Bei einer Bekannten ist eine Zwangsvollstreckung erfolgt, weil sie ihre wohnung in einem katastrophalen Zustand hatte und wohl auch auf keinen Brief der Vermieterin geantwortet hat. Evtl. hat sie auch Mietschulden, das weiss ich aber nicht genau.
Jetzt kam die Vermieterin mit dem Zwangsvollstrecker und sie haben den Inhalt der Wohnung genommen.
Ich hatte eine mündliche Zusage, dass ich den Twingo bekomme, jedoch sagte die Vermieterin, das wäre ihrer.
Jetzt klagt jetzt die gesetzliche Betreu-
erin dagegen. Sie kommt mit dem Argument, der Wagen dürfe nicht einfach von der Vermieterin eingezogen werden.
Fakten: Die psychisch kranke Frau, die in betreuung kam, hat eine ganz gute Rente und eine gesetzliche Betreuerin, die das Geld verwaltet. Will sagen: Die Vermieterin kann bei Ansprüchen mit der Betreuerin in Kontakt treten.
Ich möchte gern den Twingo haben, habe ich da Chancen? Wer kann mir Auskunft geben? Danke für Eure antwort.
hallo, also wenn die vermieterin mit dem gerichtsvollzieher da war hat sie bereits einen titel.
eine mündliche zusage der dame wegen dem auto bringt m.E. Nichts da die vermieterin vorrang hat und solange das auto der anderen damme gehört und noch nicht verkauft wurde etc und die vermieterin kam, hat diese recht. Mfg jave
offen gesagt - ich verstehe nicht, was das Fahrzeug mit den Mietschulden zu tun hat. Wollen Sie sagten, dass ein Fahrzeug wegen Mietschulden, die gegebenenfalls tituliert worden sind, gepfändet wurde?
Wenn das der Fall ist, dann können Sie natürlich einen Pfandgegenstand nicht mehr bekommen (von wem auch immer und aus welchem Rechtsgrund auch immer).
Sie sprechen von einer Betreuerin. Sprechen Sie von der Betreuerin der Vermieterin oder der Mieterin?
Diejenigen, die eine Betreuerin hat, wird selbstständig keine Verträge mehr abschließen können. Daher dürfte der Mietvertrag (ich unterstelle, dass es einen solchen gibt), aus dem Ansprüche hergeleitet werden können, unwirksam sein. Es sei denn, er wäre zu einem Zeitpunkt abgeschlossen worden, zu dem es noch keine Betreuerin gab.
Also, zunächst einmal muss die Vermieterin wegen ihrer Ansprüche einen vollstreckbaren Titel, also ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid erwirken. Dies geht nur durch Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens.
Vorausgesetzt dieser Titel existiert bereits - wovon ich jetzt einmal ausgehe, weil die Vermieterin sonst den Twingo nicht hätte pfänden können - haben Sie keinen Anspruch auf das Auto. Die mündliche Zusage Ihrer Bekannten zählt nicht.
Ob die Betreuerin die Herausgabe des Autos einklagen kann, bleibt abzuwarten; es hängt von ihrer Begründung ab.
Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort geholten zu haben.
hier müßte zunächst geklärt werden, über welche Bereiche sich die Betreuung erstreckt…
Sollte z.B. das Versprechen der Betreuten unwirksam sein, weil ein solches Versprechen nur von der Betreuerin gegeben werden dürfen, ist der Wagen wohl futsch…
Welche Entscheidungen darf die Betreute selbst treffen ? Sobald dies geklärt ist, sehen wir weiter.
im Wege des Vermieterpfandrechtes kann ein Vermieter an allen in die Wohnung eingebrachten Sachen ein Pfandrecht geltend machen.(Wohnung bezieht sich auf alle angemieteten Räume und Flächen) Stand der Wagen in der angemieteten Garage und verbleibt auch erst einmal dort, kann der Vermieter die Herausgabe verneinen und sich auf sein Pfandrecht berufen. Der Wagen ist dann rechtmäßig gepfändet!!!
Wenn Mietschulden da sind und der Vermieter bereits einen Vollstreckungstitel hat (Urteil oder Vollstreckungsbescheid z.B.) dann kann der Wagen durch den Gerichtsvollzieher gepfändet werden.
Eine Chance den Twingo zu erhalten, besteht nur, wenn die ZV beendet ist oder der Vermieter von seinem Pfandrecht abstand nimmt. Ist wohl nicht zu erwarten!! Es sei denn, die Verbindlichkeiten werden anderweitig gezahlt. Dann kann die Mieterin wieder über den Wagen verfügen und an sie weitergeben.
Wenn der Gerichtsvollzieher das Auto gepfändet hat können Sie nichts tun.
Falls die Vermieterin den Wagen an sich genommen hat weiß ich nicht ob dies rechtens ist. Mit Vermieterpfand kenne ich mich leider nicht aus.
Wenn Sie eine Forderung haben, können Sie Ihre Forderung titlieren (durch Mahnbescheid oder Klage) und die Zwangsvollstreckung betreiben. Wenn die Dame eine gute Rente bezieht, können Sie, je nach Höhe, ein Teil der Rente pfänden lassen (falls nicht andere Gläubiger vor Ihnen die Zwangsvollstreckung betreiben).
Jedenfalls sollten Sie sich mit einer Titulierung beeilen.
Hallo,
wenn die Vermieterin gegen die Mieterin einen vollstreckbaren Titel über die Forderung hat (z.B. durch Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts) kann sie ihre Forderung durch einen Gerichtsvollzieher einziehen lassen, hierzu zählt auch das verwertbare Vermögen, wie z.B. der PKW.
Möglicherweise hat die Vermieterin Anspruch auf den PKW ach dem sogenannten „Vermieterpfandrecht“ siehe unten
m. E. kann die Vermieterin ein Vermieterpfandrecht geltend machen, allerdings umfaßt das nicht ein Auto. Außerdem dürfte der KFZ-Brief im Besitz der Bekannten oder ihrer Betreuerin sein. M. E. können Sie Ihren Anspruch an dem Twingo nicht gegenüber der Vermieterin geltend machen, das kann nur die Betreuerin …
Hallo Elke,
falls Du mit Zwangsvollstrecker einen Gerichtsvollzieher meinst, ist es das gute Recht der Vermieterin diesen Wagen bei Mietschulden pfänden zu lassen. Was soll sie dann sonst bitte machen, um an ihr Geld zu kommen?!
Der Fall ist ein bißchen wirr geschildert und ohne Fakten kann man da gar nicht richtig antworten.
Da mußt Du wohl sehen, wie Du an einen anderen Wagen kommst…
Gruß
Freundin