Kann der Arbeitgeber Weihnachtsgeld streichen, wenn man z.B. als Kraftfahrer einen Unfall hatte und ihm gleichzeitig die Leistungsprämie gestrichen wird. Das wäre doch eine doppelte Bestrafung.
Hallo,
das kommt darauf an, was zum Weihnachtsgeld tarifvertraglich (falls ein TV gilt) oder arbeitsvertraglich vereinbart wurde.
Ist ein Weihnachtsgeld lediglich freiwillige Leistung, kann diese sehr wohl unter bestimmten Bedingungen widerrufen werden.
&Tschüß
Wolfgang
P.S.: Auch sog. Leistungsprämien können nicht so ohne weiteres zB wegen Krankheitstagen gestrichen werden aufgrund des (auch vielen AG völlig unbekannten) § 4a Satz 2 EFZG:
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__4a.html