Liebe/-r Experte/-in,
ich habe ein Haus vor drei Jahren gekauft. An des Nachbars Wand ist ein Schacht fürs Regenwasser, dieser konnte durch die starken Regenfälle dieses Jahr nicht vernünftig ablaufen.Auf einmal bekomme ich Post vom Anwalt, die hauswand der Nachbarin sei feucht, ich möchte eine Erklärung abgeben das ich für die enstandenen Schäden hafte.Da dieser Schacht immer da war, schaltete ich die Stadt ein, da ich nicht wusste wo die Rohre lang laufen. Es stellte sich raus, das es über den Schacht keinerlei Unterlagen gibt.Ich erklärte mich bereit diesen Schacht zu verlegen und habe mit den arbeiten sofort begonnen. Die Nachbarin hat ein altes marodes Gemäuer und ich bin sicher das sie versucht Schadenersatz zu verlangen.Dieser Schacht existiert mindestens 40 Jahre. Kann man da Schadenersatzansprüche überhaupt stellen, wenn man das schon Jahrelang geduldet hat?
Hallo Frau Dethloff!
Leider kann ich nicht helfen, denn Schadenersatzansprüche sind eine Rechtsfrage, keine abwassertechnische Frage.
Technisch gesehen ist es so, daß auch Schächte wasserdicht sein müssen, so wie Rohre. Und wenn sich jemand beklagt, dann wird er sich darauf beziehen. Allerdings ist der Kläger wohl in der Pflicht, seine Bhauptung auch zu beweisen. Kann schwierig werden, wenn der Schacht jetzt weg ist…
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Tunk
Dipl.-Ing.
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Abwasserbeseitigung (Kanalisation)
Tel. 05671/ 920200
Weidemannstraße 35
34369 Hofgeismar
Sorry für die späte Antwort - es sind gerade Ferien in Bayern.
Die Frage ist leider nichts für den Techniker, sondern eher für den Rechtsanwalt - und den würde ich zur Erstberatung auf alle Fälle einschalten, bevor ich etwas unterschreibe.
Wer einen Schaden auslöst muß im allgemeinen auch dafür haften. Ein Sickerschacht nahe der Kellerwand des Nachbarn ist natürlich ein grober Fehler. Fragt sich nur, wieso erst nach 40 Jahren etwas passiert ist, oder ob es noch andere bzw. weitere Ursachen gibt.
Das Nachbarschaftsverhältnis ist wohl nicht das beste, wenn gleich der Brief vom Anwalt kommt.
Vor Gericht wär dann noch die schlimmere Version, wegen der Kosten.
Ich würde mal bei der zuständigen Abwasserbeseitigung einen Mitarbeiter um Ortseinsicht bitten, ob noch andere Ursachen für den Schaden verantwortlich sein können.
(Wenn Sie es mit besonders fiesen Nachbarn zu tun haben, könnte es auch die Möglichkeit sein, wenn die im Urlaub sind, heimlich den Sickerschacht stillzulegen und warten, ob in den nächsten Monaten und Jahren weitere Schadensmeldungen ins Haus kommen)
Viele Grüße
Helmut Rischer