… zwingen?
Der Alg 2 Empfänger ist aus psychischen Gründen arbeitsunfähig.Der medizinische Dienst der Arbeitsagentur hat den Empfänger für 6 Monate krank geschrieben.
Naturlich sollte sich der Arbeitslose in eine Therapie begeben um seine Arbeitsfähigkeit bald mal wieder herzustellen.
Was passiert wenn dies nicht getan wird, abgesehen von den Nachteilen für den Empfänger(Depression und Angstzustände bleiben unbehandelt)??
Kann als zusätzlicher Nachteil das Alg 2 gestrichen werden oder ist der Arbeitslose nach den 6 Monaten eben wieder arbeitsfähig wenn nichts getan wurde?
Kann das Jobcenter zur Therapie zwingen?
Bitte nicht antworten: Ja,der Arbeitslose soll ja schliesslich mal wieder arbeiten gehen.
Hätte gerne rechtliche Hinweise, inwiefern ein Zwang zur Therapie besteht, wenn man nicht dafür unterschrieben hat, sondern einem nur mündlich dazu geraten wurde,
Lieber anouk,
ich würde gerne weiterhelfen.
Antworten auf diese Frage würden
Sie auf jeden Fall im V D K
und sowie auch
im Landratsamt-Gesundheitsamt
erhalten.
Viel Glück
wünscht
Brigitte
Hallo,
leider kann ich ad hoc keine § nennen. M. E. kann aber eine Therapie „nur“ empfohlen werden, alles andere würde mich sehr wundern.
Auf der anderen Seite würde es mich ebenfalls wundern, wenn sich jemand mit sehr hohem Leidensdruck keine Hilfe holt.
Ich würde ggf. mal bei der Ärztekammer anrufen, dort könnte es genauere Informationen geben.
Viele Grüße,
Parikia
Es gibt eine Mitwirkungspflicht zur Wiederherstellung der Gesundheit.
Hallo anouk,
ich habe deine Frage nicht wirklich verstanden.
Ist der Betreffende krankgeschrieben (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) oder sagt der medizinische Dienst: arbeitsunfähig?
Und was hat das mit einer Psychotherapie zu tun?
Und inwieweit besteht da jetzt ein Zusammenhang zum ALG II Bezug?
Alleine bis hier sind meiner Vermutung nach sozialrechtliche Fragen, medizische, sowie psychologische/psychotherapeutische bedeutsam.
Wenn du eine Idee haben möchtest, wie ich (als Coach!) diese Sachlage (meiner Vermutung nach) einerschätzen und vielleicht damit umgehen würde, bitte ich ich dich/Sie zunächst um einige Antworten.
Wenn du rechtliche Hinweise magst (womöglich mit konkreten Paragraphen), wende ich dich bitte an einen Juristen (anderes Brett hier im Forum, glaube ich).
Mit besten Grüßen
Markus
Hallo Markus,
der Alg 2 Empfänger ist nicht von seinem Hausarzt oder Psychater krankgeschrieben, aber vom medizinischen Dienst als nicht arbeitsfähig für 6 Monate "krankgeschrieben"wurden.
Die Einladung zum MD erfolgte nachdem der Leistungssempfänger während einer Qualifizierungsmassnahme lange Zeit krankgeschrieben war und der Sachbearbeiterin gegenüber psychische Probleme geäussert wurden.
Die Psychotherapie wurde dann natürlich von Seiten des MD angeraten, da bis dato keine Therapie begonnen wurde.
Der Arbeitslose bezieht in der Zeit der Arbeitsunfähigkeit ja weiter Alg 2( zumindest wenn die Au nicht über ein Jahr hinaus geht).
Meine Frage war ja ob der Empfänger während dieser Arbeitsunfähigkeit zu einer Therapie gezwungen werden könnte und falls dem nicht nachgegangen wird,Sanktionen der Sozialleistung folgen könnten?
Eventuell können sie mir zwar keine Paragraphen nennen, aber können mir aus Erfahrung auf diesem Gebiet durch ihre berufliche
Tätigkeit Auskunft geben.
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Bedaure, in dem Bereich kenne ich mich nicht aus.
Hallo Anouk,
ich fürchte, ich habe dich immer noch nicht verstanden.
Inwieweit ist denn der MD der Arbeitsagentur überhaupt „in der Lage“ (juristisch nennt man das wohl befugt) jemanden „krank“ zu schreiben?
