Kann das Jobcenter einen zur Psychotherapie

Hallo anouk,

so, wie ich Ihre Frage jetzt verstehe, enthält diese ein Stück weit einen Widerspruch: Kann Psychotherapie ohne freiwillige Basis funktionieren?
Aber das ist nicht Ihre Frage.

Ihre Frage, die Frage hinter der Frage gewissermaßen, lautet: Kann die Arbeitsagentur dem ALG II Empfänger Leistungen kürzen oder gar streichen, wenn dieser sich weigert eine Therapie zu machen?(die offenbar vom MD empfohlen wurde - wenn auch nicht wirklich klar ist, wie verbindlich diese Empfehlung zu sehen ist (=wie viel „du musst“ steckt da drin?))
Der Zweck der Therapie besteht - so verstehe ich Ihre Frage - in einer Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit des Betroffenen (erneut ein Widerspruch - vermag eine Psychotherapie die „Arbeitsfähigkeit“ im sozialrechtlichen Sinne wieder herzustellen? - aber das ist ebenfalls nicht Ihre Frage).

Sie merken schon: der Trick steckt im Detail. Und ich vermute - so verstehe ich die von Ihnen geschilderte Sachlage bisher - dass dieses Detail hier in sozialrechtlichen Vorschriften steckt. Das mögen Gesetze, wie die Sozialgesetzbücher sein, aber auch Verwaltungsvorschriften, wie Verordnungen etc. Denn - wie ich Ihre Frage verstehe - ist entscheidend: Was darf die Arbeitsagentur hier tun? Wie „weit“ dürfen „die“ gehen? Und darauf liefern in der Regel gesetzliche Vorschriften Antworten.
Ich vermute ein sozialrechlich versierter Jurist kann Ihnen da eher weiterhelfen.

Aus meiner professionelle Sicht würde mich aber noch interessieren: Hat der (ich nehme an Arzt) des MD eine konkrete therapeutische Empfehlung ausgesprochen?

Soweit von mir. Ich hoffe, ich konnte Ihnen etwas weiterhelfen.

Mit besten Grüßen

Markus

Hallo anouk,

so, wie ich Ihre Frage jetzt verstehe, enthält diese ein Stück weit einen Widerspruch: Kann Psychotherapie ohne freiwillige Basis funktionieren?
Aber das ist nicht Ihre Frage.

Ihre Frage, die Frage hinter der Frage gewissermaßen, (wie ich Sie bisher verstanden habe) lautet: Kann die Arbeitsagentur dem ALG II Empfänger Leistungen kürzen oder gar streichen, wenn dieser sich weigert eine Therapie zu machen?(die offenbar vom MD empfohlen wurde - wenn auch nicht wirklich klar ist, wie verbindlich diese Empfehlung zu sehen ist (=wie viel „du musst“ steckt da drin?))
Der Zweck der Therapie besteht - so verstehe ich Ihre Frage - in einer Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit des Betroffenen (erneut ein Widerspruch - vermag eine Psychotherapie die „Arbeitsfähigkeit“ im sozialrechtlichen Sinne wieder herzustellen? - aber das ist ebenfalls nicht Ihre Frage).

Sie merken schon: der Trick steckt im Detail. Und ich vermute - so verstehe ich die von Ihnen geschilderte Sachlage bisher - dass dieses Detail hier in sozialrechtlichen Vorschriften steckt. Das mögen Gesetze, wie die Sozialgesetzbücher sein, aber auch Verwaltungsvorschriften, wie Verordnungen etc. Denn - wie ich Ihre Frage verstehe - ist entscheidend: Was darf die Arbeitsagentur hier tun? Wie „weit“ dürfen „die“ gehen? Und darauf liefern in der Regel gesetzliche Vorschriften Antworten.
Ich vermute ein sozialrechlich versierter Jurist kann Ihnen da eher weiterhelfen.

Aus meiner professionelle Sicht würde mich aber noch interessieren: Hat der (ich nehme an Arzt) des MD eine konkrete therapeutische Empfehlung ausgesprochen?

Soweit von mir. Ich hoffe, ich konnte Ihnen etwas weiterhelfen.

Mit besten Grüßen

Markus

Zu diesen rechtlichen Fragen kann ich leider nicht kompetent antworten.

Mit freundlichen Grüßen

… zwingen?
Hätte gerne rechtliche Hinweise, inwiefern ein Zwang zur
Therapie besteht, wenn man nicht dafür unterschrieben hat,
sondern einem nur mündlich dazu geraten wurde,

Es würde auf jeden Fall zur drastischen Kürzung/bzw. Streichung des ALG 2 führen!