Kann Benzingeld im ALGII angerechnet werden?

Man arbeitet als Zusteller und bekomme ALGII (alleinerziehend mit 5 Kindern). Nun bekommt man vom Arbeitgeber 30 Euro Benzingeld, und die Sachbearbeiterin rechnet diese voll an. Darf Sie das?

Hallo,

Das wäre So schwierig zu beurteilen, da es auch entsprechende Erstattungsmöglichkeiten rund um Arbeit gäbe, die z.B.mit Mehrkosten verbunden wären.

Da wäre schon interessanter, was und wie die Bekannte den genannten Job ( Nebenjob…400 / TZ… ? ) ausübt.
Die passenden Merkblätter auf den Seiten der AA wurden schon mal durchgelesen ?

Eine präsente Beispielfrage wird im Rechtsbrett bezüglich Vollzeit - Leiharbeit auftauchen…

mfg

nutzlos

Man arbeitet als Zusteller und bekomme ALGII (alleinerziehend
mit 5 Kindern). Nun bekommt man vom Arbeitgeber 30 Euro
Benzingeld, und die Sachbearbeiterin rechnet diese voll an.
Darf Sie das?

Bekommt man die dafür, weil man mit dem eigenen Fahrzeug das Zeug zustellt? Zieht man die damit verbundenen Ausgaben vom Einkommen ab?
Dann auf jeden Fall.

Grüße