Hallo!
Ich habe da mal eine Frage.
Der Fall ist folgender:
Ein Arbeitnehmer möchte den Arbeitgeber wechseln. Er wechselt in einen anderen Beschäftigungszweig.
Dort könnte er zum 1. April anfangen.
Allerdings ist in dem jetzigen Betrieb viel zu tun. Zudem ist der Arbeitnehmer dort als einziger in diesem Bereich beschäftigt.
Der Arbeitnehmer kündigt fristgerecht zum Ende März (Also eine Frist von 4 Wochen).
Kann der Arbeitgeber nun die Kündigung seitens Arbeitnehmer verweigern?
Oder kann er sogar die Kündigungsfrist hochsetzen?
Feedback wäre klasse
MfG
AB