Kann ARGE Miete wegen Elterngeld streichen?

Folgende Thematik wurde mir zugetragen:
eine Frau mit Kind bekommt von der ARGE (das ist wohl heute das, was früher Sozialamt hiess, bitte meine Unkenntnis zu entschuldigen) den Regelsatz, zzgl. Kindergeld zzgl. Wohngeld. Nebenkosten sind wohl bislang z.T. selbst zu entrichten.
Nun hat die Frau ein weiteres Baby bekommen und beantragt Elterngeld.
Dieses wird nun von der ARGE, bereits im Antragsstatium als Einkommen angesetzt (das Elterngeld ist nominal geringer als die Miete, die Höhe Elterngeldes ist bei SGB II Abhängigen wohl nicht so üppig, kann man online recherchieren).
In Folge dessen streicht die ARGE den Mietkostenzuschuss (war ja bis dato 100%) komplett und verlangt, dass die Frau die Miete fortan selbst zahlt.
Dies ginge theoretisch, wenn man das neue Kindergeld des Babys wohl noch dazurechnet, und sie bis zur Zahlung des Elterngeldes (also nach Antragsbearbeitung, sich das Geld von Freunden borgt,) doch praktisch gehts auch so eben nicht, weil auch so Mutter, Kind und Baby dann für Essen, Trinken, Heizung festahlten, 1,30 Euro pro Tag, also 43 cent pro Person und Tag verbleiben.

Mich verwundert diese Konstellation insofern, als dass man landläufig annimmt, dass mit Kindern und Hartz IV alles von alleine ginge, faktisch aber auch hier, die Kinder ein Armuts K.O. darstellen.

Durch Baby und Elterngeld wird also die Mietzahlung der ARGE gestrichen, und die Frau hat nach dem Baby faktisch kein Geld mehr für Essen und Trinken, also die Grundbedürfnisse des Lebens, von Kleidung ganz zu schweigen.

Was wäre, wenn sie den Elterngeldantrag storniert?
So wie ich es verstehe, könnte sie sich dann wieder etwas zu essen kaufen, weil die Miete dann wieder von der ARGE gezahlt würde.

Kann denn sowas möglich sein?
Das darf doch garnicht passieren, dass Dritte, wie ich, von sowas erst mal Kenntnis bekommen und dies somit faktisch öffentlich wird.

Besten Dank für Rückinfos!

Gruss Mark

Folgende Thematik wurde mir zugetragen:
eine Frau mit Kind bekommt von der ARGE (das ist wohl heute
das, was früher Sozialamt hiess,

Die ARGE gibt es nicht mehr -
bedeutete Arbeitsgemeinschaft (zuständig für Arbeitsvermittlung
und Arbeitslosengeld II) -
heute unter dem Begriff Jobcenter bekannt - findet man bei der Bundesagentur für Arbeit.

Das Sozialamt gibt es immer noch und man findet es bei der zuständigen Gemeindeverwaltung.

Den Rest werden dir die entsprechenden Spezialisten beantworten.

Gruß Merger

Wohngeld

Was wäre, wenn sie den Elterngeldantrag storniert?

Das wird ihr trotzdem angerechnet.

Sie soll Wohngeld beantragen!!
Hat man ihr das eigentlich nicht gesagt? Müsste eigentlich.

Falls ihr das Alg II auch für frühere Monate gestrichen wurde, müsste das Wohngeld in dem Fall auch rückwirkend gewährt werden, da Alg II beantragt war. Es reicht zur Fristwahrung, wenn eins von beiden beantragt ist.

Da sie jetzt aber kein Alg II mehr bekommt, diesen Monat noch den Antrag stellen.

Elterngeld
hatte nochmal Kontakt und der Betrag pro Tag sei wohl doch nicht ganz so niedrig. Kanns leider im Urposting nicht mehr korrigieren.
Dennoch bleibt die Frage, welchen Sinn Elterngeld in dieser Zielgruppe ergibt, da effektiv ebenda kein Euro dort ankommt.
Defacto schieben sich mittels Zwischenstation Eltern oder alleinerziehende Mutter die Behörden die Gelder vo der linken ind die rechte Tasche und zwar zu 100% zu, und lassen die Mutter dafür noch von Behörde zu Behörde für rein garnichts rennen, mehr nicht!
Ich bin sprachlos!

