Moin auch,
gehen wir mal von folgender Situation aus. Arbeitnehmer kann für sofort eine neue Stelle antreten auf die er sich beworben hat. Der Derzeitige Chef verweigert einen Aufhebungsvertrag und pocht auf die 4Wochen Kündigungszeit. Der AN würde dann gerne ( was sich zeitlich vereinbaren lässt ) für 4 Wochen auf beiden Arbeitsstellen antreten und auf seiner alten Arbeitsstelle dann eben Lohnsteuerklasse VI auf sich nehmen.
2 Fragen stellen sich hier.
- Kann der derzeitige Chef einen 2. Hauptjob ( KEINEN 400€ Job!) grundsätzlich verbieten?
- Muss bei der neuen Arbeitsstelle Lohnsteuerklasse VI gewählt werden, weil diese als letzte aufgenommen wurde, oder kann auch die alte auf Klasse VI geändert werden?
Fragen über Fragen, wäre für eine Antwort sehr dankbar.