Kann-Bestimmungen oder -Leistungen

Ich höre immer mal wieder, dass Sachbearbeiter eine Leistung befürworten können oder auch nicht. Hängt das von der Tageslaune ab, oder gibt es da klare Bestimmungen?

MOD: Titel archivtauglich gemacht

Ich höre immer mal wieder, dass Sachbearbeiter eine Leistung befürworten können oder auch nicht. Hängt das von der Tageslaune ab, oder gibt es da klare Bestimmungen?

Da hörst du schon richtig, auch ein SB ist nur ein Mensch, und wenn am WE der Sex nicht gut war oder überhaupt nix lief, hat der am Mo auch mal schlechte Laune und der Kunde wird mit einer „Kann“-Bestimmung ebend abgelehnt.

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

Hallo

Ich höre immer mal wieder, dass Sachbearbeiter eine Leistung befürworten können oder auch nicht.

Da hörst du schon richtig, auch ein SB ist nur ein Mensch, und wenn am WE der Sex nicht gut war oder überhaupt nix lief, …

Ich denk, da haben die aber an den einzelnen Argen so Richtlinien, so dass es meistens nicht vom einzelnen SB abhängt, sondern von der Vorgabe der Amtsleitung oder noch einer oder mehr Etagen höher.

Gründe für Ablehnungen werden zwar meistens weniger im Sexualleben der SB zu finden sein, sondern eher in Sparsamkeitsbestrebungen der Gemeinden, allerdings kann man das auch nicht ausschließen.

Viele Grüße

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

kann - soll - muss/ist
Hi,
es gibt diese drei Formulierungen im Gesetz.

Bei „kann“ und „soll“ ist pflichtgemäßes Ermessen auszuüben; der Unterschied besteht darin, dass „soll“ i.d.R. zu befolgen und nur in pflichtgemäß ermessenen Ausnahmefällen abzulehen ist. Bei „kann“ besteht weitaus größeres Ermessen, während bei „muss/ist“ nahezu kein Ermessen besteht.

Pflichtgemäßes Ermessen kann durch Handlungsanweisungen eingeschränkt werden. Dies dient insb. dazu, den Gleichbehandlungsgrundsatz umzusetzen. In diesem Fall besteht das Ermessen darin, den Einzelfall daraufhin zu prüfen, ob die Handlungsanweisung darauf anzuwenen ist.

Gruß
Ingo

[MOD] Vollzitate gelöscht + Titel analog zu Ursprungsposting editiert

Danke für die Antworten,
dass Sachbearbeiter halt auch nur Menschen sind, ist mir klar. Wenn ich nun jemandem sympathisch bin, kann ich Vorteile haben, andersrum Nachteile. Ist das richtig?
Etwas Rechtssicheres wäre wahrscheinlich besser. Der Kunde sollte halt nicht das Gefühl haben, von der Sympathie des Gesprächspartners abhängig zu sein, denn ich meine, dies erschwert ein Gespräch auf gleicher Augenhöhe.

Hallo

Wenn ich nun jemandem sympathisch bin, kann ich Vorteile haben, andersrum Nachteile. Ist das richtig?

Ich denke schon, dass es meistens doch stark darauf ankommt, ob man den Eindruck vermittelt, dass man arbeiten möchte, oder dass man lieber nur Ansprüche stellt.

Wenn man allerdings arbeiten möchte, und nicht auf einmal – z. B. durch einen Ganztagsarbeitsplatz – aus dem Alg-2-Bezug aussteigt, sondern mit aufstockendem Alg 2 erstmal klein anfängt, dann wird es oft so kompliziert, dass da gar nichts mehr geht, und dass man schlicht und einfach kein Geld mehr kriegt bzw. viel zu spät und immer zu wenig oder so.

Etwas Rechtssicheres wäre wahrscheinlich besser.

Viele Dinge sind auch rechtssicher. Es wird oft so getan, als hingen Dinge von der Einschätzung des SB ab, die aber eindeutig geregelt sind. Das sollte man auch mal überprüfen.

Ansonsten könnte man sich theoretisch auch noch an den Vorgesetzten, dessen Vorgesetzten usw. wenden, auch ans Landesarbeitsamt.

Der Kunde sollte halt nicht das Gefühl haben, von der Sympathie des Gesprächspartners abhängig zu sein, denn ich meine, dies erschwert ein Gespräch auf gleicher Augenhöhe.

Ich weiß nicht, ob das überall erwünscht ist.

Viele Grüße

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

Hallo,

das mit den Kann-Leistungen usw. wurde dir hier ja schon sehr gut erläutert.

