Kann Arbeitsamt zur Rente zwingen?

Hallo, die letzten Monate hat sich mein psychischer Gesundheitszustand verschlechtert und Habe im Dezember 18 ein Attest für das Arbeitsamt erhalten, dass ich nur unter 3 Std. arbeitsfähig bin. Geplant war die frühere Rente mit 10,8% Abschlag. Aufgrund dieser neuen Situation und dem neuen Rentengesetz ab 2019 möchte ich versuchen, dass mir die Erwerbsminderungsrente zugestanden wird. Ich habe allerdings beim letzten Termin im Arbeitsamt angegeben, zum 01.02.19 in Rente zu gehen. Ich hätte noch 18 Monate Anspruch auf ALG 1. Nun meine Frage ob das Amt mich drängen kann, wie geplant in Rente zu gehen oder ob ich mit der neuen Situation das problemlos ablehnen kann? Bin noch beim VDK und mir geht es so, dass ich mich berechtigt fühle, diese neue Rente zu erhalten. Wäre prima, wenn mir jemand seine Erfahrung mitteilt!

Danke Magri

Hallo,

vermutlich unterliegst Du einem Denkfehler.
Wenn Du jetzt eine Erwerbsminderungsrente zugesprochen bekommst und diese Rente bis zum Eintritt in die gesetzliche Altersrente gewährt wird, dann bleiben Dir die „Abschläge“ der Erwerbsminderungsrente erhalten. Es ändert sich dann nur die Bezeichnung der Rente, nicht aber die Rentenhöhe.

Bei Bezug von ALG1 kann Dich die AA grundsätzlich nicht dazu zwingen, einen Antrag auf Altersrente mit Abschlägen zu stellen.
Wenn Du aber das ALG 1 auf Grundlage des § 145 SGB 3
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__145.html
erhältst, kann Dich die AA ggfs. zwingen, einen Antrag auf Reha zu stellen, der evtl. von der DRV als Rentenantrag „umgedeutet“ werden darf.
Auf welcher Rechtsgrundlage Du ALG 1 erhältst, steht in Deinem Bescheid.

&Tschüß
Wolfgang