A hat 1999 eine firma gegründet und sich einen namen ausgedacht und diesen als DE-domain seit dem bis heute verwendet.
Die firma wurde 2005 geschlossen und die website als informationsseite weiterbetrieben.
2010 ließ der B sich den namen als marke schützen und betreibt ein artverwandtes geschäft darunter. Gleichzeitig ließ er sich das von A 1999 entworfene logo schützen (ohne wissen oder gar zustimmung von A!).
A möchte nun seine website an C verkaufen, der ebenfalls in der gleichen branche tätig ist. Der C soll natürlich den markennamen des A dann auch nutzen können.
Wenn nun A und C eine Gesellschaft (zB GbR) gründen, darf dann der name von der gesellschaft, also beiden gesellschaftern benutzt werden? Sprich: kann A das nutzungsrecht (erworben durch erstnutzung des namens) mit in die gesellschaft einbringen?
Wie verhält es sich, wenn A die gesellschaft später verlassen würde?
Interessanter finde ich, warum eigentlich B in den Plänen gar nicht mehr auftaucht.
Bzw. die angesprochenen vermuteten oder tatsächlichen rechtlichen Problem mit dem B.
Soll die erst die neue GbR im Rechtsstreit klären ?
Am interessantesten wäre es, wenn eine antwort eine antwort enthalten würde und nicht eine gegenfrage.
Warum mit dem B keine zusammenarbeit erfolgt, ist doch völlig unwichtig.
Und grund dieser intervention ist ja eben die vermeidung eines rechtsstreites…
Als B im Jahr 2010 die Wort- und die Wort-Bild-Marke zum Schutz anmeldete, hatte A nach Veröffentlichung durch das DPMA ein halbes Jahr Zeit, dagegen vorzugehen und die Eintragung ins Markenregister zu verhindern. Wer mit seinen Marken verantwortungsvoll umgeht, beschäftigt auch einschlägige Agenturen, die potenzielle Verstöße dagegen laufend auf dem Radar haben. Offenbar hat A dieses Thema damals nicht ernst genug genommen.
Mein Eindruck: Ohne Rechtsstreit wird’s nicht abgehen.