hallo,
angenommen jemand arbeitet im ausland, zb der schweiz. nun wird dieser person saisonbedingt gekündigt, mit der zusage dass er ca 3 monate später wieder dort eingestellt wird. nun meldet sich diese person in deutschland arbeitslos , mit dem vermerk dass er in 3 monaten wieder in der schweiz arbeiten wird. kann dann das arbeitsamt darauf bestehen, dass er hier eine arbeit aufnimmt?
da durch den verdienst in der schweiz das arbeitslosengeld vermutlich um einiges höher ausfällt, als die normale bezahlung bei berufstätigkeit in deutschland ist doch diese person eh schwer vermittelbar, oder muss man dann trotzdem arbeit annehmen, welche viel schlechter bezahlt ist?
danke für die hilfe
mfg
nobs
Hallo!
kann dann das arbeitsamt darauf bestehen, dass er hier
eine arbeit aufnimmt?
Nein! Falls aber der Arbeitslose Leistungen vom Arbeitsamt haben will, muss er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und damit natürlich auch bereit sein, Arbeit anzunehmen.
oder muss man dann trotzdem arbeit annehmen, welche viel schlechter :bezahlt ist?
Ja, muss man.
Gruß
Wolfgang
Hallo
Im Rahmen der Zumutbarkeit ist die Arbeit anzunehmen.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__140.html
Gruß,
LeoLo