Kann die Altersrente bei Bezug erstmalig ab dem 65. Lebensjahr gekürzt werden wenn der Rentenbezieher in einem der EU angehörenden Land lebt welches als Billigland bezeichnet wird?
Kann die Altersrente bei Bezug erstmalig ab dem 65. Lebensjahr gekürzt werden wenn der Rentenbezieher in einem der EU angehörenden Land lebt welches als Billigland bezeichnet wird?