Kann das Finanzamt das Konto pfänden, trotz EV?

Hat das Finanzamt das Recht, ein Konto zu pfänden, obwohl schon eine EV vorliegt?

Wie kann man dagegen vorgehen, wenn es einen Selbständigen betrifft und keinen Arbeitnehmer.

Hallo!

Hat das Finanzamt das Recht, ein Konto zu pfänden, obwohl
schon eine EV vorliegt?

Ja, die eV hat nicht etwa, wie häufig angenommen wird, die Funktion, den Schuldner für drei Jahre vor Vollstreckungsmaßnahmen zu schützen, sondern im Gegenteil dient sie dazu, den Gläubigern Wege aufzuzeigen, wie noch etwas zu holen sein könnte.

Wie kann man dagegen vorgehen, wenn es einen Selbständigen
betrifft und keinen Arbeitnehmer.

Man lege gegen die Pfändungs- und Überweisungsverfügung Einspruch ein und begründe diesen damit, dass die Vollstreckung eine unzumutbare Härte darstellt. Dazu muss man seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen, das Finanzamt entscheidet dann, wie viel gepfändet werden darf und wie viel nicht.