Hallo,
grundsätzlich bist dazu verplichtet dich bei den Stellenvorschlägen zu Bewerben.Bewirbst du dich nicht, so kann das Kürzungen oder die Einstellung der Leistungen zufolge haben.
Solltest DU aufgrund deiner hervorragenden Bewerbung die Option erhalten den Job zu bekommen, kommt es jetzt auf den Arbeitsvertrag an. Sollte dieser für dich unzumutbare bedingungen stellen, so hast du da noch die Möglichkeit diese zu monieren sollte der Arbeitgeber nicht darauf eingehen (Bezahlung, Arbeitszeit/bedingungen etc.) so brauchst Ihn nicht Unterschreiben.
Also bewerben auf jeden FAll. Vieleicht nicht soooo eine gute Bewerbung abgeben. Aber auf jeden Fall auf die Bestätigung der Bewerbung pochen.
hallo bin dahingehend leider nicht informiert.
wieso versuchst du es nicht ohne das amt arbeit zu finden.meistens klappt das viel besser,vor allem wenn man jung ist,hab ich bei meinen kindern gesehen.
mit freundlichen grüßen gertrud perlewitz
Wenn Dir vom Arbeitgeber beim Bewerbungsgespräch die Stelle angeboten wird und Du Sie ablehnst (außer aus gesundheitlichen Gründen), läufst Du Gefahr, das Dir das Arbeitslosengeld gesperrt wird. Warum gehst Du nicht über das Arbeitsamt in die Fort- oder Weiterbildung? Außerdem würde ich Dir raten, in den Sozialverband VdK (www.vdk.de) einzutreten. Sie beraten und vertreten Dich in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten. Die sind wirklich gut und bei einem Schreiben von denen aggiert das Arbeitsamt sehr viel vorsichtiger. Monatsbeitrag ca. € 4,50.
Also, Helios 83. Dem Arbeitsamt ist es völlig egal, ob es Deine Berufung ist, oder nicht, denn hast Du schon mal 2 Jahre als Produktionshelfer gearbeitet, bedeutet das, dass Du schon genügend Erfahrung in dieser Sparte hast, um diese Arbeit wieder aufzunehmen.
Es tut mir leid, aber ich habe keine bessere Nachricht für Dich. Trotzdem wünsche ich Dir noch alles Gute für die Zukunft.
Grüsse bycicle
soweit ich informiert bin, ist das schon rechtens. Du hast schließlich auch eine Mitwirkungspflicht gegenüber dem Arbeitsamt. Schau mal in Deiner Eingliederungsvereinbarung nach. DA müssten alle Rechte und Pflichten genau aufgeführt sein.
Überlege auch bitte genau, dass die Arbeitslage momentan nicht so rosig aussieht und man sich leider seinen Job nicht immer aussuchen kann.
Hallo,
hierzu gibt es gesetzl. Regelungen. Wenn Sie in Ihrem Beruf gearbeitet hätten, hätten Sie eine Schonfrist von ein paar Monaten, die aber vermutlich nicht gegeben ist, wenn Sie längere Zeit nicht im Beruf gearbeitet haben. Eine Tätigkeit bei einer Leihfirma ist immer zumutbar, wenn die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Leider nimmt keiner Rücksicht.
Viele Grüße
Lukas