Hallo

Defacto schieben sich mittels Zwischenstation Eltern oder alleinerziehende Mutter die Behörden die Gelder vo der linken in die rechte Tasche und zwar zu 100% zu, und lassen die Mutter dafür noch von Behörde zu Behörde für rein garnichts rennen, mehr nicht!
Ich bin sprachlos!

Die arbeiten doch nicht, die haben doch den ganzen Tag Zeit!
Und da sie Alg II bezieht, ist sie bildungsfern und benötigt Aktivierung.

Jetzt mal im ernst: Mit dem Wohngeld, gibst du das weiter?

Wohngeld, erledigt!
Wohngeld von der Stadt gibts, wohl 150,00.
Die Leistung der Arge, (oder Jobcenter, wieso müssen sich die alle paar Monate umbenennen?) für die alleinerziehende Mutter sei aber Netto weit unterhalb der ihr zustehenden ca. 380,00 Euro, es wird von rd. 100,00 gesprochen.
Es erschliesst sich mir rein verständnishalber nicht, inwiefern eine Behörde willkürlich das gesetztlich festgestellte Existenzminimum ihrerseits gegen Null verschieben kann.
Wäre da nicht ein Gang zum Anwalt zu empfehlen?

Hallo

Wohngeld von der Stadt gibts, wohl 150,00.
Die Leistung der Arge, (oder Jobcenter…) für die alleinerziehende Mutter sei aber Netto weit unterhalb der ihr zustehenden ca. 380,00 Euro, es wird von rd. 100,00 gesprochen.

Da simmt was nicht, man bekommt nicht Wohngeld UND Alg II. Wenn man Alg II bezieht, übernimmt das Jobcenter auch die Kosten für Unterkunft.

Einer alleinerziehenden Mutter stehen übrigens weit mehr als diese 380 Euro zu, sie bekommt einen alleinerziehendenzuschlag von ich glaube 30 %.

Ihr werden aber nicht nur das Elterngeld, sondern auch das Kindergeld angerechnet, wenn es die Kinder nicht für ihren Bedarf benötigen, indem sie z. B. Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss beziehen.

Wäre da nicht ein Gang zum Anwalt zu empfehlen?

Keine Ahnung, ich weiß doch nicht, ob die Kinder Unterhalt kriegen, und wie hoch die Miete ist.

Sie kann ja mal hier schauen, was der Alg II Rechner dazu sagt.

http://biallo.sueddeutsche.de/tz/sueddeutsche2/Sozia…

Viele Grüße

Hi,

eine Frau mit Kind bekommt von der ARGE (das ist wohl heute
das, was früher Sozialamt hiess, bitte meine Unkenntnis zu
entschuldigen) den Regelsatz, zzgl. Kindergeld zzgl. Wohngeld.

zur teilweise schon geschriebener Klarstellung:

  1. alle Leistungserbringer nach dem SGB II heißen nach der letzten Gesetzesänderung Jobcenter.
  2. Es kann sich hier nur um „Kinderwohngeld“ handeln, da sich Wohngeld und ALG 2 ausschließen. Aufgrund der Gesetzesänderung darf auch nicht mehr hierauf verwiesen werden, wenn der Bedarf der gesamten Bedarfsgemeinschaft nicht (für mindestens drei Monate) gedeckt ist.

Nun hat die Frau ein weiteres Baby bekommen und beantragt
Elterngeld.
Dieses wird nun von der ARGE, bereits im Antragsstatium als
Einkommen angesetzt

Einkommen darf erst ab Zufluss angerechnet werden.
Elterngeld gilt abzgl. der 30€-Versicherungspauschale als Einkommen; nicht angerechnet werden darf dieses bis zu 300 bzw. 150€ bei Splittung, wenn es sich aus früherer Erwerbstätigkeit berechnet.

Durch Baby und Elterngeld wird also die Mietzahlung der ARGE
gestrichen

nein. Die Mietzahlung hat hiermit gar nichts zu tun. Lediglich das Zuflussprinzip wurde vom Jobcenter missachtet.

Was wäre, wenn sie den Elterngeldantrag storniert?

Übel, denn vorrangige Leistungen müssen in Anspruch genommen werden.

Gruß
Ingo

eine Frau mit Kind bekommt …den Regelsatz, zzgl. Kindergeld zzgl. Wohngeld. Nebenkosten sind wohl bislang z.T. selbst zu entrichten.

