Kann das Ja einen zwingen eine therpie zu machen ?

Hallo. Und zwar habe ich mit dem Jugendamt probleme und jetzt wollen und bestehen die da drauf das ich eine Therapie machen soll. Dürfen die das ?

Wäre super wenn ihr mir helfen könnt.

Du must ein wenig mehr erzählen, wenn ich was dazu sagen soll. Ansonsten solltest Du juristischen Beistand erbitten wenn es dir nur um allgemeine Fragen geht.Das JA kann Auflagen machen, nach dem Motto: wenn… dann… Zwingen kann man das nicht nennen.
Lieben Gruss,

Hallo.
Ich gehe mal davon aus, dass Sie als Mutter und nicht als Kind/Jugendliche mit dem Jugendamt zu tun haben. (Ich hoffe das stimmt so.)
Eltern (also volljährige Personen) können prinzipiell nicht direkt zu einer Therapie gezwungen werden, weder vom Jugendamt noch vom Familiengericht.
Jedoch kann eine Therapie zur Auflage gemacht werden, wenn das Jugendamt der Meinung ist, dass diese notwendig ist, damit die Eltern erziehungsfähig bleiben oder werden. Die meisten psychischen Erkrankungen schränken die Fähigkeit der Eltern die eigenen Kinder zu versorgen und zu erziehen mehr oder weniger ein. Bei schwereren Erkrankungen wie chronische Depression, Borderline etc. ist es häufig so, dass die Eltern „untherapiert“ nicht mehr ausreichend für ihre Kinder da sein können. Dies führt oft zu Kindeswohlgefährdungen.
Das nicht befolgen einer Auflage zur Therapie kann also unter Umständen den Entzug der Elterlichen Sorge zur Folge haben.
Ich hoffe das hilft Ihnen weiter und stehe für Rückfragen gern zur Verfügung.
Gruß,
Kraig Lafuze

guten morgen

erstmal ja
weil die von fremdgefaehrdung oder selbstgefaehrdung wohl ausgehen.
was ist dagegen zu tun?
nimm dir einen anwalt
viel erfolg
gruss

Kann das JA einen zwingen, eine Therapie zu machen
Hallo Zoe2011,

könnten Sie das ein wenig mehr ausführen? Sind Sie die leibliche Mutter oder Adoptivmutter eines Kindes, das vom Jugendamt betreut wird?

Grundsätzlich setzt sich das Jugendamt immer für das Kindeswohl ein. Vielleicht haben die Sachbearbeiter dort festgestellt, dass das Kindeswohl nicht gewährleistet ist, wenn Sie keine Therapie machen.

Das hört sich für Sie jetzt vielleicht krass an, aber das gibt es tatsächlich, und das Jugendamt ist dann verpflichtet, Auflagen zu machen, die erfüllt werden müssen.

Ich bin der Meinung, dass eine Therapie Ihnen gut tun wird. Wenn Sie sich in diese neue Aufgabe hinein begeben, werden Sie es auch spüren.

Viele Grüße und melden Sie sich noch mal!
visit

Hallo. Und zwar habe ich mit dem Jugendamt Probleme, und jetzt
wollen und bestehen die da drauf, dass ich eine Therapie machen
soll. Dürfen die das ?

Wäre super, wenn ihr mir helfen könnt.

da kann ich leider nicht weiterhelfen.

Hallo ZOE

was sind denn das für Probleme, das du eine Therapie machen sollst? Schreib mal etwas genauer, kann ja so vieles sein.

Gruß

Hallo. Ja ich bin die Mutter von einer Tochter.
Okay also sollte ich trotz das ich es für unnötig halte eine therpie machen . Wie sieht es danach aus? Wenn ich jetzt in therapie gehe und dann für geheilt werde (was auch immer dies genau heißen soll) was ist dann ? Bekomm ich mein kind wieder oder nicht?
Ich verzweifel mitlerweile richtig schlafen und bekomme regelmäßig albträume. Ich weiß mitlerweile das es mir seit dem meine kleine weg ist nicht mehr gut geht.
Okay dann geh ich mal auf suche nach einem Arzt der schnell termine frei hat und mir helfen kann. lg zoe

Hallo,

Zwang ist sicher nicht der richtige Weg in eine erfolgreiche Therapie, aber das Jugendamt erwartet vieleicht durch den Therapieerfolg eine bessere Kompetenz und Lebenstüchtigkeit.
Warum wehrst Du Dich dagegen? Meinst Du, daß Deine Probleme nichts mit Dir und Deiner Persönlichkeit zu tun haben? Eine Therapie hilft Dir, Dich selbst zu erkennen und Deine Stärken zu entfalten.
Sie kostet den Staat und die Krankenkasse viel Geld und ist für Dich eine große Chance.
Viel Glück,
Reinhard

