Hallo,
ich bin mir nicht sicher, ob ich hier richtig bin.
Ich besitze ein Haus mit einer eigenen Klärgrube.
Nun will die Gemeinde mein Haus an den Kanal anschließen.
Daher soll ich die Kanalerschließungskosten tragen.
Ist das rechtlich möglich?
Danke
Hallo!
Das ist i. d. R. immer so.
Sobald der Kanal an das Grundstück herangeführt wird, besteht Anschlusszwang.
Klärgrube (abflusslose Sammelgrube ?) muss stillgelegt werden.
Das nähere bestimmt die Satzung der Gemeinde.
Zielt ist es ja, die Klärgruben mittelfristig aufzugeben. Sie sind ein Notbehelf aus Zeiten ohne Kanalisation.
Und wo Kanal aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, da muss man ggf. seine Grube auf eine vollbiologische Kleinkläranlage umrüsten lassen, wenn Bodenverhältnisse das gestatten.
Im Schreiben der Gemeinde/Landkreis/Abwasserzweckverband muss ja auch die Rechtsgrundlage stehen, wenn man aufgefordert wird, sich bis dann und dann anzuschließen.
MfG
duck313
Es besteht generell ein Anschlußzwang an die öffentliche Kanalisation.
Ausnahmen davon gab/gibt es nur dort,wo
a) in erreichbarer Nähe keine öffentliche Kanalisation verläuft
b) aufgrund topografischer Gegebenheiten ein Anschluß nicht möglich ist
habe ich mir auch schon gedacht.