Haus mit 2 Mietparteien. Der Kanal war mal wieder verstopft und mußte von einer Firma freigeräumt werden. Kann man diese Kosten auf die Mieter umlegen???
Haus mit 2 Mietparteien. Der Kanal war mal wieder verstopft
und mußte von einer Firma freigeräumt werden. Kann man diese
Kosten auf die Mieter umlegen???
Auf wen sonst?
Haus mit 2 Mietparteien. Der Kanal war mal wieder verstopft
und mußte von einer Firma freigeräumt werden. Kann man diese
Kosten auf die Mieter umlegen???Auf wen sonst?
Habe ich mir fast gedacht, und wenn einer die Schuld auf den anderen schiebt und sie nicht bezahlen wollen.
Die Umstände sind wichtig
langsam, langsam! Keine pauschalen Antworten, die dann den Fragenden auf ein falsches Gleis führt.
Der Mietvertrag regelt diese Dinge.
Ansonsten gilt das Prinzip der Verursachung eines Schadens.
Noch eine Anmerkung:
Oftmals werden Fragen gestellt, die nur allgemein gehalten sind.
Das führt oftmals zu Missverständnissen und falschen Ergebnissen.
Je detaillierter die Frage, desto präziser kann geantwortet werden.
Mit freundlichen Grüssen
Friedrich Pausch
Dann geht es, wie üblich, zm Rechtsanwalt und so weiter.
mfgConrad
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Haus mit 2 Mietparteien. Der Kanal war mal wieder verstopft
und mußte von einer Firma freigeräumt werden. Kann man diese
Kosten auf die Mieter umlegen???
Hallo,
will mich da mal einmischen, denn die Antworten sind teilweise eine Katastrophe. Die Kosten einer Kanalverstopfung können grundsätzlich nicht umgelegt werden, wenn die Verstopfung außerhalb der Immobilie auftritt.
Tritt die Verstopfung in der Immobilie auf und ist ein Verursacher nicht feststellbar, muss der Vermieter die Kosten tragen.
Ist der Verursacher der Verstopfung feststellbar, haftet er auch für die Kosten.
Allerdings muss die Verursachung durch Verschulden entstanden sein. Es reicht also nicht aus, wenn man im Abwassersystem etwas findet, was die Verstopfung ausgelöst haben kann. Wenn nämlich durch Kalkanlagerungen, die wegbrechen, dadurch der Durchfluss nicht mehr gewährleistet ist, kann man finden was man will, die Ursache kiegt im System und somit die Kosten beim Vermieter. Möglicherweise kann hier ein Mitverschulden konstruiert werden. Die Beweisführung wird teurer sein als die Kosten der Kanalreinigung.
Eine Umlage der Kosten einer Kanalverstopfung kann weder im Mietvertrag - wie hier teilweise behauptet wird - vereinbart werden noch haften „Mieter, wer denn sonst“.
In DE gilt das Grundprinzip, dass der Verursacher haftet.
Grüsse Günter
Danke für die Antwort. Aber wass soll ich sagen, die Firma hat Tampons, Putzlappen und sonstiges aus dem Kanal geholt. Da in der Wohnung oben und unten eine Frau wohnt, wie soll ich dann rausfinden wer es war und habe auch keine Lust 482,-- Euro selbst zu bezahlen, nur weil die anderen Schw… sind.
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Hallo Zeni,
Die Firma hat
Tampons, Putzlappen und sonstiges aus dem Kanal geholt. Da in
der Wohnung oben und unten eine Frau wohnt, wie soll ich dann
rausfinden wer es war und habe auch keine Lust 482,-- Euro
selbst zu bezahlen, nur weil die anderen Schw… sind.
Um welchen „Kanal“ geht es denn überhaupt?
Das Abflußrohr innerhalb des Hauses, oder das Rohr vom Haus zur Straße?
In letzterem Fall, wo war die Verstopfung?
In unserer Straße kam es z.B. nach starken Regenfällen immer mal wieder vor, dass auch die Abwassekanäle so voll waren, dass in die Hausanschlüsse irgendwelcher Mist von sonstwoher hineingedrückt wurde.
Was ich sagen will ist, dass es u.U. sein kann, dass das, was die Firma aus dem Rohr gezogen hat, gar nicht unbedingt aus dem Haus stammen muß.
Die Beweislage ist hier also ziemlich schwierig. Letztendlich wirst Du, denke ich, wohl auf den Kosten sitzen bleiben. Es sei denn Du kannst ganz klar beweisen, dass das Zeug a) aus dem Haus ist und b)von welcher der beiden Mieterinnen.
Mit freundlichen Grüßen,
Frank Scholtysek