Kann ein Alg-II-Empfänger ein geerbtes Auto behalten und ein Erbe von 30.000 €? Muss er von dem Geld Rückzahlungen leisten?
Hallo,
Kann ein Alg-II-Empfänger ein geerbtes Auto behalten und ein Erbe von 30.000 €?
selbstverständlich. Ich habe noch nie gehört, dass einem ALG-2 Empfänger eine Erbschaft „weggenommen“ wurde.
Muss er von dem Geld Rückzahlungen leisten?
Für in der Vergangenheit erhaltene Leistungen nicht. Aber wenn ein ALG-2 Empfänger durch eine Erbschaft ein nicht unerhebliches Vermögen erlangt, wird er ggf. einfach keinen Anspruch mehr auf ALG-2 haben.
Google ist Dein Freund.
Erster Treffer: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/03…
Gruß
S.J.
Hallo,
Außer wenn das Autoeinen unangemessenen Zeitwert darstellen würde.
( z.B. ein " Rolli ") von etlichen Tausenden an Restwert.
mfg
nutzlos
Hallo,
Außer wenn das Autoeinen unangemessenen Zeitwert darstellen
würde.
( z.B. ein " Rolli ") von etlichen Tausenden an Restwert.
was dann? Dann muss er das Auto bei der ARGE abliefern oder wie?
Gruß
S.J.
Hallo,
nein Verkaufen und von dem Geld leben damit man eben nicht weiter auf Staatskosten leben darf.
Gruß Sunny
Hallo,
nein Verkaufen und von dem Geld leben damit man eben nicht
weiter auf Staatskosten leben darf.
also genau das, was ich schrieb…
Insofern ist mir den Einwand etwas fremd.
Gruß
S.J.
Für Autos gibt es einen Freibetrag von (ich glaube) 7.500 €. Das heißt, es ist dann uninteressant, wenn der Rückkaufwert unter 7.500 € ist. Jedoch ist dem Jobcenter der Fahrzeugbrief und/oder -schein vorzulegen sowie eine Mitteilung über den Rückkaufwert des PKW. Diesen Nachweis kriegt man locker und kostenfrei bei www.dat.de
Was das Erbe betrifft, zählt dieses nach dem SGB II nicht zum Vermögen (obwohl steuerlich schon), weil es während des laufenden Bezugs von Alg II amtsdeutsch zugeflossen ist. Vermögen nach § 12 SGB II ist nur das, was man VOR Antragstellung besaß, also Sparbücher, Aktien, Fonds, Gold usw.
Folglich kann das Erbe nur Einkommen sein im Sinne des § 11 SGB II. Das Erbe, wenn es denn irgendwann geklärt und ausgezahlt ist, ist dem Jobcenter mitzuteilen. Es kann sein, dass die Leistungen eingestellt, bis das Erbe -zumindest bis zur Höhe des Schonvermögens - aufgebraucht ist. Fragen Sie Ihren Sachbearbeiter. Er/sie wird Sie beraten.