Kann das Arbeitsamt von mir eine E-Mail-Adresse …

… verlangen? Meine Sachbearbeiterin hat mich, wie sie sagte, unter der von mir angegebenen Telefonnummer nicht erreichen können. Jetzt möchte sie von mir eine E-Mail-Adresse. Bin ich dazu verpflichtet??

was wäre so schlimm, erreichbar zu sein? owt
??

… verlangen? Meine Sachbearbeiterin hat mich, wie Sie sagte,
unter der von mir angegebenen Telefonnummer nicht erreichen
können. Jetzt möchte Sie von mir eine Emailadresse. Bin ich
dazu verpflichtet??

Hallo,
du bist dazu verpflichtet, erreichbar zu sein. Zumindest so lange du Zahlungen erhälst.

Das musst du dir so vorstellen, als wäre das AA dein Arbeitgeber. Wenn du wärend der Arbeitszeit unterwegs bist muss der Arbeitgeber (oder in diesem Fall die Agentur für Arbeit) dich erreichen können. Wenn es dich nicht erreichen kann, dann hast du ein riesen Problem.
Ich denke, wenn der Sachbearbeiter dich nach einer alternative fragt, ist es ein entgegenkommen. Wenn er es noch ein oder zweimal erfolglos versucht dich zu erreichen, dann könnten u.U. größere Probleme auf dich zukommen.
Im Übrigen solltest du, falls du deine Email Adresse rausgibst, diese Emails auch regelmässig abrufen, denn auch hier gelten keine Ausreden (ich konnte nicht ins Internet blah blah). Denn die Agentur für Arbeit stellt dir das Internet im Berufsinformationszentrum (BIZ) kostenlos zur Verfügung.

Letzendlich hast du Verpflichtungen dem Amt gegenüber und wenn du diese nicht einhälst, können ganz schnell Sanktionen auf dich zukommen, im schlimmsten Fall Streichung von Zahlungen.

LG Jasmin

Nein.

… verlangen?

Nein.

Meine Sachbearbeiterin hat mich, wie Sie sagte,
unter der von mir angegebenen Telefonnummer nicht erreichen
können. Jetzt möchte Sie von mir eine Emailadresse. Bin ich
dazu verpflichtet??

Nein.
Wenn sie dich unter der Telefonnummer mehrmals versuchte zu erreichen, kann es sich doch eigentlich nur darum gehandelt haben, dass sie Jobs für dich hat, welche gleich besetzt werden sollen, so dass die Zeit für den Brief zu lang wär.
Wenn das der Fall ist, bist du eh gleich wieder aus dem Leistungsbezug draußen und dann kann es eh egal sein.

Eine E-Mail-Adresse vorzuhalten, ist nicht vom Leistungsempfänger abzuverlangen, da hier keine verbindliche, authentische und verifizierbare Kommunikation möglich ist.

Sie könnte allenfalls für belanglose Nebenkommunikation dienen. Erst im Zus. mit einer DE-Mail und dem ePerso kann die Papierkommunikation vollständig elektronisch umgestellt werden.

Bei einer einfachen E-Mail-Kommunikation liegt keine Verschlüsselung vor und auch keine zu gewährleistene Erreichbarkeit. Leztere bleibt auch noch das Problem bei Umstellung auf elektronischen Verkehr und dürfte dann auf den Leistungsempfänger abgewälzt werden.

Das wäre das gleiche, wenn der Leistungsempfänger sicherzustellen hätte, ständig telefonisch erreichbar zu sein. Damit wäre er sozusagen in ständiger Rufbereitschaft.

das man ungewollt
an einen Job kommt :wink:?

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Grundsätzlich ist man nur dazu verpflichtet, täglich seinen Breifkasten zu leeren. das Amt soll, wenn es was will, gefälligst schreiben.
E-Mail würde ich auch kulanzhalber nicht hergeben, zumal auch e_mails verloren gehen können.

Das musst du dir so vorstellen, als wäre das AA dein
Arbeitgeber. Wenn du wärend der Arbeitszeit unterwegs bist
muss der Arbeitgeber (oder in diesem Fall die Agentur für
Arbeit) dich erreichen können. Wenn es dich nicht erreichen
kann, dann hast du ein riesen Problem.

Guten Tag,

ganz so kann man das nicht vergleichen. Wenn ich z.B. Rufdienst habe, stehen dafür vorher genau festgelegte Zeiten fest und ich habe ein (Dienst)handy dabei, um jederzeit erreichbar zu sein.

Während des Rufdienstes ist es also selbstverständlich, dass ich in relativer Nähe meines Arbeistplatzes bin, ggf. den PKW abfahrbereit stehen habe, Dienstkleidung bereitliegt etc. Ich lege mir in dieser Zeit dann keine Arzt- oder Friseurtermine o.ä. und stelle sicher, dass meine Kinder betreut werden.

Ein Arbeitsloser hat kein solches Zeitfenster (vom Diensthandy ganz zu schweigen). Theoretisch könnte das Arbeitsamt ja von MO bis FR zwischen 8.00- 18.00 Uhr anrufen. Wenn man nur außerhalb dieser Zeiten Arzttermine u.ä. legen könnte, hätte man schon ein sehr großes Problem- abgesehen davon, dass eine wöchentliche Arbeitszeit von 50 Std. das Maß bei weitem übersteigt. Oder hat die arbeitslose Friseurin dann traditionell den Montag vom „Arbeitgeber“ Arbeitsamt „frei“ und die Arzthelferin Mittwoch- und Freitagnachmittag? Oder wie soll das praktisch gehen?