Die nächste Frage wäre für mich: „Krank“ geschrieben während einer Qualifizierungsmaßnahme? Durch wen? Aufgrund wovon?
Wenn ich korrekt vermute, sind solche Maßnahmen doch so etwas wie verpflichtende Veranstaltungen, oder?
Also das „Merkmal“ krankgeschrieben hätte ich gerne noch genauer erläutert. Das ist mir noch nicht klar.
Dass ein MD einer Arbeitsagentur zu einer Psychotherapie „anrät“ - ist das so zu verstehen: Suchen Sie sich doch bitte mal IN EIGENER VERANTWORTUNG einen Platz bei einem Psychotherapeuten? Oder wie sonst?
Ich fürchte, ich habe die Frage immer noch nicht verstanden.
Willst du/Wollen Sie wissen, ob die Arbeitsagentur Sanktionen (welcher Art auch immer) verhängen kann, wenn der Betreffende einem wie auch immer gearteten „Anraten“ des MD nicht nachkommt?
Das kann ich nicht beantworten. Nicht mein Gebiet. Ist eine sozialrechtliche Frage, nehme ich an.
Oder ist die Frage eher, ob eine Arbeitsunfähigkeit eine Therapie ausschließt?
Den rechtlichen Aspekt dieser Frage kann ich ebenfalls nicht beantworten.
Aus der Perspektive des Coaches kann ich dazu vielleicht sagen (OHNE Ihren/deinen Fall genauer zu kennen), dass ein Coaching innerhalb einer solchen Lebensphase (längere Krank"schreibung") durchaus sinnvoll sein kann, weil eine solche Umbruchphase regelmäßig auch Entwicklungschancen beinhaltet.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen/dir mit dieser Antwort weiter helfen.
Mit besten Grüßen
Markus
hallo,
nun, für rechtsfragen mußt du auch einen rechtsexperten befragen. das scheint mir hier auch angeraten.
und ich denke mal, ja sie können den menschen zwingen irgendwo hinzugehen. also zu einer therapie. eine therapie wird aber nur erfolg haben wenn der mensch sie will. sonst sitzt er da seine zeit ab. und das ist seine lebenszeit. was weg ist ist da weg. kommt nicht wieder.
insofern wäre es dem menschen zu wünschen, daß er sich entscheiden kann loszugehen und sich eine gute therapie zu suchen.es gibt gute und es gibt andere. da muß man schon gut suchen.
eine psychotherapie findet nicht in der reparaturwerkstatt statt. der mensch muß wirklich wollen, losgehen für sich und sein leben. nicht für irgendein amt. und das ist eine entscheidung die ansteht.
und wenn die entscheidung gegen eine therapie fällt, dann ist es eine entscheidung für das was alg2 heißt und alle damit verbundenen „schikanen“ und die enge und kleinheit die das mit sich bringt.
ich wünsche eine gute entscheidung und drücke die daumen dafür.
viele grüße y-e
Danke für ihre Antwort.
Der medizinische Dienst der Arbeitsagentur ist befugt eine Krankschreibung auszusprechen.Er kann also veranlassen das der Empfänger aufgrund seiner gesundheitlichen Lage nicht arbeitsfähig ist, nachdem er den Gesundheitszustand überprüft hat.
Meistens wird man ja zum MD geschickt, nachdem man lange entschuldigt gefehlt hat und das wirkliche Bestehen einer gesundheitlichen Einschränkung uberprüft werden soll.
In diesem Fall war das auch so.
Der Hausarzt kann meines Wissens nach nur immer wieder einen Monat lang krankschreiben.Ausnahmen gibt es sicherlich.
Der MD hat in diesem Fall also das bestehen einer gesundheitlichen Einschränkung festgestellt.
Qualifizierungsmassnahmen sind naturlich verpflichtend,aber wer krank ist und sich aufgrund seiner psYchischen Verfassung nicht in der Lage dazu sieht,kann da ja nicht hin.
Die Krankschreibung erfolgte in dem dem Fall vom Hausarzt(Psychosomatische Symptome,Depressionen).
Nein ,es ist mir klar das die Arbeitsunfähigkeit die Therapie nicht aussschliesst.
