Kann AG die Kündigung verweigern?

Hallo!

Ich habe da mal eine Frage.

Der Fall ist folgender:

Ein Arbeitnehmer möchte den Arbeitgeber wechseln. Er wechselt in einen anderen Beschäftigungszweig.
Dort könnte er zum 1. April anfangen.
Allerdings ist in dem jetzigen Betrieb viel zu tun. Zudem ist der Arbeitnehmer dort als einziger in diesem Bereich beschäftigt.
Der Arbeitnehmer kündigt fristgerecht zum Ende März (Also eine Frist von 4 Wochen).
Kann der Arbeitgeber nun die Kündigung seitens Arbeitnehmer verweigern?
Oder kann er sogar die Kündigungsfrist hochsetzen?

Feedback wäre klasse

MfG
AB

Hi,

Der Arbeitnehmer kündigt fristgerecht zum Ende März (Also eine
Frist von 4 Wochen).
Kann der Arbeitgeber nun die Kündigung seitens Arbeitnehmer
verweigern?
Oder kann er sogar die Kündigungsfrist hochsetzen?

  1. Eine Kündigung ist immer einseitig. Die muss nicht „angenommen“ werden, und kann auch nicht „abgelehnt“ werden.

  2. Es gilt, was vertraglich vereinbart ist. Ein AG kann den Vertrag nicht nach Gutdünken ändern.

  3. Aus 1. und 2. folgt, dass man sich den Vertrag sehr genau anschauen muss, um eine korrekte Lösung dieser Situation zu finden.

Gruß,

Malte