Ich habe einen gültigen Arbeitsvertrag , arbeite im Wach-
und Sicherheitsgewerbe.
Die Firma hat den Hauptsitz in Baden-Württemberg und bisher auch nach Tarifvertrag Baden-Württemberg entlohnt.
Seit erstem September zahlt der Arbeitgeber nach dem Tarifveretrag Bayern.
Die Firma in der ich meinen dienst verrichte befindet sich in Bayern.
Ist das rechtlich möglich ?
Was hat das mit den Entsendegesetzt zu tun ?
mit dem Entsendegesetz hat Dein Problem gar nix zu tun.
In Deutschland gilt der Grundsatz, daß immer das Recht des Ortes der Diensterbringung gilt. Du kannst also weiterhin den TV für Ba-Wü verlangen, wenn Du Deine Arbeit in Ba-Wü erbringst.
Diesen Fall gab es in Ba-Wü schon mal, als ein Bewachungsunternehmen für Beschäftigte in Ba-Wü den TV aus Thüringen anwenden wollte. Die sind damit ziemlich auf die Nase gefallen.
Die zuständige Gewerkschaft (Ver.di) sollte Dir weiterhelfen können.
wenn Dein Arbeitgeber den Hauptsitz ändert, können sie sich nach deren Bundesland Tarifvertrag richten.
Ist die Frage, was in deinem Arbeitsvertrag als Firmenadresse steht? Aber das spielt keine Rolle wenn sich nicht der Name der Firma geändert hat und damit deine Vertrag, können sie das!