Gewerb. Autoverkäufer hat seit 3 Monaten Fahrzeug zur Nacherfüllung, da erhebliche verschwiegene Mängel (Motorschaden etc.) Fahrzeug ist nun repariert. Verkäufer will Fahrzeug nur rausgeben wenn ein Aufpreis gezahlt wird, da Wertsteigerung des Fahrzeuges durch neuen Motor und seine Kosten zu hoch / Verlust. Ansonsten will er wandeln und Kaufpreis zurückerstatten. Kaufvertrag liegt vor, Fahrzeug wurde seinerzeit vor 3 Monaten bei Abholung gezahlt und auch angemeldet.
Hat er die Möglichkeit mehr Geld zu verlangen oder zu wandeln ?
Danke