Hallo zusammen,
ich habe heute mit einem Freund überlegt, ob ein Bei- oder Mitfahrer eigentlich den Fahrer anzeigen kann, wenn dieser gegen Verkehrsregeln verstößt. Das wäre ja eventuell interessant, wenn jemand bei einer Mitfahrgelegenheit an jemanden gerät, der sich nicht an Verkehrsregeln hält. Uns ist spontan eigentlich nichts eingefallen, was dagegen spricht. Tante Google hat uns leider auch im Stich gelassen, weiß hier jemand Genaueres?
Vielen Dank und liebe Grüße,
Nadine
Hallo Nadine,
natürlich kann auch ein Beifahrer den Fahrer anzeigen. Allerdings dürfte es dem Beifahrer in der Regel schwer fallen Beweise für das Fehlverhalten des Fahrers vorlegen zu können.
Ohne Beweise, sehe ich aber die Erfolgsaussichten für eine Bestrafung des Fahrers für sehr gering.
In so einem Fall würde es dann wahrscheinlich so ausgehen dass der Beifahrer dem Fahrer ein bestimmtes Fehlverhalten nachsagt, der Fahrer wird dieses Fehlverhalten im Regelfall bestreiten.
Wer soll dann mit ausreichender Sicherheit beurteilen können ob der Fahrer oder der Beifahrer die Wahrheit sagt. Im Zweifelsfall wird man den Fahrer also nicht bestrafen können.
Anders sieht die Sache natürlich aus, wenn der Beifahrer wieder Erwarten doch handfeste Beweise für das Fehlverhalten des Fahrers vorlegen könnte. In diesem Fall müsste der Fahrer dann tatsächlich mit einer Bestrafung rechnen.
Gruß
N.N
Hallo,
natürlich kann man das machen, die Beweislage wurde ja schon angesprochen.
Sollte die Mitfahrgelegenheit über eine Agentur zustande gekommen sein, sind die sicher auch an den Informationen interessiert. Sollten über einen Fahrer mehrere Beschwerden eingehen, werden die das sicher nach ihren AGB ahnden.
Die Mitfahrer sind aber sehr unterschiedlich in ihrer „Meldeschwelle“, den einen stören schon durchgehend 65 innerorts oder eine dunkelgelbe Ampel, für den anderen muß es schon 150 in der Baustelle (bei typisch erlaubten 80) sein.
Cu Rene
Danke!
Danke, euch beiden, für die schnellen Antworten!
Liebe Grüße
Nadine
Hallo,
in der Regel,wenn der Fahrer das Fahrzeug unter Einwirkung von BTM oder
Alkohol führt.
LG Bollfried