Kann mein Arbeitgeber ohne es mit mir abzustimmen meinen Urlaub verplanen?
Ist es nicht so, dass nur ein bestimmter Anteil des Urlaubs betriebsbedingt verplant werden kann und ich einen Anspruch darauf habe den restlichen Urlaub zu planen?
Wie ist die Rechtslage, wenn mein AG meinen Urlaubsantrag ausfüllt und gleich genehmigt?
Zählt Arbeit am Sonntag auch als Feiertagsarbeit?
Was ist am Ostersonntag, das ist doch sicherlich Feiertagsarbeit?
Wie groß ist der Anspruch auf Jahresurlaub, wenn ich am 10.03. die Arbeitsstelle angetreten habe?