret nachfragen.
Das ist nun leider ein Bereich, in dem ich mich gar nicht auskenne. Tipp: Gehen Sie zum Standesamt Ihres Wohnortes und fragen Sie dort. Dort kann man Ihnen auch die Kosten für dieses Angelegenheit nennen.
Alles Gute!
Allgäu-Tante
Ja, meines Wissens geht das. Da musst du zum Standesamt.
hallo sommerle,
rechtlich und fachlich kann ich dir keine Antwort geben. Aus meinem entfernten Bekanntenkreis weiß ich jedoch das dies möglich ist. Frag`doch mal auf der örtlichen verwaltung nach (Meldeamt/Standesamt)
gruß eifelperle
Hallo!
Geht auf Antrag bei der Gemeinde/Stadt (derzeitiger Wohnsitz); ggf. dort mal anrufen
(siehe „Namensänderungsgesetz“)
Grüße
Hi,
leider kann ich dir bei der Frage nicht helfen, vielleicht mal die neue „Bürger-Hotline“ 115 straperzieren.
Gruß
sorry- nicht mein Gebiet…
Zuständigkeit liegt meistens bei den Rechtsämtern. Dort muss sich erkundigt werden. Gesetzgebung ist Ländersache, somit von Bundesland zu Bundesland differenzen möglich. In der Regel muss ein wichtiger Grund angegeben sein, es sei den der Grund der Änderung ist entsprechend im Gesetz verzeichnet. Eine Gebühr muss ebenso entrichtet werden, diese ist nicht unbedingt gering (unterschiedliche Sichtweise)…
Viel Glück
Hallo sommerle,
leider kann ich Dir diese Frage nicht beantworten, aber jedes Standesamt sollte Dir da eine verlässliche Auskunft geben können.
Weiterhin viel Glück bei deinem Vorhaben.
LG
Suz
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Gesetzeslage ist hier eindeutig: Eine Namensänderung kann aus wichtigem Grund beantragt werden. Hier kommt es also darauf an, warum genau Sie Ihren Geburtsnamen wieder annehmen möchten.
Für weitergehende Fragen empfehlen wir Ihnen, juristischen Rat einzuholen.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Lotze