Kanalanschluss / Kanalrecht für ein zweites Haus

Hallo,

auf einem Grundstück A, auf dem bereits ein Haus 1 steht, soll in absehbarer Zeit ein weiteres Haus 2 gebaut werden. Auf dem Nachbargrundstück B sind Geh- und Fahrtrecht sowie Kanalrecht zu Gunsten von Grundstück A eingetragen.
Haus 2 soll einige Meter „hinter“ Haus 1 gebaut werden.
Gilt das eingetragene Kanalrecht auch für Haus 2 oder könnte alternativ Haus 2 mit auf den Anschluss von Haus „geklemmt“ werden?

Danke im Voraus!

es tut mir leid, das ist zu kompliziert, hier kann ich nicht helfen.

Joki

Sehr geehrter Bumblebees Bee,

soweit mir als juristischer Laie und leidgeprüfte Nachbarin bekannt ist, kann von Ihnen nicht verlangt werden, daß Sie für Ihr Grundstück ein eigenes Kanalsystem schaffen. Ihr Nachbar kann Ihnen somit den Anschluß Ihres Grundstückes an die Abwasserentsorgung nicht verweigern.

Näheres dazu können Sie dem Nachbarrecht Ihres Bundeslandes und der Bauordnung entnehmen.

Grüße von Ulla

Hallo,

soweit ich weiß gilt die Eintragung des GFL-Rechtes immer zu gunste oder zu Lasten eines Grundstücks.
Dabei ist nicht gesagt wieviele Häuser davon betroffen sind.
Es kommt auf die Formulierung der Dienstbarkeit im Grundbuch an. Es ist nicht ausgeschlossen, daß dort eine Beschränkung auf ein Haus besteht.

MfG der Landmesser