Kanalanschluß bei Eigentumsgemeinschaft

Hallo www´ler,

wir sind Eigentümer einer Doppelhaushälfte. Das Grundstück
ist nicht realgeteilt (Grundstücksgemeinschaft). Die Rechte
unter den Eigentümern werden per Gemeinschaftsordnung bestimmt.
Nun steht der Kanalanschluß in unserer Straße an. Wie müssen die
Kosten hierfür verteilt werden ? Ist es möglich daß mein Doppel
hauspartner und ich gemeinsame Sache machen (da wir nah an der
Straße sind) und uns eine gemeinschaftliche Leitung legen lassen ? Oder können die anderen 6 DHH-Eigentümer verlangen daß wir uns
an deren „gemeinschaftlichen“ Kosten beteiligen ? Und wie sieht
es später aus, wenn evtl. Schäden an der Ableitung der anderen
Eigentümer entstehen ?
Vielen herzlichen Dank für Eure Antworten !

Tom

Hallo www´ler,

wir sind Eigentümer einer Doppelhaushälfte. Das Grundstück
ist nicht realgeteilt (Grundstücksgemeinschaft). Die Rechte
unter den Eigentümern werden per Gemeinschaftsordnung
bestimmt.
Nun steht der Kanalanschluß in unserer Straße an. Wie müssen
die
Kosten hierfür verteilt werden ? Ist es möglich daß mein
Doppel
hauspartner und ich gemeinsame Sache machen (da wir nah an der
Straße sind) und uns eine gemeinschaftliche Leitung legen
lassen ? Oder können die anderen 6 DHH-Eigentümer verlangen
daß wir uns
an deren „gemeinschaftlichen“ Kosten beteiligen ?

der Kanalanschluss gilt Kostenrechtlich von der Straße bis aufs Grundstück. Es käme also darauf an, wie die Stadt das sieht ob sie einen oder auch 2 oder mehr Basisanschlüsse vorgesehen hat.

Die Kanalanschlussgebühren werden nach Grundstücksgröße behandelt also egal ob 1 oder 10 Anschlüsse dein anteil ist gemessen an deinen x-hundert qm.

Den hausanschluss mußt du sowieso privat tragen. deswegen erübrigt sich Teil 2 deiner Frage, weil vom Haus zum Anschluss ist das Rohr privat und ab Anschluss bis zum Straßenkanal ist es Sache der Stadt.

Problematisch ist nur, wenn der Anschluß alleinig auf deinem grund liegen soll und nicht auf den zuführenden Wegen.

Und wie

sieht
es später aus, wenn evtl. Schäden an der Ableitung der anderen
Eigentümer entstehen ?
Vielen herzlichen Dank für Eure Antworten !

gruss
winkel