Wir wohnen bereits seit mehr als zwei Jahren in der gleichen Wohnung zur Miete. Heute mussten wir feststellen, dass eine andere Mieterin des 3-Parteien Hauses im Besitz eines Schlüssels für unseren Dachraum ist, ohne, dass wir davon Kenntnis hatten oder dies erlaubt hätten. Da wir nunmehr verunsichert sind, wer in unserem Haus noch Schlüssel für den Dachboden oder (viel schlimmer) unsere Wohnung hat, wollen wir unseren Vermieter auffordern auf seine Kosten das Schloss des Dachboden- und Wohnungszugangs auszutauschen. Könnten wir dies auch - mal angenommen unser Vermieter weigert sich - anwaltlich oder gerichtlich durchsetzen?
Vielen Dank für alle Antworten!
Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.
Gruß
hausblick
Nun, da man das Recht auf die persönliche Privatsphäre hat, würde ich den VM auffordern, den Schlüssel von der anderen Mieterin einzuziehen und festzustellen, warum/woher sie den Schlüssel hat.
Ein Dachboden allerdings ist kein Bestandteil des Wohnraumes, also für die Privatsphäre nicht tragend. Jedoch stimme ich Ihnen zu, die Frage, wer noch alles Schlüssel für die Wohnung hat, ist berechtigt.
Da aber ein neues Schloß weder ein großer Akt noch große Kosten sind, würde ich als allererstes ein neues Türschloß einbauen.
Dies sollte man mit dem VM besprechen. Da nur der vage Verdacht besteht, wird man dasmit der Wohnung m.E. gerichtlich nicht durchsetzen können.
Gruß
MK
Wir wohnen bereits seit mehr als zwei Jahren in der gleichen:Wohnung zur Miete. Heute mussten wir feststellen, dass eine :andere Mieterin des 3-Parteien Hauses im Besitz eines :Schlüssels für unseren Dachraum ist, ohne, dass wir davon :Kenntnis hatten oder dies erlaubt hätten. Da wir nunmehr :verunsichert sind, wer in unserem Haus noch Schlüssel für den
Dachboden oder (viel schlimmer) unsere Wohnung hat, wollen wir :unseren Vermieter auffordern auf seine Kosten das Schloss desachboden- und Wohnungszugangs auszutauschen. Könnten wir dies :auch - mal angenommen unser Vermieter weigert sich - :anwaltlich oder gerichtlich durchsetzen? :Vielen Dank für alle Antworten!
Hallo,
warum tauschst Du nicht einfach die Schlösser auf Deine Kosten selbst aus? Dann hast Du keinen Ärger mit dem Vermieter und bist sicher, dass niemand sonst einen Schlüssel hat.
Gruß
Udo
wir haben schon so viel ärger mit der vermieterin gehabt und geld in die wohnung gesteckt, dass wir denken, dass sie mal an der reihe ist.
ich finds halt einfach eine unverschämtheit, weil sie bereits ohne unser wissen handwerker in unsere wohnung lies, sich ständig gegen reparaturen zur wehr setzt, deren kosten sie eigentlich tragen müsste etc.
außerdem können wir doch nicht so ohne weiteres selbst das schloss austauschen oder?
Also ohne euer Wissen darf die Vermieterin die Wohnung nicht betreten. Sie darf auch ohne euere Zustimmung keinen Schlüssel der Wohnung behalten. Welche Reparaturkosten die Vermieterin im Übrigen zu tragen hat, kann ich ohne Kenntnis aller Details nicht sagen. Gegen den Austausch des Schlosses spricht allerdings nichts.
Gruß
Udo
Sofern Sie eine solche Vermutung haben, steht es Ihnen frei, sich selber neue Schließzylinder einzubauen und die Vorhanden bis zu einem evtl. Auszug und wiedereinbau gut zu verwahren. Sie können auch ein Zusatzschloß mit Zustimung des Vermieters installieren. Der Vermieter wird diesen Tatbestand der angeblichen Gleichsschließung vermutlich mit „Nichtwissen“ bestreiten.
Man sollte dem Vermieter nicht grundlos unterstellen, dass er Schuld ist, dass andere Personen einen Schlüssel zu ihrem Dachraum haben.
Es kann ja sein, dass diese andere Mieterin
den Schlüssel zum Dachraum rechtmäßig hat oder sich illegal beschafft hat.
Mal in den Mietvertrag schauen, oder der Dachraum ausschließlich an Sie vermietet ist oder Ihnen nur eine Mit-Benutzung gestattet ist.
Den Vermieter fragen, wer noch alles einen Schlüssel zu dem Dachraum hat.
Und vor allem diese Mieterin fragen wie sie an den Schlüssel zu Ihrem? Dachraum gekommen ist!
Mal in den Mietvertrag schauen, ob der Dachraum ausschließlich …
hallo,
war nicht sa,deswegen antworte ich heute
wieso müssen die anderen mieter auf den dachboden…wem gehört dieser,bzw. wer hat diesen gemietet…gehört er zu eurer wohnung…müssen die mieter durch eure wohnung
lisa
also, inzwischen hat sich herausgestellt, dass die mieterin, die im besitz eines schlüssels ist, nach eigener aussage vom alten besitzer des hauses einen schlüssel erhalten habe, da dieser dachboden angeblich von allen mietern des hauses benutzt wurde. seit mehr als zwei jahren wohnen wir nun schon in der wohnung und seit dieser zeit, weiß sie (unter anderem aus den mieterversammlungen), dass wir diesesn raum allein nutzen.
sie hat aber nieerwähnt, dass sie aus der zeit davor noch einen schlüssel besitzt.
laut mietvertrag gehört er allein zu unserer wohnung.
unsere vermieterin hat zwischenzeitlich den schlüssel der mieterin abgenommen und an sich genommen.
auf unsere frage nach dem durch sie vorzunehmenden austausch des schlosses hat sie uns geantwortet, dass dies nicht in ihr „aufgabenfeld“ gehöre und sie nicht versteht, warum wir uns wegen so einer lapalie aufregen. sie will sich aber rechtlich nch einmal vergewssern, wer die kosten zu tragen hat.
nun haben wir ein schreiben erhalten, dass sie die kosten nicht zu tragen hätte, wir den austausch aber auf unsere kosten vornehmen könnten.
wir werden den mieterverein nun mit der lösung des problems beauftragen, da wir nicht einsehen, die kosten zu tragen.
vielen dank für alle antworten.
achboden- und Wohnungszugangs auszutauschen. Könnten wir dies :auch - mal angenommen unser Vermieter weigert sich - :anwaltlich oder gerichtlich durchsetzen? :Vielen Dank für alle Antworten!