Kann bitte jemand das Zeugnis bewerten

Hi!

Gerade eure Antworten sind aber oft extrem subjektiv gefärbt

Meine Antworten sind nicht subjektiv gefärbt sondern ganz einfach sachlich korrekt - sind sie das nicht, und man kann es mir belegen, dann sehe ich das ein und bedanke mich für die Korrektur.

und abwertend im Ton.

Nun, mal ganz klar: Wenn jemand schlicht Mentalodiarrhoe produziert, dann muss es erlaubt sein zu sagen: „Du redest Scheiße.“

In aller Regel bin ich bei Leuten, die mir noch nicht aufgefallen sind, aber gar nicht so derb, sondern rede von „Blödsinn, Quark, Unsinn, Schrott, etc. pp“.

Erst, wenn sich jemand als echt unverbesserliches Arschloch herausstellt, was nachweislich keine Ahnung hat, diese aber dauerhaft hier als der Weisheit letzter Schluss propagiert, reagiere ich mit deutlicherer Wortwahl.
Ich habe kein Problem damit, wenn dieses Verhalten manchen Leuten missfällt, ich evtl. den Titel „Arschloch des Jahres“ bekomme - mir missfällt es schlicht, dass Hilfe suchenden Menschen evtl. die ganze Zukunft durch falsche Auskünfte versaut wird.

Dann bin ich lieber das Arschloch, dass die Wahrheit deutlich ausspricht.

Nicht zuletzt deshalb hatte ich irgendwann keinen Bock mehr auf die MOD-Rolle.

Ich finde es gibt nichts Qualität- zerstörerisches, als wenn
sich nach jeder Frage die „Experten“ in die Haare kriegen.

Experten bekommen sich nicht in die Haare, da sie gleiche oder zumindest ähnliche Ansichten teilen (nennt man auch Fachwissen).

Dennoch weiter viel Erfolg wünscht

Danke.

Gruß
Guido

Hallo,

Das Ausscheiden aus unserem Betrieb erfolgt
zu unserem bedauern auf :eigenen Wunsch.

Einserbereich?
Er hat den Aufhebungsvertrag unterschrieben, und wir bedauern
es wirklich (, ihn überhaupt erst eingestellt zu haben).

Deine anderen Bewertungen kann ich nachvollziehen - aber woher leitest du den Aufhebungsvertrag und das Bedauern über die Einstellung ab - aus der negativen Bewertung der anderen Sätze oder aus irgend etwas in diesem Satz?

Generell muss man meines Erachtens immer die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass ein Zeugnisersteller ein gutes Zeugnis schreiben will, mangels Fachkenntnis aber nicht kann - gerade bei kleineren Betrieben.

Gruß Bombadil2

Hi,

woher
leitest du den Aufhebungsvertrag und das Bedauern über die
Einstellung ab - aus der negativen Bewertung der anderen Sätze

Exakt.

Generell muss man meines Erachtens immer die Möglichkeit in
Betracht ziehen, dass ein Zeugnisersteller ein gutes Zeugnis
schreiben will, mangels Fachkenntnis aber nicht kann - gerade
bei kleineren Betrieben.

Richtig, das erkennt man in der Regel daran, dass man zumindest ein Bemühen erkennen kann - und das ist hier nicht der Fall.

Gruß
Guido