Hallo,
ich zahle sehr hohe Beiträge zu meiner privaten Krankenversicherung (über 200 €/Monat). Ich komme leider nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse rein.
Können die Beiträge als Werbungskosten im Wohngeldantrag angegeben werden? Oder an sonstiger Stelle?
Über eine helfende Antwort würde ich mich freuen 
Servus,
nein, die Werbungskosten sind beim Wohngeld so definiert wie bei der Einkommensteuer.
In der beschriebenen Situation, wo die Beiträge zur privaten KV die Funktion von Beiträgen zur gesetzlichen KV haben, werden sie jedoch bei den pauschalen Abzügen mit 10% des Einkommens berücksichtigt.
Man muss also im Antragsformular (die sind nicht bundesweit einheitlich) dort, wo gefragt wird „Werden Beiträge zur Krankenversicherung bezahlt?“ oder ähnlich, ein „Ja“ hinschreiben.
Schöne Grüße
MM
Dann bist Du ja ein richtiger Glückspilz - so ein niedriger Beitrag.
Wenn es anders wäre würde ich dir empfehlen in den Standardtarif zu wechseln.
Gruß Apolon
@Apolon: Na ja, die Selbstbeteiligung liegt bei 1200 €. Also werde ich besser nie krank!
Hallo nils140,
selbst mit einem SB von 1.200 € ist der Beitrag noch sehr günstig.
Aber man hätte sich doch auch für die GKV entscheiden können,
nur hätte man dort vermutlich viel mehr gezahlt.
Gruß Apolon