„Leistungen“ kann man sich mündlich ruhig erläutern lassen … das Beantragen macht man aber dann ja (hoffentlich) schriftlich und bekommt dann auch einen entsprechenden rechtsmittelfähigen, schriftlichen Bescheid, der die entsprechenden Rechtsgrundlagen etc. für die zu bewilligende oder abzulehnende Entscheidung nennen muss. Dagegen kann man Widerspruch und ggf. Klage einreichen.

Wer sich ausreichend über seine Rechte informiert, gut vorbereitet mit Beisitzer in solche Gespräche hineingeht und seine Sachen schriftlich regelt und ggf. auch durchsetzt, braucht sich eigentlich auch keine unnötigen Gedanken über die „Willkür und Allmacht“ von Sachbearbeitern zu machen. Jeder Bescheid muss (ggf. vor Gericht) nachvollziehbar und „begründet“ sein – da kann ein SB nicht nach Lust und Laune agieren und dann „rechtlich“ damit durchkommen. (Dass das Durchsetzen ggf. seine Zeit dauern kann für den Kunden, ist wieder eine andere Sache …)

Der Ton dabei macht natürlich auch die Musik, und vermutlich wird man eher dann auf einen halbwegs „pünktlich“ arbeitenden und sachlich-höflichen SB treffen, wenn man selbst sich ebenfalls entsprechend höflich und trotzdem souverän benimmt und der SB einem nicht wegen fehlender Sachen oder geplatzten Terminen ständig hinterhertelefonieren muss … :wink:

LG

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

[MOD] Vollzitat gelöscht

Warum nicht erwünscht? Man möchte doch bestimmt einen Gesprächspartner und keinen Untertantypen. Ich glaub’, die Zeiten haben sich geändert auf den Ämtern. Das zeigen doch schon die massig vielen erfolgreichen Widersprüche (für die Kunden); liegt wohl an der komplizierten Gesetzgebung, aber leider auch oft am Spardruck der Behörden. Das könnte aber auch daran liegen, dass zunehmend Kunden mit akad. Hintergrund vorstellig werden, die bei einem Gespräch dieselbe Augenhöhe voraussetzen.

‚gleiche Augenhöhe‘
Dies war vielleicht anfangs vorgesehen, wie man z.B. an den Eingliederungsvereinbarungen auf dem Prinzip des Fördern und Forderns sieht.
Allerdings zeigt die neueste Gesetzesänderung, dass dies wohl doch nicht ganz so erwünscht war, denn die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen eine nicht zustande gekommenen und als Verwaltungsakt erlassenen Eingliederungsvereinbarung wurde aufgehoben.

Gruß
Ingo

Halt ich schon recht bedenklich was da so alles geändert wird.Da wird ja so mancher wehrlos gegen bestimmte Anordnungen.Man könnte in die Lage kommen sich bestimmten Fällen zu beugen, die dann viel später als nicht rechtens vom Sozialgericht erkannt wird.In so einem Fall muß man wohl erstmal Unrecht in Kauf nehmen um nicht endgültig abzustürzen.Hinterher hat man ja erstmal die Fehlentscheidung schon geschluckt.Äußerst bedenklich diese Entwicklung und den Bürger insgesamt(auch für den der mit der Job Agentur nix zu tun hat.(noch nicht)

Wer sich ausreichend über seine Rechte informiert, gut
vorbereitet mit Beisitzer in solche Gespräche hineingeht und
seine Sachen schriftlich regelt und ggf. auch
durchsetzt, braucht sich eigentlich auch keine unnötigen
Gedanken über die „Willkür und Allmacht“ von Sachbearbeitern
zu machen. Jeder Bescheid muss (ggf. vor Gericht)
nachvollziehbar und „begründet“ sein – da kann ein SB
nicht nach Lust und Laune agieren und dann „rechtlich“ damit
durchkommen. (Dass das Durchsetzen ggf. seine Zeit dauern kann
für den Kunden, ist wieder eine andere Sache …)

Leider ist das nicht jedem Bezieher möglich. Ich kenne welche, die sind nicht in der Lage, diese eigentlich leichten Bedingungen zu erfüllen. Von einem Beisitzer haben die auch keine Ahnung. Deinen Ausführungen nach zu schließen, siehst du diese Fälle wohl nicht.Die Gleichbehandlung sehe ich dadurch natürlich auch verletzt.

[MOD] Vollzitat gelöscht

Du ich kenne da ganz gute Therapeuten bei solchen Schwierigkeiten. Danach genehmigen die fast alles!

Hallo

Ich höre immer mal wieder, dass Sachbearbeiter eine Leistung :befürworten können oder auch nicht. Hängt das von der Tageslaune ab, :oder gibt es da klare Bestimmungen?

