Guten Tag,
kann arge kindes unterhalt einklagen , obwohl ich nicht verheiratet war und auch kein titel besteht.
auch keine urkunde
Guten Tag,
kann arge kindes unterhalt einklagen , obwohl ich nicht verheiratet war und auch kein titel besteht.
auch keine urkunde
Guten Tag,
kann arge kindes unterhalt einklagen , obwohl ich nicht
verheiratet war und auch kein titel besteht.
auch keine urkunde
Hallo,
Wenn die Vaterschaft anerkannt ist, ja. Unterhaltsansprüche des Kindes verfallen nicht, nur weil kein Titel besteht. Sobald das Kind hilfebedürftig ist, also staatliche Gelder bekommt, muss jede Möglichkeit ausgeschöpft werden.
Gruß, DC
auch wenn die kindesmutter es nicht will
auch wenn die kindesmutter es nicht will
Auch dann. Es geht hier um das Recht des Kindes, nicht um das Recht der Mutter. und das Kind hat Anrecht auf Unterhalt, den jeder Unterhaltspflichtige Elternteil auch zahlen sollte.
Gruß, DC
hab zum 30.9.09 kündigung erhalten und bis 15.10.09 urlaubsabgeltung als einmalzahlung erhalten bin am 9.10.09 erkrankt bis 25.10.09 , bin aber seit 1.10.09 arbeitssuchend gemeldet . arbeitsamt hat mir bescheid geschickt wo mir die leistung ab 16.10.09 -25.10.09 nicht zu steht und haben diese gleich einbehalten ist das rechtens , ich bin der meinung mir steht sie zu
Guten Tag,
deine Frage ist nicht sehr konkret, denn ich vermute aus meiner Erfahrung, dass du das System nicht verstanden hast.
Bringe die Dinge nicht durcheinander. Deine Arbeitslosigkeit und damit verbundene schwierige Finazsituation hat nichts mit dem Anspruch auf Kindesunterhalt zu tun.
Das Kind hat Anspruch auf Kindesunterhalt, und zwar bis zur Beendigung der Berufsausbildung. Die Reform des Kindschaftsrechts hat dies auch für „nichtehelich“ geborene Kinder klar geregelt.
Wenn der Kindesvater die Vaterschaft anerkannt hat, muss er den Kindesunterhalt zahlen. Bei eigener Erwerbstätigkeit erfolgt die Zahlung an die Kindesmutter.
Lebst du momentan von Transferleistungen nach dem SGB, wird der Kindesunterhalt bei der Berechnung des Bedarfs zur Sicherung des Lebensunterhalts für dich und das Kind natürlich mit einbezogen.
Zahlt der Kindesvater bisher nicht, musst du ggf. den Anspruch an die ARGE abtreten, welche dann ihrerseits gegen den Kindesvater vollstreckt und sich das Geld versucht wiederzuholen.
Um es klarzustellen:
Die ARGE bzw. die Bundesagentur klagt das Geld nicht für dich ein, sondern fordert das Geld für die Behörde.
Du kannst für die Dauer von max. 3 Jahren einen „Unterhaltsvorschuss“ über das Jugendamt bzw. die Agentur beanspruchen.
Voraussetzung ist allerdings die Festsetzung des Unterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle durch das Familiengericht. Du braucht einen Unterhaltstitel, sonst läuft erst einmal nichts.
Es gibt kostenlose Beratungsstellen, wo du dir alle notwendigen Schritte erklären lassen kannst. Danach lässt du den Anspruch auf Kindesunterhalt durch einen Anwalt für Familienrecht beim Gericht beantragen. Du dürftest Anspruch auf PKH/Prozesskostenhilfe haben, deshalb entstehen dir dafür keine Kosten.
Wenn du weitere Fragen hast, melde dich bitte erneut.
Steve-HH