Kann das jemand schreiben?

Folgende Situation.
Es wird ein Paket zugestellt, oder eigentlich nicht zugestellt, weil der Empfänger nicht zuhause ist.
Also schreibt der Zusteller eine Abholkarte, dass das Paket in einer Postfiliale abgeholt werden muss.
Der Warenempfänger freut sich auf das Paket und geht am nächsten Tag in die Filiale, um es abzuholen. Doch, oh Schreck, es ist kein Paket für den Empfänger da.
Nach einigiger Recherche stellt sich raus, das Paket liegt in einer anderen Filiale, die dazu noch weiter entfernt ist von dem Wohnort des Empfängers.
Was jetzt? Kann der Empfänger darauf pochen, dass das Paket in die Filiale gebracht wird, die auf der Abholkarte steht?
Ist der Empfänger verpflichtet zu forschen, wo denn bitte das Paket ist?
Leider ist es kein Einzelfall und hoffentlich allgemein genug geschrieben.
Bitte gebt mir eine Antwort

Hallo!

Kann man. Das ist nun wirklich keine Rechtsfrage im Sinne der Forumregeln, die nur eine Anwalt beantworten dürfte.

Man kann doch eine reguläre Neuzustellung des lagernden Pakets bestellen. Das steht auf der Benachrichtigungskarte drauf . Hauptsache man wäre dann zu Hause.

So würde sich das Problem hoffentlich sehr schnell lösen, da Paket offenbar an falscher Filiale gelagert wurde.
Man selbst muss nichts unternehmen, Paket geht später an Absender zurück.

MfG
duck313