Kann ein Arbeitnehmer, ohne Fristeinhaltung kündigen, wenn er besseren Job in Aussicht hat?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank im voraus-
Mit freundlichen Grüssen
Andreas Fenske
Kann ein Arbeitnehmer, ohne Fristeinhaltung kündigen, wenn er besseren Job in Aussicht hat?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank im voraus-
Mit freundlichen Grüssen
Andreas Fenske
Hallo,
Kann ein Arbeitnehmer, ohne Fristeinhaltung kündigen, wenn er
besseren Job in Aussicht hat?
die Kündigungsfrist schützt beide: Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Also: nein. Der Arbeitnehmer kann mit der vereinbarten Kündigungsfrist (oder - wenn keine vereinbart wurde - mit der gesetzlichen) kündigen.
Gruß
Christian
Kann ein Arbeitnehmer , ohne Fristen einzuhalten kündigen, wenn er besseren Job in Aussicht hat?
Nein… (owt)
.
Hallo,
Im beiderseitigen Einvernehmen wäre es z.B. durch einen Aufhebungsvertrag möglich.
mfg
ennlo
Hallo,
kann ein Arbeitgeber fristlos kündigen, wenn er einen besseren Arbeitnehmer in Aussicht hat?
Auch nicht, also …
Grüße
godam
Hallo!
Kann ein Arbeitnehmer, ohne Fristeinhaltung kündigen, wenn er
besseren Job in Aussicht hat?
Na klar. Verträge aller Art gelten nur, bis einer der Vertragspartner etwas Besseres gefunden hat. Den Mieter kann man augenblicklich vor die Tür setzen, sobald man jemanden gefunden hat, der 'nen Euro mehr zahlt. Mitarbeiter teilt man zum Feierabend mit, dass das Arbeitsverhältnis per sofort beendet ist. Der Kaufvertrag über den neuen BMW ist natürlich obsolet, sobald Mercedes ein besseres Auto auf den Markt bringt. Mit der Ehefrau verfährt man in gleicher Weise.
Gruß
Wolfgang
Hallo!
Was würde den passieren, wenn der AN seine Arbeitsmittel abgibt und dem AG sagt, er wäre ab morgen nicht mehr verfügbar?
Möglicherweise steht etwas dazu im Arbeitsvertrag.
Man ist kein Leibeigener. Man darf somit gehen, wann und wohin man möchte.
Ggf. muss eine Vertragsstrafe bezahlt werden, aber diese wird bei einer für die Firma nicht existenziell wichtigen Position die 5.000 Eur kaum übersteigen.
Dass das Arbeitszeugnis dann möglicherweise nicht allzu gut ausfällt, ist klar. Wenn das Verhältnis aber ohnehin belastet ist - was soll passieren?
Gruß,
M.