Kann Bafögrückforderung nicht zahlen,brauche Rat

Hallo liebe Leser.

Wie ihr ersehen könnt folgendes Problem: Ich habe eine Rückforderung bekommen, bzw eine Mahnung. Zum Hintergrund: ich bin derzeit Auszubildener und hab sowieso kaum Geld und soll nun innerhalb einer Woche 1350 euro zahlen… Kann mir wer sagen womit und wie ich da um aufschub gewähre? Der Brief ging nun nicht direkt an mich sondern an meine Ex, hab mich nach dem Umzug nicht umgemeldet und die Post landete noch da. Ich weiß weder aktenzeichen noch Ansprechpartner. Könnt ihr mir vllt sagen ob es eine Art Rechtsgrundlage gibt an der ich festhalten kann. ich will einfach nur um aufschub gewähren, bin ja bereit es abzuzahlen aber was muss ich da für einen Antrag stellen. Sicher hat hier jemand schonmal das Problem gehabt. ICh danke euch im Vorraus!

Sorry, da kenne ich mich leider nicht mit aus. Viel Glück weiterhin!

Hallo,

na, den Brief brauchst Du schon, schließlich musst Du doch wissen, an wen Du Dich wenden sollst, und auch der Grund für die Rückforderung ist ja nicht uninteressant. Hast Du sonst keine Bafög-Unterlagen mehr aus den Zeiten des Bezugs?

Soweit ich weiß, ist schon Ratenzahlung vereinbar, wobei das aber im Ermessen des Sachbearbeiters liegt. Aus eigener Erfahrung (habe mit Stipendien zu tun):
Grundsätzlich hat man ja ein Interesse daran, dass das Geld zurückkommt, wenn auch in Raten. Wenn der Rückzahlung entsteht, weil der Empfänger aus Schusseligkeit falsche Auskünfte gegeben hat, o.k.; wenn aber das bewusste Verschweigen von Veränderungen Ursache für die Rückzahlung ist, bleibe ich eher hart.

LG
figuralis

Hallo Tobias,

wenn du bdürtig bist ( z.B. in der Ausbildung ) kannst du mit Einkommensnachweis eine Ratenzahlung beantragen.
Sollte eigentlich kein Problem sein.
Du brauchst nur die Fördernr.

viel Erfolg

Stefanie