Kann Chef 2 Job verbieten? (kein 400€ job)

Moin auch,

gehen wir mal von folgender Situation aus. Arbeitnehmer kann für sofort eine neue Stelle antreten auf die er sich beworben hat. Der Derzeitige Chef verweigert einen Aufhebungsvertrag und pocht auf die 4Wochen Kündigungszeit. Der AN würde dann gerne ( was sich zeitlich vereinbaren lässt ) für 4 Wochen auf beiden Arbeitsstellen antreten und auf seiner alten Arbeitsstelle dann eben Lohnsteuerklasse VI auf sich nehmen.

2 Fragen stellen sich hier.

  1. Kann der derzeitige Chef einen 2. Hauptjob ( KEINEN 400€ Job!) grundsätzlich verbieten?
  2. Muss bei der neuen Arbeitsstelle Lohnsteuerklasse VI gewählt werden, weil diese als letzte aufgenommen wurde, oder kann auch die alte auf Klasse VI geändert werden?

Fragen über Fragen, wäre für eine Antwort sehr dankbar.

Hallo

  1. Kann der derzeitige Chef einen 2. Hauptjob ( KEINEN 400€
    Job!) grundsätzlich verbieten?

Das kommt auf den Grund an, den er dafür angibt. Die Überschreitung der Höchstarbeitszeiten oder die Beschäftigung bei einem konkurrierenden AG wären zwei Möglichkeiten.

  1. Muss bei der neuen Arbeitsstelle Lohnsteuerklasse VI
    gewählt werden, weil diese als letzte aufgenommen wurde, oder
    kann auch die alte auf Klasse VI geändert werden?

Kann der AN wählen.

Gruß,
LeoLo

hallo
wenn gewichtige gründe vorliegen, kann der ag die aufnahme eines zweitjobs verbieten. die fragr ist allerdings, was er in diesem fall davon hätte, da der an eh nur noch 4 wochen tätig ist.

da würde ich mir als chef zweimal überlegen, ob ich das verbiete. immerhin laufe ich dann gefahr, dass der an eine krankmeldung einreicht und zu hause bleibt.

rnJ

Gesetzt den Fall, es gäbe einen Arbeitnehmer der das machen wollte, wäre er auf die Erlaubnis des Chefs angewiesen, es sein denn, der Arbeitsvertrag, würde das anders regeln.

da würde ich mir als chef zweimal überlegen, ob ich das
verbiete. immerhin laufe ich dann gefahr, dass der an eine
krankmeldung einreicht und zu hause bleibt.

Damit macht sich der AN aber strafbar, wenn er in der Zeit schon beim neuen AG arbeitet. Insofern ist das nicht so einfach.

Ugh.

Gesetzt den Fall, es gäbe einen Arbeitnehmer der das machen
wollte, wäre er auf die Erlaubnis des Chefs angewiesen

Das ist ein zwar beliebter, aber trotzdem irriger Standpunkt. Der Chef hat unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Aufnahme einer Nebentätigkeit zu untersagen - das ist aber nicht das Gleiche wie „Chef muss es erlauben“. Wenn es keine triftigen Gründe dafür gibt, dem Arbeitnehmer die Zweittätigkeit zu verbieten - und zwei wesentliche werden weiter unten schon genannt -, ist an dieser Stelle Ende; zu erlauben ist da nix. Und das ist nicht so kümmelspalterisch, wie es sich anhören mag … es hat nämlich eine völlig andere Qualität.

Aga,
CBB

1 Like

Welche Frage sich mir stellt wäre, was kann der Arbeitnehmer tun um den Job antreten zu können?
Man könnte ja z. B. mögliche wichtige Gründe zur Kündigung versuchen zu finden. z. B. Arbeitsschutzgesetzte (hält AG die ein).
Aber was hat er davon, dir den Aufhebungsvertrag zu verweigern, das ist ja nur Schikane. Wegen Mobbings kann man z. B. auch fristlos kündigen (natürlich muss es dann auch stimmen).