Kanalerneuerung durch Stadt mit Gebühren

Hallo zusammen, sagen wir mal die Stadt würde die Kanalisation auf einer Straße erneueren und dafür z.b. 10.000 € „Gebühren“ verlangen und gleichzeitig anordnen diesen Betrag auf einmal zu bezahlen ( da die Anwohner z.b keine Rentner oder Empfänger irgendwelcher Sozialbezüge sind).Diese Anwohner müssten dafür einen Kredit aufnehmen.
Die Anwohner wären zur Zeit immer zu zweit an einem Abfluss angeschlossen, jetzt würden die Anschlüsse getrennt, jeder bekäme einen eigenen Anschluss, d. h. im Haus muss ja auch alles getrennt werden = Kosten von ca 5.000 € da die Wände ja auch neu verputzt werden würden = Gesamt 15.000 € Kredit
Frage ist das so alles rechtens
Vielen lieben Dank auf hoffentlich viele Antworten

Hallo

Hallo zusammen, sagen wir mal die Stadt würde die Kanalisation
auf einer Straße erneueren und dafür z.b. 10.000 € „Gebühren“
verlangen und gleichzeitig anordnen diesen Betrag auf einmal
zu bezahlen ( da die Anwohner z.b keine Rentner oder Empfänger
irgendwelcher Sozialbezüge sind).Diese Anwohner müssten dafür
einen Kredit aufnehmen.
Die Anwohner wären zur Zeit immer zu zweit an einem Abfluss
angeschlossen, jetzt würden die Anschlüsse getrennt, jeder
bekäme einen eigenen Anschluss, d. h. im Haus muss ja auch
alles getrennt werden = Kosten von ca 5.000 € da die Wände ja
auch neu verputzt werden würden = Gesamt 15.000 € Kredit
Frage ist das so alles rechtens

nein, das ist so nicht rechtens. Die Stadt kann niemanden zwingen einen Kredit aufzunehmen. Sie muss ratenzahlung anbieten,wenn jemand nicht wirtschaftlich zur Sofortzahlung fähig ist.Es gibt in den Verwaltungsgesetzen irgendwo einen $ der die wirtschaftliche Leistungskraft berücksichtigt.Unter Umständen muss die Kommune sogar ganz drauf verzichten,wenn nix zu holen ist. Das Totschlagargument: Dann müssen wir ihr Haus ebend versteigern ist,ist glattwech gesetzwidrig

Vielen lieben Dank auf hoffentlich viele Antworten

lG
Mikesch

Tachchen Kerstin,

sagen wir mal die Stadt würde die Kanalisation
auf einer Straße erneueren und dafür z.b. 10.000 € „Gebühren“
verlangen

Das sind gleuche ich keine Gebühren, sondern sogenannte Beiträge. Hier taucht nun die erste Frage auf: Wenn wirklich nur ein vorhandener Kanal erneuert wird, entstshen hierfür keine Erneuerungsbeiträge, da diese bei der Kanalisation nur bei der erstmaligen Herstellung erhoben werdem. Wird aber in diesem Zug auch die Straße in gewissem Umfang erneuert, kann es sich um Straßenausbaubeiträge handeln, die für erhebiche Erneuerungen bzw. Ausbauten an Straßen samt Kanalisation erhoben werden können. Da hilft ein Blick auf den entsprechenden Bescheid der Kommune.

und gleichzeitig anordnen diesen Betrag auf einmal
zu bezahlen ( da die Anwohner z.b keine Rentner oder Empfänger
irgendwelcher Sozialbezüge sind).Diese Anwohner müssten dafür
einen Kredit aufnehmen.

Das ist so richtig. Eine Stundung von Gebühren oder Beiträgen kommt regelmäßig nur dann in Betracht, wenn das Geld nicht auf andere Weise beigebracht werden kann, wozu halt auch die Aufnahme eines Kredites gehört. Im übrigen ist auch eine Ratenzahlung bei der Kommune, hier spricht man von Stundung, nicht kostenlos. Der Zinssatz beträgt dort 6 % pro Jahr.

Die Anwohner wären zur Zeit immer zu zweit an einem Abfluss
angeschlossen, jetzt würden die Anschlüsse getrennt, jeder
bekäme einen eigenen Anschluss, d. h. im Haus muss ja auch
alles getrennt werden = Kosten von ca 5.000 € da die Wände ja
auch neu verputzt werden würden = Gesamt 15.000 € Kredit

Das versteh ich nicht so recht: Haben zwei nebeneinander stehende Häuser jeweils einen gemeinsamen Kanalanschluss? Wenn dann eine Trennung erfolgen soll, ist das so rechtmäßig, da jedes Grundstück gesondert sein Abwasser einleiten muss. In diesem Fall wären die Kosten der Änderung der Hausinstallation in der Tat von den Eigentümern selber zu tragen. Allerdings müsste die Stadt für die Verlegung des Kanalstücks vom Kanal in der Straße bis hinter die jeweilige Grundstücksgrenze die Kosten selber tragen.

Vielleicht hast Du ja noch genauere Informationen über die Maßnahme.

Gruß

Michael

Schon mal vielen Dank.
@ Michael, ja, es sind immer 2 Häuser an ein Rohr angeschlossen. Baumaßnahme Kanalerneuerung wegen Alter und Straßendeckenerneuerung.
@ Mikesch, das Haus wurde erst vor 1,5 Jahren gekauft, demnach läuft noch viele Jahre ein Kredit. Die ganzen Reserven sind für Makler, Notar, Stadt, Gericht, Renovierung…draufgegangen.Glaube auch nicht, dass man so ohne weiteres einen neuen Kredit bekommt, mit welcher Sicherheit auch!?! Laut Infoveranstatlung heißt es nur Rentner und z.B. HartzIV Empfängern wird eine Ratenzahlung angeboten. Alle anderen bekommen nach Fertigstellung 1 Jahr Zeit.
„Es gibt in den Verwaltungsgesetzen irgendwo einen $ der die wirtschaftliche Leistungskraft berücksichtigt“ Kann man das so der Telefonzentral weitergeben und die vermitteln einen da richtig oder wo erfragt man das? Sorry, echt keine Ahnung