im Januar 2007 wurde eine neue Dienstanweisung zur Änderung von 40 auf 39 Wochenstunden AZ verabschiedet von der ich keine Kenntnis erhalten habe. Heute fand ich dieses Dokument, habe seitdem wöchentl. weiter 40 h gearbeitet.
Besonderheit: Chef ist im Nov 2010 verstorben, Nachfolger trat an seine Stelle im Jan. 2011 (Nichtwissen schützt vor Konsequenzen nicht?!?)
Kann ich die zuviel gearbeitete Zeit nachfordern? Finanziell oder über einen längeren Zeitraum absetzen? Noch zu erwähnen wäre, im März 2012 wurde eine neue Kollegin mit 39 Wochenstunden eingestellt- spätestens da musste man sich mit den Gesetzen vertraut gemacht haben?
Hallo,
in die Gewerkschaft eintreten!!!
Grüße
Hallo syraco123,
kann zum Thema nichts beitragen.
Sorry und viel Erfolg.
Gruss
Wagner
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Im Allgemeinen ist es so .Wenn ein neuer Arbeitgeber die Firma übernimmt müsste der Ihnen eine Abfindung( wenn Sie mit dem Arbeitzvertrag nicht einverstanden sind)oder eine arbeitsplatz(oder umgekehrtzur Abfindung) anbieten!heute machen Die meisten Arbeitgeber was Sie wollen .
Vertrag durchlesen ist meine Empfehlung .
Hallo,
Ein Anspruch auf finanzielle vergütung besteht vermutlich nicht; ich nee an, dass du selbst deine Arbeitszeit organisierst? Also es gibt keinen schichtplan, in dem du mit 40 h eingetragen bist, sondern du dachtest eben, dass du 40 h machen musst?
Dann handelt es sich nicht um angeordnete Überstunden, und du hast keinen Anspruch auf Vergütung. Du kannst hoechstens jetzt zum Jahresende einige der so entstandenen Überstunden abbummeln…
Viele Grüße
Tinastar