… der Kaution verrechnet werden?
Im Rahmen einer Zwangsversteigerung habe ich eine Eigentumswohnung erworben. Die damalige Mieterin ist ausgezogen und hatte schriftlich dem Vorbesitzer mittgeteilt, dass Sie die noch ausstehenden Mieten bis zum Auszug (3 Monate) mit der Kaution verrechnen werde. Nun habe ich die Nebenkostenabrechnung für 2010 erhalten und Sie weigert sich zu bezahlen, da Sie auch die Nebenkostenvorauszahlung mit der Kaution verrechnet habe? Ist das rechtlich zulässig?
Vielen Dank für alle Antworten.
MOD FAQ:1129 - Closed
Nun habe ich die Nebenkostenabrechnung für 2010 erhalten
da isser leider… obowlh auf der Vorschaltseite drauf hingewiesen wird.
Gruss HighQ