Folgende Thematik wurde mir zugetragen:
eine Frau mit Kind bekommt von der ARGE (das ist wohl heute das, was früher Sozialamt hiess, bitte meine Unkenntnis zu entschuldigen) den Regelsatz, zzgl. Kindergeld zzgl. Wohngeld. Nebenkosten sind wohl bislang z.T. selbst zu entrichten.
Nun hat die Frau ein weiteres Baby bekommen und beantragt Elterngeld.
Dieses wird nun von der ARGE, bereits im Antragsstatium als Einkommen angesetzt (das Elterngeld ist nominal geringer als die Miete, die Höhe Elterngeldes ist bei SGB II Abhängigen wohl nicht so üppig, kann man online recherchieren).
In Folge dessen streicht die ARGE den Mietkostenzuschuss (war ja bis dato 100%) komplett und verlangt, dass die Frau die Miete fortan selbst zahlt.
Dies ginge theoretisch, wenn man das neue Kindergeld des Babys wohl noch dazurechnet, und sie bis zur Zahlung des Elterngeldes (also nach Antragsbearbeitung, sich das Geld von Freunden borgt,) doch praktisch gehts auch so eben nicht, weil auch so Mutter, Kind und Baby dann für Essen, Trinken, Heizung festahlten, 1,30 Euro pro Tag, also 43 cent pro Person und Tag verbleiben.
Mich verwundert diese Konstellation insofern, als dass man landläufig annimmt, dass mit Kindern und Hartz IV alles von alleine ginge, faktisch aber auch hier, die Kinder ein Armuts K.O. darstellen.
Durch Baby und Elterngeld wird also die Mietzahlung der ARGE gestrichen, und die Frau hat nach dem Baby faktisch kein Geld mehr für Essen und Trinken, also die Grundbedürfnisse des Lebens, von Kleidung ganz zu schweigen.
Was wäre, wenn sie den Elterngeldantrag storniert?
So wie ich es verstehe, könnte sie sich dann wieder etwas zu essen kaufen, weil die Miete dann wieder von der ARGE gezahlt würde.
Kann denn sowas möglich sein?
Das darf doch garnicht passieren, dass Dritte, wie ich, von sowas erst mal Kenntnis bekommen und dies somit faktisch öffentlich wird.
Besten Dank für Rückinfos!
Gruss Mark