Kann aufgrund eines Facebookposts die Wohnung/der Arbeitsplatz gekündigt werden?

Guten Tag, 

folgendes Problem, seit etwas mehr als zwei Monaten stehen in einem Garten Pavillions, da die Mieter(wohnhaft in einer Gemeindewohnung ) neben einem Laden wohnen und dieser die Pavillions für unter anderem Feste nutzt, wird der Garten geteilt. Ein Nachbar (er wohnt unter den Mietern) nutzt die Pavillions dafür, bis spät Abends mit seinem Freunden zu grillen. 

Nun hat sich die Vermieterin darüber aufgeregt, dass ihr Ausblick nur noch aus dem Dach der Pavillions besteht, der ganze Garten voll mit Grillkohle ist und überall „Schrottsachen“ herumstehen.
Sie forderte den Nachbar auf, die Pavillions wieder abzubauen, da sie schon seit einem Monat nicht mehr genutzt werden. Dieser reagierte ablehnend und kümmerte sich um nichts. 

Nachdem eine schriftliche Beschwerde an den Vermieter raus ging, postete die Meiterin aus Frust einige mit einer Kamera aufgenommene Bilder der Situation öffentlich auf Facebook , mit Kommentaren wie „Schrottplatz?“ oder „sowas muss ich mir hier ansehen“.

Der Nachbar teilte dies dem Vermieter mit. 
Am gestrigen Tag, stand dann der Vermieter wutentbrannt auf der Matte. 
Er teilte der Mieterin mit, dass sie im öffentlichen Dienst arbeitet und die Gemeinde nicht schlecht machen darf und das sie aufgrund des Facebookposts ihren Arbeitsplatz verlieren könnte. 

Nun hat die Mieterin große Angst davor, dass sie ihren Arbeitsplatz verliert, ihre Wohnung gekündigt bekommt oder eine Klage erhält.

Wie sieht die Situation rechtlich aus? 

Liebe Grüße und danke im Vorraus. 

Hallo,
vorab, ich bin kein Anwalt!
In der Schilderung ist nicht eindeutig unterschieden zwischen Mieter und Vermieter.
Ist die Dame, die sich über den Ausblick beschwert Mieterin?
Gehört der Platz allen Mietern?
Ist der Nachbar nicht ein Mieter, der auf den Platz auch einen Anspruch hat?

Die Mieterin darf den Platz fotografieren, sofern er ihr eigener Platz ist.
Wenn auch andere über den Platz rechtlich verfügen dürfen, können persönliche Rechte verletzt werden, wenn Fotos öffentlich gemacht werden.

Wenn dem so ist, sollte sie die Fotos schnellstens entfernen. Sie könnte so noch einer Klage entgehen.
Für eine Kündigung der Wohnung oder gar des Arbeitsplatzes reicht das allerdings m.E. nicht aus.

Für diese unangenehme Erscheinung muß sie sich an den Vermieter wenden, der die Sichtbehinderung beseitigen lassen muß.
Sie muß die Situation nicht hinnehmen. Im Übrigen dürfte es wohl gerade in diesen Gemeindewohnungen eine Hausordnung geben, die das regelt.

Gruß Heinz

Die Dame die sich über den Ausblick beschwert ist Mieterein, ebenso wie der Nachbar und alle Mieter (darunter auch der Laden) haben Anspruch auf den Garten.

Die Fotos wurden sofort nachdem der Vermieter aufgetaucht ist entfernt.

Der Vermieter erklärte, dass die Pavillions nach dem nächsten Fest abgebaut werden, aber er äußerte auch, dass die Pavillions höchstwahrscheinlich nächsten Sommer wieder aufgebaut werden.

Danke schon mal für die Antwort.

Hallo, nicht einschüchtern lassen. Die Vermieteren hat nichts deartiges gemacht. Wäre ja schön wenn demnächst Arbeiter aus dem öffentlichen Dienst deart in ihrer Meinungsfreiheit eingeschränkt werden.