Kann Amt umzug verbieten und weitere Fragen zu diesem Thema

Hallo,

ich hoffe das jemand meine Fragen beantworten kann, ich versuche so einfach wie möglich zu formulieren.

  • Kann das Amt verbiete das man Umzieht?
  • Klar ist dass das Amt die Mehrkosten nicht übernehmen muss. Könnte man die Mehrkosten selber Zahlen wenn es machbar wäre?
  • Wenn man in eine 72qm Wohnung zieht ohne dass das Amt zustimmt, könnten sie dann einen Auszug erzwingen?
  • Würde man als Bedarftsgemeinschaft gelten wenn der Partner mit in die Wohnung einzieht, man aber nicht Verheiratet oder Verpartnert ist und keine Gegenseitige finanzielle Unterstützung erfolgt.
  • Nur weil man einen Partner hat nimmt das doch nicht automatisch den Partner in die Pflicht für den anderen zu sorgen, oder oder?
  • Wenn man seit fast 10 Jahren in einer Wohung lebt und die Mietkosten nie gestiegen sind und man dann auszieht darf das Amt zum Beispiel weiterhin nur die bisherher gezahlten 225€ zahlen obwohl sie die Regelleistung für Miete verändert hat? Müsste das Amt nicht den normalen Satz zahlen?

Vielen Fragen, ich hoffe es kann ein bisschen Lichts ins Dunkel gebracht werden.

Bekanntlich genießen die Deutschen Freizügigkeit im Bundesgebiet;
http://dejure.org/gesetze/GG/11.html
Da kann einem kein Amt (welches denn?) etwas dreinreden. Im Gegenzug sind sie aber auch nicht verpflichtet, einem Umzug, Miete und dergleichen zu bezahlen, wenn man deren Richtlinien nicht erfüllt. Wenn der Partner mit in die Wohnung einzieht, besteht eine Bedarfsgemeinsachaft: " Dem Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft liegt die politische Entscheidung zu Grunde, dass Personen, die besondere persönliche oder verwandtschaftliche Beziehungen zueinander haben und die in einem gemeinsamen Haushalt leben, sich in Notlagen gegenseitig materiell unterstützen und ihren Lebensunterhaltsbedarf gemeinsam decken sollen."

Vielleicht kennt sich noch jemand mit diesem Thema aus?

Bei konkreteren Fragen könnten auch konkretere Antworten kommen…

Wenn du dir den ersten Beitrag anschauen tätest, würdest du feststellen das dort sechs sehr konkrete Fragen gestellt wurden.

Von sonderlicher Konkretheit kann nun wirklich nicht die Rede sein, wenn man beispielsweise bei der ersten Frage weder erfährt welches Amt gemeint istl noch warum es in der Lage sein soll einen Umzug zu verbieten. Da kann man in der Tat nur sagen: nein, das Amt kann einen Umzug nicht verbieten, weil dies verfassungwidrig wäre. Allerdings braucht es ihn auch nicht zu bezahlen…

Ich auch hier ist eigentlich sehr deutlich das es um die ARGE geht.

Läßt sich zwar erschließen, wobei hier ja in erster Linie über die Arbeitsagentur geschrieben wird (siehe Forumstitel), nur wäre es im Sinne einer Fragestellung dennoch sinnvoll, sowas auch hinzuschreiben.