Kann mein Arbeitgeber ohne es mit mir abzustimmen meinen Urlaub verplanen?
Ist es nicht so, dass nur ein bestimmter Anteil des Urlaubs betriebsbedingt verplant werden kann und ich einen Anspruch darauf habe den restlichen Urlaub zu planen?
Wie ist die Rechtslage, wenn mein AG meinen Urlaubsantrag ausfüllt und gleich genehmigt?
Zählt Arbeit am Sonntag auch als Feiertagsarbeit?
Was ist am Ostersonntag, das ist doch sicherlich Feiertagsarbeit?
Wie groß ist der Anspruch auf Jahresurlaub, wenn ich am 10.03. die Arbeitsstelle angetreten habe?
ich kann Dir nur die Fragen zur Feiertagsarbeit zu 100 % beantworten - jede Arbeit an einem Sonntag ist Sonntagsarbeit und mit Zuschlägen nach Tarifvertrag - so es den gibt - zu vergüten, Arbeit an einem Feiertag der gleichzeitig Sonntag ist, ist höher zu vergüten, also Zuschlag für Sonntag und Feiertag -i.d.r. 150 %.
Alle anderen Fragen sind zu individuell und nicht generell geregelt, sondern abhängig von diversen Regelungen im Arbeitsvertrag. Daher rate ich dir mit deinem Arbeitsvertrag rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das kann ich von hier mit generellen Aussagen nicht leisen.