Kann aus das Einkommen/Vermögen des Sohnes zurückgegriffen werden wenn der Vater nicht krankenversichert ist?

Der Vater(66) meines Stiefsohnes(18) ist NICHT krankenversichert. Wenn dem Vater in den nächsten Jahren, Unfall, Schlaganfall, Pflegebedürftigkeit oder sonstiges zustößt, kann dann (und wer?) auf das Einkommen/Vermögen des Sohnes, der dann mit der Ausbildung fertig ist, zurückgegriffen werden? Kann der Sohn zur Rechenschaft gezogen werden weil der Vater Versicherungen für „uncool“ hält? (ich vermute mal JA und bei der Pflegebedürftigkeit ist das auch nochmal etwas anderes, glaube ich)

Meines Wissens darf man in Deutschland eigentlich gar nicht nicht krankenversichert sein. Ich habe zwei Fälle erlebt, wo Menschen ohne Versicherung plötzlich ärztliche Hilfe brauchten und in beiden Fällen, wurden sie nachträglich versichert und mussten die Beiträge nachzahlen.

Wenn der Nichtversichterte nicht zahlen kann, wird die Familie herangezogen, ja.

Aber es gibt da einen Selbstbehalt, bevor man zahlungspflichtig wird.

der jetzige Fall, nicht versichert und er muss ins Krankenhaus etwa bei einem Notfall oder Unfall. Oder nur zum Arzttermin.
Dann kriegt er eine Rechnung und muss sehen wie er die zurückzahlt.

Der Sohn haftet natürlich nicht für diese Schulden !

Der andere denkbare Fall, Pflegebedürftigkeit. Vater muss ins Pflegeheim.
Dann käme man( das Sozialamt) auch auf die unterhaltspflichtigen Angehörigen (Sohn allemal) zurück.
Je nach eigenem Einkommen/Vermögen wird nach Berücksichtigung eines angemessenen Eigenanteils für sich und seine Familie etwas für den Vater abgeführt werden müssen.
Den Rest trägt das Sozialamt.

MfG
duck313

.. also wir alle.