Wegen dem Umbau des Hauses wurden die 2 Kaninchen in eine Mietwohnung untergebracht.Der Vermieter verbietet dies und möchte in 3 Woche eine Wohnungsbesichtigung durchführen.
Wegen dem Umbau des Hauses wurden die 2 Kaninchen in eine
Mietwohnung untergebracht.Der Vermieter verbietet dies und
möchte in 3 Woche eine Wohnungsbesichtigung durchführen.
Die Haltung von Kleintieren, wie z.B. Zierfischen, Wellensittichen, Meerschweinchen (AG München, WuM 2005, 649) kann dem Mieter nicht untersagt werden.
Christian
Gibt’s da nichts besseres als ein AG Urteil von 05?
vnA
Hi,
wie wärs mit BGH 2007 (VIII ZR 340/06)?
Gruß
Nita
Wusste ich doch, dass unsere Spezialisten da was finden. 
vnA