Man muss kurzfristig erreichbar sein, ja- eine tägliche Leerung des Briefkastens wird beispielsweise vorausgesetzt. Aber man muss nicht so kurzfristig „Gewehr bei Fuß“ stehen wie in einer regulären Rufbereitschaft (wo man das Diensthandy sogar mit aufs Klo nehmen muss- das ist kein Witz!). Wenn der Fragesteller kein Internet hat, kann er ja alternativ eine (mobile) Telefonnummer angeben.

Komisch, dass bei solchen Fragen immer gleich vorausgesetzt wird, dass jemand arbeitsscheu ist und gar nicht erreichbar sein will. Es ging doch nur darum, in welcher Form er üblicherweise erreichbar sein muss. Da diese ganz kurzfristigen Jobangebote sowieso fast nur unlukrative Anfragen von Zeitarbeitsfirmen sind, kann man es doch verstehen, dass jemand mehr Wert auf Stellenangebote legt, die von seriösen Firmen kommen- und seriöse Firmen suchen ihre Bewerber in der Regel nicht von jetzt auf sofort, sondern einige Wochen im voraus.

Viele Grüße
rosarot-2010

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Wo ist das Problem?
Hi,

unter der von mir angegebenen Telefonnummer nicht erreichen
können.

es tut mir schrecklich leid, aber wo ist das Problem, wenn Du für Deine Arbeitsamt-Betreuerin per Mail zu erreichen bist? Ist doch eigentlich für alle Beteiligten viel praktischer als per (Festnetz)-Telefon. Wenn Du mal was von ihr brauchst, mailst ein Mail - und wenn sie Dich mal kurzfristig nicht erreicht, mailt sie Dir.

Dann bist Du doch eigentlich viel „freier“ denn Du guckst halt einmal am Tag in diese Mailaddi und antwortest - so nötig - brav und musst nicht tagsüber immer am Telefon rumlungern.

Damit erfüllst Du also treu und brav Deine Pflicht erreichbar zu sein und kannst trotzdem allfällige Arzttermine und Co. wahrnehmen ohne ein schlechtes Gewissen zu haben. Was willst Du denn noch mehr?

Und wenn Du dann noch ne Mailaddi wie „hugo.müller[at]gmx.de“ verwendest (vorausgesetzt, Du heißt Hugo Müller *g*) und nicht „lä[email protected]“ dann ist doch alles wunderbar.

Himmelnochmal, unterm Strich möchte Dir doch Deine Beraterin in erster Linie helfen! Und diese Hilfe solltest klugerweise eher nicht ausschlagen. Nicht nur wegen irgendwelcher Sanktionen, sondern weil ja unterm Strich für Dich ein Job rumkommen kann - und das ist doch wirklich nicht das schlimmste was einem passieren kann, wenn man arbeitslos ist, od’r?

Und da ist’s doch nun wirklich wurscht, ob Du „verpflichtet“ bist, diese Adresse (und Du kannst ja auch eine nur für Dein Arbeitsamt anlegen, wenn Dir das wichtig ist!) rauszurücken oder nicht - betrachte das als einen Service und ein Angebot.

*wink*

Petzi

Hallo,

nun, im Gegensatz zur Antwort unter mir, die automatisch davon ausgeht, Arbeitslose seien eh nur faul und würden ihre ganze Energie darein stecken, einen Job zu umgehen (vielleicht muss man erst selbst mal die Erfahrung machen…), resultiert aus der Frage nach der E-Mail-Adressen-Verpflichtung(!) ja noch eine andere:
Wenn das Arbeitsamt Post schickt, geht es davon aus, dass man täglich seinen Briefkasten leert (ich will nichts falsches schreiben, aber ich meine sogar, es sei verpflichtend, was ja nichts verkehrtes ist).
Wie sieht es aber bei E-Mails aus? An E-mails kommt man theoretisch den ganzen Tag. Wenn man also verpflichtet ist, seine E-Mail-Adresse weiterzugeben, wie oft muss man dann seine E-Mails abrufen?
Und wenn das Arbeitsamt zum Beispiel sagt, man müsse sich stündlich informieren, was passiert, wenn man das an einem Tag nicht schafft (weil auch Arbeitslose, ja es ist unvorstellbar, aber wahr, ein Leben neben der Arbeitslosigkeit haben dürfen. Es soll sogar Arbeitslose geben, die jahrzehntelang in diese Versicherung eingezahlt haben, auch wenn sich das jüngere Antworter nicht vorstellen können

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Auf der ersten Seite des Mantelbogens (1. Seite des Antrages auf Arbeitslosengeld II) sowie in den Ausfüllhinweisen steht, dass sich bei Tel.Nr. und eMail-Adresse um FREIWILLIGE Angaben handelt. Da der Datenschutz ein hohes Gut ist, bleibt es dem Kunden überlassen, was er also preisgeben will. Was freiwillig ist, kann also kein Muss sein!