Hallo.
Ich habe selbst eine kleine Tochter und kann mir gut vorstellen wie schwer das sein muss. Umso wichtiger ist es, dass Sie die Gründe, warum ihre Tochter nicht mehr bei Ihnen ist, ernst nehmen. Das Jugendamt kümmert sich um erster Linie um die Kinder. Sie als Mutter müssen sich um sich selbst kümmern. Und die Motivation, das eigene Kind wieder bei sich haben zu können, diese Motivation sollten Sie nutzen. Und zwar sofort. Denn nach einiger Zeit wird sich Ihre Tochter an die Pflegeeltern binden und eine Rückkehr zu Ihnen wird immer schwieriger.
Wenn Sie also zur Therapie gehen, versuchen Sie das als Möglichkeit zu sehen, etwas zum Besseren zu ändern.
Gruß,
Kraig Lafuze

Hallo Zoe,

dürfen die das ? Hm, was heißt schon dürfen.
Zwangseinweisen darf nur ein Richter. Hierzu muss er Dich entmündigen und dann geht das.
Zwangsweise zu einer Therapie, nein, das geht nicht. Jedoch glaube ich hämgt da noch ein bischen mehr dran, also ich meine Konsequenzen.
Das JA hat bestimmt geschrieben, mach eine Therapie, oder wir machen …

Und das geht. Leider. Leider geht das so.

Würde gern mehr dazu schreiben, jedoch kenne ich den Gesamtzusammenhang nicht, und das ist wichtig dafür.

Jedoch Du hast d´nur diese eine Frage gestellt, und ich denke die ist hiermit beantwortet.

LG

Wenn das JA der Meinung ist, Dir eine Therapieauflage machen zu müssen, dann scheint dies die letzte Chance zu sein, bevor Du - a) entweder das Kind abgeben musst, oder b) selbst verwaltet werden wirst.
Du musst keine Therapie machen, niemand kann Dich zwingen, es sei denn Du bist fremd - oder selbstgefährdend, aber man kann dies als letzte Chance, vor anderen Maßnahmen anbieten.
Gruß Petra

Hallo Zoe,

ich bin Leiter einer Erziehungsberatungsstelle und eines Teams von Ambulanten erzieherischen Hilfen.

Zu Deiner Frage: Nein! Letztlich kann das JA niemanden zwingen - schon aus einem ganz naheliegnden Grund: was genau soll ein Therapeut mit Dir anfangen, wenn Du keine eigene Motivationn hast, Dich zu reflektieren? Das JA kann keinen Therapeuten zwingen, einen solchen Auftrag anzzunehmen und es kann schwierig für Dich werden, dann überhaupt einen zu finden- wenn Du mit offenen Karten spielst…

Der zweite Grund ist: das JA kann Dich zu gar nichts zwingen! Sollten die aber eine akute Gefährdung feststellen, dann können/müssen die Kinder in Obhut genommen werden.

Der andere Weg ist ein längerer: das JA muss zunächst das Familiengericht einschalten - die dürfen dann allerdings eine ganze Menge Auflagen machen (auch eine „Zwangs“-Therapie: gleiche Probleme wie oben). Zwingen können Sie Dich dann letztlich auch nicht (wie soll man jemanden zwingen, sich zu öffnen???), aber sie können dann die angekündigten Konsequenzen umsetzen oder per Vollstreckung umsetzen lassen (z.B. Tun Sie das nicht, sehen wir Ihre Erziehunghsfähigkeit als eingeschränkt und kommen zu dem Schluss, dass Ihre Kinder nicht gut aufgehoben sind und von ihnen getrennt werden müssten.)

Und nun aber mal zur anderen seite: kein JA geht Dir auf den Senkel ohne jeden Grund - die haben viel zu viel zu tun, um sich mit unwichtigen Dingen rumzuärgern. Frage wäre also: Mensch, was ist denn da los, was ist denn vorgefallen, dass die Dir ihre Hilfe so aufdrängen wollen und warum bist Du anscheinend wenig kompromissbereit und kooperativ? ich bin mir ziemlich sicher: für die Kinder wollen die nur das Beste (oder zumindest was Gutes!). das müsste doch auch Dein interesse sein…

Mal angenommen, die haben im Kern ein wenig Recht: würdest Du Dir das überghaupt von irgendwem sagen lassen oder muss das JA den Holzhammer rausholen, weil Du es sonst nicht hören willst und auf sturr schaltest?

Ich würde Dir raten: Frag das JA, ob es in einem ersten Schritt auch in Ordnung ist, wenn Du keine „Therapie“ machst, sondern Dich zunächst zu Deiner eigenen Orientierung und Klärung an eine Beratungsstelle wendest…erzähl dort Deine Geschichte und Deine Sicht der Dinge und was das JA von Dir will und nutze einige Gespräche, um Dir selbst Klarheit zu verschaffen, was da dran sein könnte. Und vielleicht kannst Du die „Therapie“ nahtlos übergehend da machen und das JA erkennt das auch an. Stoß Dich nicht an dem Begriff „Therapie“. nenn es Hilfreiche gespräche, wenn Du willst oder „Selbst-Klärung“ oder Coaching in einer schwierigen Lebenslage…

Ich hoffe, Dir ein wenig weitergeholfen zu haben.

Gruß,

Burkhard Wilkes

hallo
wenn das jugendamt schon aktiv ist dann ja

was wäre zu tun:
nehmen Sie sich einen anwalt

gruss und gute besserung