Die Frage war ja hier vielmehr, ob das Jobcenter oder die Arbeitsagentur den Empfanger zwingen kann eine Therapie anzutreten.
Das Merkmal" krankgeschreiben " bedeutet das der Empfänger als arbeitsunfähig eingestuft wurde und so dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.
Die Arbeitsunfahigkeit wird vom medizinischen Dienst oder einem Vertragsarzt für 6 Monate ausgesprochen und danach erneut geprüft.
Der Arzt riet natürlich zu einer Therapie, hat aber nicht gesagt ob das verpflichtend ist.
Ich danke für ihre Antworten, auch wenn sie mir leider keine juristischen Fragen zu diesem Thema beantworten können.
Ich werde die Frage daher nochmal in einem Rechtsforum posten.
Hi Anouk, juristisch gesehen bezweifle ich, dass man gezwungen werden kann. Letzten Endes möchte das Amt, dass man nach den 6 Monaten arbeiten gehen kann. Wie das erreicht wurde, ist denen dann vermutlich egal. Zu bedenken ist:
-
In vielen Regionen ist es unmöglich, eine/n Psychotherapeut/in innerhalb dieser Frist überhaupt zu finden, geschweige dann, bereits Behandlungserfolge zu haben.
-
PsychotherapeutInnen bevorzugen selbstmotivierte Patienten, keine, die nur auf Druck kommen.
So hätte man schon Argumente, warum es mit der Behandlung noch nicht geklappt hat.
Viele Grüße
Dölma
Danke für ihre Antwort.
Sicherlich ist es schwer überhaupt einen Platz zu bekommen und dann auch noch einen Therapeuten zu finden der einem überhaupt zusagt.
Der Betroffene lebt in der Hauptstadt und dort gibt es Therapeuten wie Sand am Meer ,aber wiederrum auch ebenso viele Menschen im Therapie.
Auch wenn man so schnell keinen Therapieplatz bekommt, wäre es aber doch mit Sicherheit bei der Arge nachzuweisen, ob man sich überhaupt bemüht hat.
Also zb. der Nachweis das man auf einer Warteliste steht.
Der Patient käme schon mit Selbstmotivation dahin( schliesslich will er seine Probleme auch loswerden), allerdings fehlt hier der Mut überhaupt selbst nach einer Therapie zu suchen und die immer wiederkehrenen Phasen von besserer Stimmung.
Hallo Anouk,
bezüglich rechtlicher Fragen solltes Du Dich vielleicht eher an einen Rechtsexperten wenden, diesbezüglich kann ich Dir nicht wirklich weiterhelfen. Habe aber z.B. bei Suchtkranken schon davon gehört, dass die ARGE mit Kürzungen von Leistungen droht, wenn man keine Therapie macht. Welche Rechtsgrundlage dies hat und inwieweit man juristisch dagegen vorgehen könnte, weiss ich nicht. Arbeitsunfähig bist Du jedenfalls immer dann, wenn dies ein Arzt bescheinigt, dies muss nicht der medizinische Dienst der Behörde sein, hier reicht der Hausarzt. Solange keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt, giltst Du rechtlich als arbeitsfähig, unabhängig von einer Therapie. Nun hängt es also davon ab, wie dass der medizinische Dienst entscheidet…
Schade, dass ich Dir diesbezüglich nicht mit fundierteren Antworten weiterhelfen kann.
J.
Hallo,
eine Therapie funktioniert nur wenn der Betroffene es auch will - daher denke ich nicht, dass er gezwungen werden kann, solange er nicht für sich oder andere eine Gefahr darstellt (in dem Fall könnte eine Zwangseinweisung veranlasst werden).
Aber ich denke schon, dass eine Art „Mitwirkungspflicht“ besteht die Arbeitsfähigkeit nach Möglichkeit wieder herzustellen und wenn man dieser nicht im Rahmen der eigenen Möglichkeiten nachkommt - das ALG gekürzt werden könnte.
Bei Depression/Angststörung könnte man argumentieren, dass dies ja „zur Krankheit“ gehört, dass man sich nicht aufraffen kann usw.
Zur rechtl. Grundlage kann ich da leider nichts sagen.
Hallo. Die Arge kann einen doch nicht zwingen zu einer Therapie. Ich würde nach den 6 Monaten zu einem Psychologen gehen und mich weiter krankschreiben lassen. LG Conny
Hallo,
ich bedaure: all diese Fragen kann ich nicht beantworten, ein Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Arbeitsrecht ist wohl passender. Ich bin Therapeutin.
