Hallo.
Ich habe im Jahr 2011 ein Einfamilienhaus in Hessen gebaut. Die Abwasserleitungen (Mischsystem) wurden an das öffentliche Abwassernetz angeschlossen und ich habe dafür die Anschlußkosten bezahlt. Im Jahr 2012 wurde dann die öffentliche Abwasserleitung (die in der Strasse liegt) komplett erneuert. Nun musste ich ja erneut an das Abwassernetz (diesmal die neue Leitung) angeschlossen werden. Hierfür wurden mir jetzt wieder die Anschlußkosten in Rechnung gestellt. Muss ich diese Anschlußkosten nocheinmal bezahlen? Oder gibt es da vielleicht erst eine mehrjährige Frist die abgelaufen sein muß, bevor ein Hausbesitzer erneut für seinen Kanalanschluß bezahlen muß?
Vielen Dank für eure (hoffentlich) guten Tipps!