Das war deine Frage, oder? Ingo hat dir das „können befürworten oder nicht“ durch seine Erläuterungen (kann-soll-muss) ja gut verständlich erläutert, womit der „rechtliche“ Aspekt von „Tageslaune“ bzw. „Bestimmungen“ geklärt wurde.
Ich habe lediglich versucht, diese von dir erfragten Bestimmungen noch etwas aufzugreifen durch Nennung der „formellen“ Regelungen (schriftliche Anfragen/Anträge, darauf begründeter Bescheid, dann ggf. Widerspruch-/Klagemöglichkeit usw.) und durch die Möglichkeiten, die der Einzelne hat, um eventl. „Tageslaunen“- Entscheidungen zumindest weitestgehendst vermeiden zu können (eben dadurch, dass er z.B.selber informiert ist, nicht alleine zur Behörde geht usw.).

Leider ist das nicht jedem Bezieher möglich…Deinen Ausführungen nach :zu schließen, siehst du diese Fälle wohl nicht.Die Gleichbehandlung :sehe ich dadurch natürlich auch verletzt.

Was ich persönlich hiervon sehe oder nicht sehe, ist nicht die Frage und für dich sicher auch nicht meinen „Ausführungen nach zu schließen“.
Wie auch immer: Selbstverständlich gibt es sehr viele Betroffene, die -aus verschiedensten Gründen- viele diesbezügliche Angelegenheiten nicht selbständig oder nicht „ausreichend“ handhaben können oder wollen (oder sogar gar nicht dazu in der Lage sind u.deshalb z.B.Betreuer zugewiesen bekommen o.ä.).

Gerade deshalb gibt es ja auch vielfältigste Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten: Beratung und Hilfe durch kirchliche oder karitative Einrichtungen, Gewerkschaften, Ehrenamtliche, sehr viele Erwerbsloseninitiativen (über die man meist auch Begleiter zu Terminen finden kann) , Internet-Foren, es gibt anwaltliche Beratungshilfe, ggf. Prozesskostenhilfe usw… - damit man eben nicht alles „alleine“ machen oder uninformiert auf seine Rechte verzichten muss.

Du siehst völlig richtig, dass derjenige, der sich nicht selbst informieren und vertreten kann (oder will) und sich auch nicht an eine kundige Person oder Stelle wendet, um sich ggf. helfen oder vertreten zu lassen , meist im Nachteil ist. In welchem Lebensbereich wäre das nicht so… es gibt wohl sehr wenige Situationen, wo man -völlig uninformiert und ohne Unterstützung- „gleich behandelt“ werden würde im Vergleich zu denen, die gut informiert sind und nicht alleine stehen.Das ist nicht erst seit Hartz so im Leben…

Natürlich wäre es der Optimalfall, wenn z.B. Behörden stets und „bei jedem gleich“ ihrer Informations- und Auskunftspflicht so nachkämen, wie sie eigentlich „sollten“ . Da das aber oft nicht der Fall ist, bleibt einem Betroffenen wohl letztlich nichts anderes übrig, als entweder alles anzunehmen, was (hier:smile: sein Sachbearbeiter ihm vorlegt und darbietet - oder sich selbst (ggf. mit Hilfe) über seine Rechte und Pflichten zu informieren u.ggf. dafür einzutreten (bzw.sich von jemandem vertreten zu lassen).

Auch das garantiert ihm keine „perfekte“ Situation…aber es erhöht zumindest deutlich seine Chancen, nicht unter „Tageslaunen“ etc. leiden zu müssen - und darum ging doch deine Frage, denke ich.

MG

Hallo,
habs schon geschnallt.Danke für die ausführliche Antwort.Tja das Leben is hart aber(un)gerecht.

Hallo,

Halt ich schon recht bedenklich was da so alles geändert
wird.Da wird ja so mancher wehrlos gegen bestimmte
Anordnungen.

Aber was würde die beste und korrekteste ,Anordnung" nützen, wenn diese mit einem einfachen Widerspruch und einem kostenlosen Klageverfahren mal ebend ausgesetzt werden könnte?

Die vielen Änderungen erfolgen doch, um auf entsprechende Entwicklungen zu reagieren. Es gibt nun mal sehr viele Menschen, denen die soziale Hängematte nicht weich genug sein kann. Ganz nach dem Motto: ,Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt? Da pfeif ich doch drauf! Erst mal Widerspruch und dann ne feine Klage, über die in ein paar Jahren entschieden wird! Und der ganze Spaß kostet nicht mal einen Cent" Das wäre eine Farce und würde die Handlungsfähigkeit der Behörde stark einschränken.

Man muss dem Gesetzgeber nicht ständig unterstellen, dass die harten Regelungen gemacht werden, um den Bürger zu belasten. Da die Praxis aufzeigt, wie viele Menschen die Schlupflöcher ausnutzen, müssen diese eben abgestellt werden - dass dies nicht immer schön für alle sein kann, ist klar. Bedankt euch bei den wahren Schmarotzern, die das System austricksen wollen.

Viele Grüße!