Herzliche Grüße, KH
Das ist eine juristische Angelegenheit, die ich nur aus meinem Gefühl beantworten kann.
Und mein Gefühl sagt mir, dass ich nicht zu einer Behandlung gezwungen werden kann. Außerdem, wenn jemand nur fremdmotiviert ist, ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass er sich auf Psychotherapie einlässt, sogar wenn er einen Psychotherapeuten findet, der ihn in diesem Fall zur Behandlung nimmt.
Aber wie gesagt, eine gefühlsmässige Antwort.
Andererseits: Wenn jemand psychisch so krank ist, dass er sogar arbeitsunfähig ist, was hält ihn in diesem Zustand, bzw. warum will er keine Änderung - hin zu etwas besseren? Hat er sich aufgegeben oder hat er darüber sehr viele Vorteile, welche die Nachteile aufwiegen?
Um diese Frage aber juristisch einwandfrei zu beantworten - und hier komme ich wieder zum Anfang meiner Antwort - sollte ein Rechtskundiger gefragt werden.
Hallo anouk,
Kann das Jobcenter zur Therapie zwingen?
leider kann ich diese Frage nicht sachlich beantworten, da mir die rechtlichen Zusammenhänge von solchen Sachverhalten nicht bekannt sind.
Ich würde eher auf einen Rechtsexperten verweisen, der sich im Sozialrecht (ALG2 usw.) auskennt.
Meine Vermutung (nicht Kenntnis) wäre, dass das Amt dies tun kann und dass die dann auch Sanktionen, also Leistungskürzungen durchsetzen dürfen, wenn man dem nicht nachkommt.
Aber, wie gesagt, vermute ich das nur - wissen tu ich es nicht.
Ansonsten gilt natürlich ganz allgemein: Es gibt zwar Fälle, bei denen sich eine Depression auch unbehandelt in einem Zeitraum von 6 Monaten bessert, vielleicht sogar so weit, dass die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt ist - aber die Regel ist dies sicher nicht.
Außerdem kann ein Laie (wie der Angestellte beim Jobcenter) sicher nicht beurteilen, ob überhaupt eine Psychotherapie angezeigt wäre oder nicht eher eine medikamentöse Behandlung. Dies kann nur der Facharzt, bzw. Psychotherapeut selber entscheiden - manchmal ist auch beides sinnvoll, also Medikamente + Psychotherapie.
Es tut mir leid, nicht konkreter antworten zu können - aber hier wäre eben eher der Rechtsexperte gefragt.
MfG
Volker
Hallo anouk,
im Hinblick auf die Kompetenzen des MD sind Sie offenbar informierter, als ich es bin. Die AU (=Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) -Kompetenzen eines Hausarztes schätzen Sie jedoch meines Erachtens (und auch meiner Erfahrung nach) fehlerhaft ein. Hausärzte dürfen meiner Kenntnis zufolge bis zu 18 Monate lange krank schreiben. Darüber hinaus ist die Krankenkasse dann nicht mehr zuständig und eine andere Art Prozedere greift in der Regel (so genau kenne ich mich da aber auch nicht aus).
Ihre Frage, ob die Arbeitsagentur den Betreffenden zu einer Therapie zwingen kann, leuchtet mir nicht wirklich ein. Nehmen wir an, der Betroffene Mensch tritt eine Therapie an? Worin besteht dann das Problem? Bei bestimmten Berufsgruppen würde ich die Bedenken nachvollziehen können, die das unter Umständen auf lange Sicht haben KÖNNTE. Nicht jedoch bei ALG II Bezug. Welche Art von Schwierigkeit befürchten Sie denn bei Aufnahme einer Psychotherapie in Verbindung mit Bezug von Arbeitslosengeld II? Vielleicht vermag ich Ihre Frage ja so besser zu verstehen.
Mit besten Grüßen
Markus
es geht mir ja darum ob kuerzungen folgen koennten, wenn der alg 2 empfaenger keine therapie anfaengt bzw. nachweist um seine erwerbsfaehigkeit wiederherzustellen.
schliesslich hat der alg 2 empfaenger ja genuegend zeit, aber die frage ist ja ob die therapie verpflichtend sein kann.