Kanalisation

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe ein Haus vor drei Jahren gekauft. An des Nachbars Wand ist ein Schacht fürs Regenwasser, dieser konnte durch die starken Regenfälle dieses Jahr nicht vernünftig ablaufen.Auf einmal bekomme ich Post vom Anwalt, die hauswand der Nachbarin sei feucht, ich möchte eine Erklärung abgeben das ich für die enstandenen Schäden hafte.Da dieser Schacht immer da war, schaltete ich die Stadt ein, da ich nicht wusste wo die Rohre lang laufen. Es stellte sich raus, das es über den Schacht keinerlei Unterlagen gibt.Ich erklärte mich bereit diesen Schacht zu verlegen und habe mit den arbeiten sofort begonnen. Die Nachbarin hat ein altes marodes Gemäuer und ich bin sicher das sie versucht Schadenersatz zu verlangen.Dieser Schacht existiert mindestens 40 Jahre. Kann man da Schadenersatzansprüche überhaupt stellen, wenn man das schon Jahrelang geduldet hat?

Hallo,
kann er, wenn er es nachweisen kann.
Der Nachweis muss durch einen vereidigten Sachverständigen erfolgen. Die Dauer der Duldung ist unerheblich für den Schadenersatzanspruch, der entsteht aus dem Betrieb einer Anlage.
Ich würde Fotos der Anlage und der Wand machen und mich bei einem Anwalt beraten lassen um auf das Schreiben richtig zu antworten.
Keine Anerkenntnisse oder Forderungen anerkennen.

mfg
Ben

Wow, was für eine flotte Antwort. Vielen herzlichen Dank dafür. Ich warte bis der Anwalt sich meldet und dann muss ich wohl selbst einen Anwalt einschalten. Wollte ich eigentlich vermeiden, da mir das Geld für andere modernisierungen fehlt. Aber bevor die böse Tante viel Geld von mir bekommt, gönne ich es doch lieber dem Anwalt.
Viele Grüsse von Susanne

Hallo,

Es gibt bestimmte Störungen wie z.B. Bäume wo eine „Störung“ durch die Existenz nach einer gewissen Zeit hingenommen werden muss.

Eine bauliche Störung verjährt in diesem Sinne nicht.

Allerdings ist natürlich die Frage, ob hier der Schacht überhaupt der Auslöser ist, ob ein Haus einer leichten Wassereinwirkung bei normaler Bauweise nicht einfach standhalten muss und in wie weit hier versucht wird Renovierungskosten abzuwälzen.

Aber an dieser Stelle zwei Empfehlungen:

  • Wenn Du eine Privathaftpflichtversicherung hast, dann schalte diese SOFORT ein. Denn a) kommt die vermutlich für den Schaden auf und b) wird die dem Nachbarn schon genau erklären, was zu zahlen ist und was nicht.

  • Diese Thema gehört in professionelle Hände, hier muss ein Rechtsanwalt und ein Baugutachter her. (Falls Du die Versicherung hast, wird die genau dies tun)

Viele Grüße
Lumpi