„Zuzüglich“ erhält sie das in dem Sinne nicht, da es auf ihren Bedarf angerechnet wird. - Was die Wohnkosten angeht, stehen ihr die örtlich „angemessenen“ Unterkunftskosten für eine Bedarfsgemeinschaft/BG dieser Größe zu. Die Nebenkosten sind grundsätzlich in tatsächlicher Höhe zu bewilligen,sofern nicht nachweislich unwirtschaftlich verbraucht wird. Wäre zu klären, warum sie einen Teil selbst tragen muss. -

Nur mal zum grundsätzlichen Verständnis wegen der Berechnung des Jobcenters:
Das Jobcenter ermittelte zunächst den Bedarf der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft. Vorausgesetzt, dass keine weiteren Personen bei ihnen leben und sie alleinerziehend ist (jetzt erstmal von 1 Kind ausgehend) , setzte sich der Bedarf der Mutter zusammen aus

  • ihrem Regelbedarfs (374,- Euro)
  • plus ihrem Alleinerziehungsmehrbedarf (je nach Alter des 1.Kindes: 36 % oder 12 % ihres Regelbedarf)
  • plus ihren kopfanteiligen angemessenen Unterkunftskosten
  • plus eventuellen weiteren Mehrbedarfen, z.B. bei chronischer Erkrankung.

Das zusammen ergab Mutters errechneten Gesamt"bedarf".
Dann wurde geschaut, ob/ in welcher Höhe die Mutter durch eigenes anrechenbares Einkommen (plus mögliche ALG2-vorrangige Ansprüche wie z.B. Wohngeld) ihren Bedarf selber decken konnte. Anrechenbare Einkommen wären z.B. ihr (nachehelicher oder Betreuungs-)Unterhalt, ihr Erwerbseinkommen abzgl. Frei- und Absetzbeträgen, oder eben auch Elterngeld (wie dieses angerechnet wird -> siehe Ingo Turski).

Der Bedarf für Kind 1 setzt sich zusammen aus

  • seinem altersabhängigen Regelbedarf (219 - 299 Euro)
  • plus seinen kopfanteiligen angemessenen Unterkunftskosten
  • plus eventuellen Mehrbedarfen.
    Von Kind 1’s Hilfebedarf werden ebenfalls seine anrechenbaren Einkommen „abgezogen“ (z.B. sein Kindergeld, sein Unterhalt/-svorschuss).

Sind die Bedarfe nicht durch anrechenbare Einkommen plus vorrangige Leistungen zu decken, besteht entsprechender ALG2-/Sozialgeldanspruch bis zur Bedarfsdeckung.
(Für Kind 2 sieht die Berechnung grundsätzlich genauso aus. Babys Bedarf wäre: Regelbedarf 219,- Euro, plus kopfanteilige angemessene Unterkunftskosten, plus event. Mehrbedarfe. Vom Hilfebedarf „abgezogen“ werden seine anrechenbaren Einkommen.- Mit dem 2.Kind ändert sich Mutters Alleinerziehungsmehrbedarf ; je nach Alter des 1.Kindes)

Dieses wird nun von der ARGE, bereits im Antragsstatium als Einkommen angesetzt

Solange ihnen das Geld noch nicht tatsächlich „in die Hände“ zufließt und zur Verfügung steht , darf es nicht fiktiv als Einkommen berücksichtigt und angerechnet werden (gilt auch für evtl. noch nicht zufließendes Kindergeld für Kind 2). Nachweislich Widerspruch einlegen und sofortige ungekürzte (Nach-)Zahlung vom Jobcenter verlangen . Geht alles, auf vorläufiger/Darlehns- Basis. Falls es da Probleme geben sollte, kann ggf. auch mal das Jugendamt unterstützend ins Boot geholt werden.Ansonsten zum Sozialgericht (->ggf. Beratungshilfeschein vom Amtsgericht + Anwalt)

faktisch kein Geld mehr für Essen und Trinken, also die Grundbedürfnisse des Lebens, von Kleidung ganz zu schweigen.

http://hartz.info/index.php?topic=10.0

Was wäre, wenn sie den Elterngeldantrag storniert? So wie ich es verstehe, könnte sie sich dann wieder etwas zu essen kaufen, weil die Miete dann wieder von der ARGE gezahlt würde.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12a.html
und
http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA… (vor allem Randziffern 12a.2 - 12a.4)

Mich verwundert diese Konstellation insofern, als dass man landläufig annimmt, dass mit Kindern und Hartz IV alles von alleine ginge

Eines der vielen Vorurteile :wink:

LG