Hallo,
konkreter Fall: in Dortmund gemeldet (Wohnsitz), lebt aber meist bei einem Freund, da die Wohnung nicht möbliert ist (die Whg wurde während Hartz IV Bezug gemietet, die ARGE hat aber immer noch nicht auf Anträge und sogar Klage zur Einrichtung usw reagiert. Daher ist die Whg nicht „bewohnbar“, was das AA nicht weiß). Ein Jahr später dann Arbeitslosigkeit.Gemeldet beim AA am Wohnsitz. Nun will das AA eine Ummeldung,da die Fahrtkosten vom Aufenthaltsort (ca. 8,-€) höher sind, als vom gemeldeten Wohnsitz (ca. 4,-€). Man hat sogar eine Frist gesetzt. Geht das? Kann das AA vorschreiben, wo man „zu leben hat“?
Hallo,
Die A.f.A. möchte nur einen belegbaren Aufenthaltsort haben.
( u.A. auch wegen der Postanschrift ).
Der Hauptwohnsitz ist im Personalausweis angegeben und der Bürger ist bei der Stadt gemeldet, in der der Hauptwohnsitz liegt.
Der Bürger kann nur EINEN Hauptwohnsitz haben.
Fahrtkosten wären von der Meldeadresse ( Hauptwohnsitz ) zu berechnen.
Mfg
Hi,
Nun will das AA eine Ummeldung,da die
Fahrtkosten vom Aufenthaltsort (ca. 8,-€) höher sind, als vom
gemeldeten Wohnsitz (ca. 4,-€). Man hat sogar eine Frist
gesetzt. Geht das? Kann das AA vorschreiben, wo man „zu leben
hat“?
Das nicht, aber es kann entscheiden, was es zahlt.
Gruß,
Anja
Zunächst mal eine Frage zu den Fahrtkosten:
In welchem Zusammenhang steht das denn? Geht es hier um eine Arbeitslosmeldung oder warum hat sich Person X überhaupt an die Agentur gewandt??
Sollte es hier um die Arbeitslosmeldung gehen, ist es tatsächlich so, dass man sich an die zuständige AA wenden muss.
Ist die Agentur nicht zuständig, weil auf dem Personalausweis noch die alte Adresse steht, bestehen 2 Möglichkeiten:
Entweder man meldet sich um oder man muss zur AA gehen, die für den Wohnort zuständig ist, der auf dem Personalausweis angegeben ist.